Über den Afrikaner, der in der vergangenen Woche in Ulm zwei junge Männer messerte, kommen immer mehr Details an Tageslicht, die das Versagen bundesdeutscher Behörden schonungslos offenlegen. Genau hier setzt COMPACT an und liefert die aufschlussreiche Spezialausgabe „Mädchen. Messer. Morde.“ Hier mehr erfahren.
Der Messerangriff in einem Ulmer Elektromarkt erschüttert ungezählte Menschen. Vergangene Woche hatte ein 29-jähriger Mann aus Eritrea Beschäftigte mit einem Messer attackiert. Zwei junge Mitarbeiter wurden dabei schwer verletzt, einer von ihnen schwebt weiterhin in Lebensgefahr. Der Angreifer flüchtete zunächst, wurde kurz darauf von der Polizei gestellt. Als er die Beamten bedrohte, wurde er niedergeschossen und liegt seither und verletzt auf der Intensivstation.
Keine Abschiebung des Intensivtäters
Jetzt kommen neue Hintergründe ans Tageslicht. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden handelt es sich bei dem Messermann um einen Staatsangehörigen Eritreas, der 2017 nach Deutschland eingereist war. In den Jahren danach wurde er mehrfach strafrechtlich verurteilt, unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Insgesamt verbrachte er mehrere Jahre in Haft, zuletzt bis zu seiner Entlassung im Dezember 2025. Bereits 2023 war ihm der Flüchtlingsstatus entzogen worden; seit Anfang 2024 galt er als vollziehbar ausreisepflichtig. Doch es passierte wieder einmal nichts.
Eine Abschiebung sei an fehlenden Identitätsdokumenten und an der mangelnden Kooperation des eritreischen Staates gescheitert, heißt es. Trotz angeordneter Führungsaufsicht befand sich der Mann in Freiheit – bis es nun zu der Tat in Ulm kam. Welch ein Polit-Versagen!
Der Angriff reiht sich zudem ein in eine Serie schwerer Gewalttaten, bei denen in den vergangenen Jahren eritreische Asylbewerber als Tatverdächtige in Erscheinung traten. So wurde Ende 2023 in Illerkirchberg ein 14-jähriges Mädchen auf dem Weg zur Schule getötet, der Täter wurde später zu lebenslanger Haft verurteilt. Bereits 2022 erschütterte ein Doppelmord an zwei jungen Frauen in Elmshorn die Öffentlichkeit, 2020 ein Tötungsdelikt an einer Pflegeschülerin in Sachsen. Die Täter: Eritreer.
Hinzu kommen regelmäßig gewaltsame Ausschreitungen im Zusammenhang mit sogenannten Eritrea-Veranstaltungen, etwa in Stuttgart oder Gießen, bei denen es zu massiven Angriffen auf Polizeibeamte kam. In diesem Zusammenhang ermittelt die Bundesanwaltschaft inzwischen auch wegen des Verdachts auf eine extremistische Struktur mit internationaler Vernetzung.
Dringender Handlungsbedarf!
Auch kriminalstatistische Auswertungen zeigen, dass eritreische Staatsangehörige gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil überdurchschnittlich häufig als Tatverdächtige bei bestimmten Gewalt- und Sexualdelikten geführt werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf, wozu konsequente Strafverfolgung und die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten zählen.
Der Fall von Ulm macht deutlich, wie groß die Lücke zwischen rechtlichen Entscheidungen und praktischer Umsetzung ist. Das geht seit Jahren so, ohne dass sich etwas täte. Es leuchtet niemandem ein, weshalb kriminelle Migranten, die längst jeden Schutzstatus verloren haben und wiederholt straffällig wurden, hier weiterhin ungehindert ihr Unwesen treiben können. Die Politik hat längst jede Glaubwürdigkeit verspielt.
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