Am 24. Juni 2025 ging ein fast einjähriger Rechtsstreit mit einem Sieg für die Pressefreiheit zu Ende: Das COMPACT-Verbot, am 16. Juli 2024 durch die damalige Innenministerin Nancy Faeser verhängt, wurde letztinstanzlich aufgehoben. Dennoch bekommen wir immer wieder Anzeigen – zuletzt die 100.000-Euro Klage des Bundestags. Bitte unterstützen Sie uns beim Rechtskampf: COMPACT-Magazin GmbH, IBAN DE92 8005 3000 1131 0713 40. Oder bequem per PayPal.

    Gestern vor einem Jahr wurde das COMPACT-Verbot aufgehoben. Zur Feier des Tages standen Dr. Stephanie Elsässer und Paul Klemm im Studio und ließen die Ereignisse Revue passieren. Paul sprach von einem «Damoklesschwert“, das über einem Jahr über unseren Köpfen schwebte. Es war ein existenzieller Kampf um unser Magazin, unseren Verlag und die Pressefreiheit.

    Steffi betonte die emotionale Achterbahn. Von der Schocknachricht des Verbots über die Razzien bis hin zum Triumph vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Vor allem die Sorge um die Mitarbeiter und deren Arbeitsplätze beschäftigten sie. Hinzu kommt: Bei einem Verbot hätten viele auch noch Probleme bekommen, neue Jobs zu finden. Denn wer stellt jemanden ein, der angeblich so gefährlich ist!

    Hass und Hetze?

    Doch was wurde uns während der Verhandlungen eigentlich vorgeworfen? Am Ende des ersten und über weite Strecken des zweiten Tages im Gericht ging es um die sogenannten materiellen Beweise, dass wir Völkische seien und die Menschenwürde der Migranten in Abrede stellten – vom Bundesinnenministerium (BMI) gewünscht waren «Blattschüsse», wie der Vorsitzende Richter Ingo Kraft witzelte.

    Ingo Kraft, der Vorsitzende Richter beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, bewies Mut und sprach COMPACT einen historischen Sieg zu. Foto: picture alliance/dpa

    Er zählte «Triggerwörtern» wie «Remigration», «Umvolkung» und «Passdeutsche» auf, die wir tatsächlich immer wieder in COMPACT verwendet haben. Aber er blieb fair und betonte, dass man diese Ausdrücke sowohl verfassungsfeindlich deuten als auch bloß als zugespitzte Kritik an der Migrationspolitik interpretieren könnte.

    Böse und völkisch?

    Verschiedene Artikel wurden auf große Bildschirme projiziert und durchdiskutiert. So hatte unser Autor Werner Bräuninger über einen Werbekatalog von Tchibo gelästert, in dem ausschließlich schwarze Models auftraten. Die Auslöschung der weißen Hautfarbe zu Reklamezwecken sei eine Art «Vernichtungsschlag gegen das eigene Volk», hieß es da – BMI-Anwalt Roth war aufgebracht. «Eine Satire, eine Polemik», antwortete unser Anwalt Ulrich Vosgerau. Da werde doch nur aufgegriffen, was etwa auch Tübingens Bürgermeister, der Ex-Grüne Boris Palmer, an der Werbung der Deutschen Bahn kritisiert habe.

    Braune Brühe

    Als böse völkisch wurde auch Jürgen Elsässers Editorial «Lob des Gastarbeiters» dargestellt, weil er dort von Biodeutschen geschrieben hatte. Aber, wie der Titel schon sagt, diente die Unterscheidung zu Passdeutschen gerade nicht zur Herabsetzung der Letzteren, sondern ganz im Gegenteil zu deren Heraushebung: «Was hätten wir im Lockdown ohne die ausländischen Gastwirte gemacht? Die ließen uns auch ohne Impfpässe rein, während die biodeutschen Gastronomen mehrheitlich feige vor der Obrigkeit kuschten.»

    Lob des Gastarbeiters

    Doch BMI-Anwalt Roth wollte das Haar in der Suppe finden, entdeckte den Mitschnitt einer TV-Diskussion, in der Steffi Elsässer von «zehn Millionen Ausländern ohne deutschen Pass» gesprochen hatte – und unterstellte ihr, sie wolle diese alle abschieben. Ihr Nachweis, dass sie persönlich sogar zwei Afrikanerinnen bei sich aufgenommen und ihnen bei der Integration geholfen hat, erreichte den spröden Juristen wohl ebenso wenig wie ihre vielen Zitate, in denen sie die «gut integrierten, assimilierten Deutschen» unter den Migranten gelobt hatte.
    Was sollte es also bringen?

    Bei dieser Zitatenschlacht sollte man immer auch bedenken, dass COMPACT noch nie wegen irgendwelcher Inhalte verurteilt worden ist. Was sollte es also bringen, nun eine wackelige Fundstelle auf die andere zu häufen? «Tausend mal null sind null, und nicht 200», kommentierte Vosgerau.

    Und: «Es muss möglich sein, mit sprachlichen Mitteln zu thematisieren, dass es Menschen mit deutschem Pass gibt, die nicht zu integrieren sind.»Heute steht unser Magazin stärker da als zuvor. Der Kampf um Meinungsfreiheit und das Recht auf kritische Berichterstattung geht weiter. COMPACT bleibt das Magazin für souveräne Politik, das sich den Mund nicht verbieten lässt.

    Danke an alle, die uns in dieser schweren Zeit unterstützt haben. Auf ein weiteres Jahr mit klaren Worten und freiem Denken. Bitte helfen Sie uns auch beim Rechtskampf gegen die 100.000-Euro Klage des Bundestags: COMPACT-Magazin GmbH, IBAN DE92 8005 3000 1131 0713 40. Oder bequem per PayPal.

    Kommentare sind deaktiviert.