In Niedersachsen wurden mehrere AfD-Kandidaten von der Kommunalwahl wegen angeblich fehlender Verfassungstreue ausgeschlossen. Das kritisiert jetzt sogar ein prominenter Staatsrechtler, der bisher nicht gerade wegen allzu großer Nähe zur AfD aufgefallen war. Möglicherweise treiben es die Kartellparteien mit ihrer Zensur zu weit. Höchste Zeit für eine Wende, höchste Zeit für Kanzlerin Alice Weidel – wir leisten mit unserer Silbermedaille einen Beitrag dazu. Jetzt das gute Stück bestellen!

    Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht an der BSP Business & Law School Berlin, gehört zu den gefragtesten Verfassungsrechtlern der Bundesrepublik. Er vertrat 2023 sogar die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht, als es um die Übertragung von 60 Milliardne Euro Coronahilfe in einen Klima- und Transformationsfonds ging. Später gehörte er zu den Mitinitiatoren einer Initiative, die ein AfD-Verbotsverfahren fordert. Ein Mann, der demnach gänzlich unverdächtig ist, eine allzu große Nähe zur blauen Partei aufzuweisen, ganz im Gegenteil. Doch sogar dieser Verfassungsrechtler rügt jetzt den Ausschluss von AfD-Kandidaten bei der niedersächsischen Kommunalwahl scharf.

    Diktatur marschiert: Nächste AfD-Kandidaten ausgeschlossen!

    Gegenüber Web.de erklärt Thiele, dass die Feststellung der Verfassungstreue gegenüber anderen Wählbarkeitsvoraussetzungen, etwa der Volljährigkeit des Kandidaten oder einer Aberkennung des Wahlrechtes durch ein Gericht, eine deutlich erhöhte Schwierigkeit darstellt, zu der es an einer sicheren Rechtsprechungslinie fehlen würde. „In der Vergangenheit sind Kandidaten bei Kommunalwahlen nur in wenigen Fällen ausgeschlossen worden und diese waren dann in aller Regel sehr eindeutig“, verweist Thiele etwa auf einen AfD-Kandidaten 2020 in Remscheid, dem nach gerichtlicher Verurteilung in einem Strafverfahren das passive Wahlrecht für mehrere Jahre aberkannt worden war.

    Während in Niedersachsen für eine Verweigerung der Kandidatur bei Bürgermeister- und Landratswahlen – nach Ansicht mehrerer Wahlausschüsse – bereits die Mitgliedschaft in der AfD ausreichte, widerspricht Thiele dieser Ansicht deutlich: „Es ist kein Automatismus, dass jemand, der einem Landesverband vorsteht, der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, die Voraussetzungen für eine Kandidatur nicht erfüllt“. Im Klartext: Es braucht ganz konkrete Belege, warum jemand mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungsfeindlich agieren wird, ein Verdacht durch bloße Mitgliedschaft reicht nicht.

    Anfechtung kann zu Neuwahlen führen

    Die vom Ausschluss betroffenen Politiker, darunter u.a. der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, ankündigten, kündigten bereits an, gegen die Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Derweil äußert der Verfassungsrechtler Thiele Bedenken, ob die bisherigen Ausschlüsse einer juristischen Überprüfung stand halten und rät, im Zweifel Kandidaten eher zuzulassen.

    Tatsächlich sieht das niedersächsische Kommunalwahlrecht keine gerichtliche Überprüfung des Ausschlusses im Vorfeld des Urnenganges vor. Sollte jedoch danach ein Gericht zur Ansicht gelangen, dass ein AfD-Kandidat hätte antreten können, müsste die gesamte Wahl neu durchgeführt werden – es ist ein hohes Risiko, was die Kartellparteien eingehen, um die missliebige Konkurrenz fern zu halten.

    Was für eine Farce: Es wird höchste Zeit für den Politikwechsel, höchste Zeit für Kanzlerin Alice Weidel – wir leisten mit unserer Silbermedaille einen Beitrag dazu. Jetzt das gute Stück bestellen!

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