Nach dem Fall Spahn will die AfD gegen Leihmutterschaft vorgehen: Wer sich im Ausland eine Leihmutter nimmt, soll zukünftig strafbar handeln. Italien macht es vor. Mit unseren AfD-Silbermedaillen setzen Sie auf den Sieg der Blauen. Hier bestellen.

    Die AfD-Fraktion im Bundestag bereitet einen Gesetzentwurf vor, der die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft im Ausland für Deutsche strafbar machen soll. Das berichtet die Welt am Sonntag. Wer die Dienste einer Leihmutter außerhalb Deutschlands nutzt, soll demnach mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt werden können. Auch der Versuch soll geahndet werden – selbst dann, wenn die Praxis im jeweiligen Land legal ist, etwa in den USA. Als Vorbild dient Italien.

    Italienische Staatsbürger machen sich auch dann strafbar, wenn sie eine Leihmutterschaft im Ausland vereinbaren. Drohen können bis zu zwei Jahre Haft, sowie hohe Geldstrafen. In Deutschland ist Leihmutterschaft seit Jahrzehnten verboten. Das Embryonenschutzgesetz stellt Ärzte unter Strafe, die eine Frau künstlich befruchten, obwohl von vornherein feststeht, dass sie das Kind nach der Geburt abgeben soll. Auch die Vermittlung ist untersagt. Die Wunscheltern selbst bleiben jedoch bisher straffrei, wenn sie den Weg über das Ausland wählen. Diese Lücke will die AfD jetzt schließen.

    Anlass für den Vorstoß ist die Debatte um den früheren Unionsfraktionschef Jens Spahn. Dieser kaufte sich zusammen mit seinem Ehemann ein Kind in den USA. Und das, obwohl die CDU offiziell Leihmutterschaft grundsätzlich ablehnt.

    Der Parteitag in Stuttgart hatte das im Februar 2026 noch einmal bekräftigt. Spahn trat nach der öffentlichen Empörung als Fraktionsvorsitzender zurück. AfD-Chefin Alice Weidel hatte Spahn damals öffentlich vorgeworfen, politisch gegen Leihmutterschaft zu stimmen und das Verbot privat zu unterlaufen. Nun will ihre Fraktion den Vorwurf in ein Gesetz gießen.

    Schon 2023 beantragte die AfD-Fraktion, ausländische Leihmutterschaftsverträge in Deutschland nicht anzuerkennen. Mutter sollte bleiben, wer geboren hat. Bisher sollte das Wunschkind hier rechtlich scheitern. Jetzt soll der Besteller selbst strafbar werden. Ob der Bundestag das durchwinkt, ist offen.

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