37 Millionen Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen befinden sich im Besitz mündiger Bürger. Doch das könnte sich bald ändern: Eine Gesetzesinitiative sieht vor, ein faktisches Verbot solcher bisher freien Waffen durchzusetzen. Bevor es soweit kommt, haben Sie aber die Möglichkeit, sich umfangreich über ihren Eigenschutz zu informieren – mit dem Ratgeber des Selbstverteidigungsexperten Lars Konarek. Hier mehr erfahren.

    Auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung am Freitag (21. März 2025), bei der die Länder der gigantischen Sondervermögen-Rekordverschuldung ihren Segen geben wollen, befindet sich eine weitere Gesetzesinitiative, die bisher kaum Erwähnung fand: Auf Antrag der Hamburger Linksregierung soll der Umgang mit Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen neu geregelt werden. Besser gesagt: Drastisch eingeschränkt. Wer heute eine solche Waffe in der Öffentlichkeit mit sich führen möchte, benötigt einen sogenannten „kleinen Waffenschein“, in den eigenen vier Wänden ist der Besitz jedoch erlaubnisfrei.

    Viele Bürger setzen deshalb zum Selbstschutz auf freie Waffen. Zukünftig soll sich das aber ändern: Bereits für den Erwerb von Schreckschuss-Waffen wird dann ebenfalls der „kleine Waffenschein“ benötigt, außerdem wird ein „Sachkundenachweis“ gefordert. Doch damit nicht genug: Zusätzlich muss der potentielle Waffenbesitzer begründen, warum genau er eine solche kaufen möchte, der pauschale Verweis auf Selbstschutz reicht dafür – so sieht es der bisherige Gesetzentwurf vor – nicht aus.

    Der mündige Bürger ist das Feindbild der Regierung

    Durch diese Hürden wird es zukünftig fast unmöglich werden, eine Schreckschusswaffe legal zu beziehen. Genau das dürfte auch das Ziel dieser Maßnahme sein: Während sich Kriminelle ohnehin nicht darum scheren, welche Gesetze beim Erwerb einer Waffe zu beachten sind, wird einmal mehr der rechtschaffene Bürger getroffen und einer Schutzmöglichkeit geraubt. Dass dabei Patrioten und Konservative besonders im Fokus stehen, lässt die bisherige Praxis vermuten, wonach in den letzten Jahren bereits immer mehr politisch in Erscheinung getretenen Menschen die „kleinen Waffenscheine“ entzogen wurden, teils reichte bereits die Mitgliedschaft in der AfD oder eine Äußerung, die von den Behörden als „Reichsbürgerjargon“ interpretiert wurde, aus.

    Selbstverteidigung: In heutigen Zeiten wichtiger denn je. Foto: guruXOX | Shutterstock.com

    Sollte das Gesetzesvorhaben, das den etwas sperrigen Titel „Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen“ trägt, tatsächlich verabschiedet werden, ist davon auszugehen, zukünftig durch den Verfassungsschutz und andere Behörden noch genauer hingesehen wird, wer eine Waffenlizenz beantragen möchte.

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