Mit ihren sogenannten Concentration Areas am Rhein schufen die USA ein Lagersystem, in dem die Menschenrechte außer Kraft gesetzt waren. Zwischen Soldaten, Zivilisten und vormaligen Stützen des NS-Regimes wurde dabei nicht unterschieden. Es folgt ein exklusiver Auszug aus unserer Geschichtsausgabe „Die Todeslager der Amerikaner – Massenmord an den Deutschen auf den Rheinwiesen“.

    _ von Hans-Jürgen Wünschel

    Anfang 1945 befanden sich laut der 1957 vom damaligen Bundesministerium für Vertriebene gegründeten Wissenschaftlichen Kommission für die Dokumentation des Schicksals der deutschen Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg unter dem Historiker Erich Maschke (Maschke-Kommission) elf bis zwölf Millionen Deutsche in Gefangenschaft. Etwa 3,8 Millionen wurden von den Amerikanern in Gewahrsam genommen, davon 1,67 Millionen in den Rheinwiesenlagern.

    Im eroberten Frankreich hatte US Army bereits seit Sommer 1944 insgesamt 36 sogenannte Zentrallager (Continental Central Prisoners of War Enclosers) mit etwa 1,9 Millionen Inhaftierten errichtet. Zu den ersten Vorhaben der Amerikaner in ihrer Besatzungszone zählte die Internierung jeder Person, die laut Counterintelligence Directive vom 16. September 1944 als „Gefahr für die Alliierten“ bezeichnet wurde. (…)

    Völkerrechtsfreie Zone

    Nachdem die westalliierten Truppen Anfang März 1945 den Rhein überschritten hatten, bestimmten die USA, dass entlang des linken Rheinufers sogenannte Prisoner of War Temporary Enclosures (PWTE; Durchgangslager) aufgebaut werden sollten. Diese PWTEs sind die sogenannten Rheinwiesenlager. Das ist allerdings eine euphemistische Bezeichnung. Wer denkt da nicht an den schönen Vater Rhein, an Wiesen und Weinberge.

    Besser sollte man von Death Camps (Todeslagern) oder gleich von Konzentrationslagern sprechen, denn schließlich nannten die Amerikaner ihren Gulag auf deutschem Boden selbst „Concentration Areas“. In diese Lager wurden meist sogenannte Kapitulationsgefangenene eingeliefert, also Wehrmachtssoldaten, die nach dem 8. Mai 1945 von den westlichen Alliierten in Gewahrsam genommen wurden.

    Verantwortlich für den Massenmord am Rhein: Dwight D. Eisenhower (links), hier 1956 als US-Präsident, mit seinem Außenminister John Foster Dulles (rechts). Foto: Public Domain, Wikimedia Commons

    Die USA unterteilten auf Initiative des Oberkommandierenden der Alliierten, General Dwight D. Eisenhower, die Inhaftierten in zwei Klassen: die eigentlichen Kriegsgefangenen (Prisoners of War) und die sogenannten Displaced Enemy Forces, entwaffnete Feindkräfte. Mit letzterem Status wollte man – was Verpflegung, Unterbringung und Kontrolle durch das Internationale Rote Kreuz (IRK) betrifft – die Vorschriften der Genfer Konvention umgehen und den Betroffenen die ihnen nach internationalem Recht zustehende Behandlung vorenthalten. Der perfide Gedanke dahinter: Wenn der Krieg vorbei ist, kann es ja auch keine Kriegsgefangenen mehr geben. (…)

    Das Rote Kreuz protestiert

    Kaum jemand erfuhr damals etwas von dem Skandal, der sich Ende Mai 1945 zugetragen hatte. Um die Hungersnot der Gefangenen zu lindern, hatte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zwei Güterzüge mit Lebensmitteln aus seinen Lagerbeständen in der Schweiz auf die Reise über Mannheim in die von amerikanischen Truppen besetzten Gebiete geschickt.

    Offenbar auf höhere Weisung entschieden Offiziere der US-Armee, dass die Züge wieder zurückfahren müssten. Der Präsident des IKRK, Carl Jacob Burckhardt, wehrte sich und schrieb an das US-Außenministerium einen harschen Brief: „Nach Einstellung der Feindseligkeiten in Europa hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz alles unternommen, um die Situation der Gefangenen zu verbessern, die nach der ‚Befreiung‘ durch die alliierten Armeen den Status von ‚Ex-Kriegsgefangenen‘ erhielten“.

    Eisenhowers Antwort:

    „Die Verwendung von Lebensmitteln für Feindpersonal ist verboten.“

    Burckhardt resignierte schließlich und klagte: „Infolge der Beschränkung auf die Befolgung von Befehlen muss eine Organisation zur Ohnmacht verurteilt sein.“ Ein Hilfsprogramm des IKRK für die unter britischer Kontrolle lebenden Deutschen gestaltete sich hingegen problemlos.

    Diese Episode ist ein weiteres Indiz für den exterminatorischen Charakter der US-Besatzungspolitik in den ersten zwei Jahren nach Kriegsende. Auch anderen Organisationen wie dem YMCA oder den Quäkern wurde strikt untersagt, den Inhaftierten unter US-Kontrolle zu helfen. In anderen Fällen hieß es, man könne keine Lastwa-gen auftreiben, kein Benzin oder keine Reifen. (…)

    Den vollständigen Beitrag lesen Sie in unserer Geschichtsausgabe „Die Todeslager der Amerikaner – Massenmord an den Deutschen auf den Rheinwiesen“. Wir verschweigen nicht, was unseren Soldaten und auch vielen Zivilisten nach dem Krieg von den Alliierten angetan wurde. Hier bestellen.

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