Ein biologischer Mann will mit Gewalt ins reine Frauen-Fitnessstudio. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Die «Transfrau» darf wie ein Mann behandelt werden. Wie die Woken alles verdrehen, zeigt «Links – Deutsch / Deutsch – Links» – ein Wörterbuch für Normale. Hier mehr erfahren.
Die Debatte um Selbstbestimmung, Misgendern (eine Person dem angeblich falschen Geschlecht zuordnen) und Geschlechtswechsel wird immer absurder. 2024 wollte «Transfrau» Laura H., ein biologischer Mann, im reinen Frauen-Fitnessstudio Ladys First in Erlangen trainieren – und wurde abgewiesen. Die Betreiberin Doris Lange hatte erkannt, dass die neue «Kundin» trotz Personenstandsänderung noch immer einen Penis hat. Laura H. bot an, mit Badehose zu duschen, damit sein bestes Stück nicht zu sehen ist. Doch die Chefin lehnte ab und beharrte darauf, ihr seit über 30 Jahren existierendes Studio ausschließlich für biologische Frauen offenzuhalten.
Daraufhin schaltete Laura H. die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein. Beauftragte Ferda Ataman ließ Doris Lange persönlich anschreiben und «empfahl» eine Entschädigung von 1.000 Euro. Die Studiobetreiberin weigerte sich – verständlicherweise. Warum sollte sie dafür bezahlen, dass ein Mann nicht in die Frauendusche darf?
Daraufhin folgte eine juristische Schlammschlacht. Laura H. verklagte das Studio. Doris Lange berichtete, am 22. Mai habe eine Kanzlei sie aufgefordert, die als Frau bezeichnete Person ins Studio zu lassen – bei Weigerung drohten 5.000 Euro Strafe sowie 2.500 Euro Schadenersatz. Finanziert wird der Feldzug von der staatsnahen Organisation HateAid, die Laura H. mit linken Anwälten ausrüstet.
Die Klage geht nach hinten los
An Langes Seite kämpft der Verein Frauenheldinnen e.V., der für ihr Vorhaben nach aktuellem Stand 68.952 Euro Spenden sammelte, um die Gerichts-und Behördenkosten zu decken – 40.000 Euro waren das ursprüngliche Ziel. Im Sommer 2025 zog «Transfrau» Laura H. dann auch noch zusätzlich gegen das Medium Nius vor Gericht, weil es sie als Mann bezeichnet hatte. Vor Kurzem bekam sie vorerst Recht. Nius soll 6.000 Euro zahlen. Das Portal geht in Berufung, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Frauenheldinnen klagte der biologische Mann ebenfalls, weil sie ihn einen «Mann» nannten.
Diese Klage ging allerdings nach hinten los. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass sogenanntes Deadnaming (Verwenden des Geburts- oder früheren Namens einer Transperson) untersagt ist, nicht aber die Nennung des biologischen Geschlechts. Die Richter stellten klar: Das Recht des Vereins, «öffentlich über die Anknüpfung der Geschlechtszuordnung an die körperliche Konstitution diskutieren zu dürfen», stehe unter dem Schutz der Meinungsfreiheit und dürfe nicht verboten werden.
Ähnlich eskalierte bereits ein Fall bei McDonald’s in Berlin: Eine «Transfrau» wollte die Personal-Damenumkleide nutzen, wurde von einer muslimischen Kollegin abgewiesen und kassierte am Ende 16.500 Euro Abfindung vom Konzern.Die Entscheidung, ob Laura H. tatsächlich Zutritt zum Frauenstudio erhält, ist noch nicht gefallen. In einem Punkt hat das Gericht jedoch bereits Klartext gesprochen: Biologie schlägt Ideologie – zumindest vorerst.
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