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Es ist ein Urteil, das fassungslos macht: Das Landgericht Göttingen hat den 31-jährigen Iraker Muhammed A. freigesprochen, der im August 2025 die 16-jährige Liana K. vor einen fahrenden Güterzug gestoßen und brutal getötet hatte. Die Richter sehen den abgelehnten Asylbewerber aufgrund einer paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig an und ordneten lediglich die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an.
Anklage der Mutter
Lianas Mutter, die als Nebenklägerin auftrat, hatte verzweifelt Gerechtigkeit gefordert. Sie wandte sich öffentlich an Politiker und Medien: „Ich möchte mir nicht eines Tages am Grab meiner Tochter fragen müssen, ob ich nicht alles getan habe, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.“ Sie forderte ausdrücklich eine Haftstrafe in einem regulären Gefängnis – weder Psychiatrie noch Abschiebung sollten genügen. Das Gericht ignorierte diesen Wunsch.
Die Tat erschütterte Deutschland: Am 11. August 2025 wartete die junge Ukrainerin am Bahnhof Friedland auf ihren Zug, als Muhammed A. sie ohne Vorwarnung vom Bahnsteig stieß. DNA-Spuren des Mannes an ihrer Schulter belasteten ihn schwer. Zeugen oder Videoaufnahmen gab es nicht. Dennoch ist das Gericht überzeugt, dass er die Tat beging.

Der Iraker war polizeibekannt: Im April 2024 hatte er sich exhibitionistisch einer Frau genähert und wurde später zu einer Geldstrafe verurteilt. Zuvor saß er in U-Haft, weil ein Überstellungsantrag nach Litauen (seinem Ersteinreiseland in die EU) lief. Das Amtsgericht Hannover lehnte den Antrag jedoch wegen „schlampiger“ Bearbeitung durch die Ausländerbehörde ab. So blieb Muhammed A. in Niedersachsen – drei Wochen später starb Liana.
Staatsanwaltschaft: „Heimtückischer Mord“
Das Opfer war mit ihrer Familie 2022 vor dem Krieg in der Ukraine geflohen. Die 16-Jährige hatte sich vorbildlich integriert: Sie lernte fleißig Deutsch, begann eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin, spielte Klavier, zeichnete talentiert und unterstützte ihre Eltern und jüngeren Brüder. „Sie war freundlich, hilfsbereit, bescheiden und zielstrebig“, berichtete ihre Mutter. All das endete an einem einsamen Bahnsteig.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als „heimtückischen Mord“ gewertet und eine Gefahr für die Allgemeinheit gesehen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch mangels Beweisen. Das Gericht folgte nun dem psychiatrischen Gutachten und verzichtete auf einen regulären Strafprozess.
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