Minderjährige als Opfer krimineller Migranten – eine Schreckensbilanz der letzten zehn Jahre. Alle könnten noch leben – wenn sich die Politik an Recht und Gesetz gehalten und Ausreisepflichtige konsequent abgeschoben hätte. Ein Auszug aus der August-Ausgabe von COMPACT mit dem Titelthema: «Frauen in Angst». Hier mehr erfahren.

    Maria L. (19) klagt an!

    Freiburg im Breisgau / Baden-Württemberg Die Medizinstudentin wird in der Nacht des 16. Oktober 2016 auf dem Nachhauseweg von dem Afghanen Hussein Khavari vom Rad gestoßen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und am Ufer des Flusses Dreisam brutal vergewaltigt. Anschließend schleift er sein Opfer ins Wasser, wo es ertrinkt.

    Maria: Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, brutal vergewaltigt, ertränkt.

    Khavari ist im November 2015 als vermeintlich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. 2013 hatte er in Griechenland Asyl beantragt und dort eine Frau von einer Klippe gestoßen. Sie überlebte, er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, von denen er nur zwei absitzen musste. Sein Asylantrag in Deutschland wurde zehn Monate lang nicht bearbeitet. Da der Vater des Afghanen angibt, dass sein Sohn 33 Jahre alt sei, wird er schließlich nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

    Mia V. (15) klagt an!

    Kandel / Rheinland-Pfalz Die Schülerin wurde von ihrem Ex-Freund, dem Afghanen Abdul D., am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper getötet. Vor der Tat verfolgte der Migrant sein Opfer. Abdul D. war im Jahr zuvor als angeblich unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde im Februar 2017 abgelehnt, er erhielt keinen Flüchtlings- oder sonstigen Schutzstatus.

    Wegen seiner behaupteten Minderjährigkeit wurde er jedoch nicht abgeschoben. Zum Tatzeitpunkt sei er 15 Jahre alt gewesen, gab er an. Ärztliche Gutachter schätzen sein Alter jedoch auf mindestens 20. Dennoch wurde der Prozess gegen ihn vor der Jugendkammer des Landgerichts Landau geführt und endete mit einer Haftstrafe von lediglich acht Jahren und sechs Monaten. Er beging im Oktober 2019 im Gefängnis Selbstmord. (…)

    Ece (14) klagt an!

    Illerkirchberg / Baden-Württemberg Die Schülerin wurde am 5. Dezember 2022 zusammen mit einer Freundin am hellichten Tag vor dem örtlichen Asylheim von einem Eritreer mit einem Messer attackiert und erlag später ihren Verletzungen im Krankenhaus. Der 27-jährige Okba Michael B. fühlte sich vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm falsch behandelt und war deswegen im Blutrausch.

    Fotos: privat

    «Sein Motiv: Hass auf Deutschland», titelte die Bild. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Der verzweifelte Onkel von Ece seinerzeit: «Wie viele Einzelfälle brauchen wir noch?» Die Politik habe «gnadenlos versagt», empörte sich der Deutsch-Türke. Der Mord an Ece ist nicht die einzige Straftat, die die 5.000 Köpfe zählende Gemeinde erschüttert hat. Schon in der Halloweennacht 2019 wurde eine Jugendliche neunmal vergewaltigt. Das Landgericht Ulm verurteilte deswegen vier Flüchtlinge.

    Ann-Marie K. (17) klagt an!

    Brokstedt / Schleswig-Holstein Am 25. Januar 2023 wurde die Schülerin, eine gläubige Katholikin und Ministrantin, im Regionalzug Kiel-Hamburg niedergestochen und getötet. Ihren Freund Danny P. (19) messerte der Täter, der staatenlose Palästinenser Ibrahim A. (35), ebenfalls in den Tod. Drei weitere Personen wurden schwer, zwei leicht verletzt.

    Der Vater des abgestochenen Mädchens fand klare Worte. «In den letzten zwei Jahren waren wir mit 300 Elternpaaren in Kontakt, die ihre Kinder verloren haben», führte er am 30. Januar 2023 bei Markus Lanz im ZDF aus. «Es ist immer dasselbe Täterprofil. Es ist dasselbe Tatwerkzeug. Es ist nahezu derselbe Tathergang. Es sind nahezu dieselben Tatmotive (…) und dieselben Floskeln, die wir von der Politik hören – seit Jahren, und es ändert sich gar nichts.»

    Der damalige Kanzler Olaf Scholz nickte dazu und entgegnete, bei der Regulierung von Migration sei bereits viel getan worden, doch benötige es künftig noch eines verbesserten Austauschs zwischen den Behörden und eine schnellere Abschiebung ausländischer Straftäter.

    Ibrahim A.s Asylantrag war 2016 abgelehnt worden, er genoss jedoch «subsidiären Schutz». Bis Januar 2021 gab es 24 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, vier endeten mit rechtskräftigen Verurteilungen. Unmittelbar vor seiner Bluttat war er aus dem Gefängnis entlassen worden. Wegen des Doppelmordes von Brokstedt wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. (…)

    Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der August-Ausgabe von COMPACT mit dem Titelthema «Frauen in Angst». Hier bestellen.

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