Die Berliner SPD strebt eine 50/50-Quote bei Männern und Frauen im Abgeordnetenhaus an. Im Extremfall würde dies bedeuten, dass eine Frau ein Direktmandat bekäme, auch wenn der männliche Kandidat mehr Stimmen erhielte. Dass dieser Wahnsinn Methode hat, zeigt unser unser Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“. 11 Ausgaben, jetzt erhältlich für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Die SPD in Berlin hat ein Problem mit dem Demokratieprinzip. Anders kann man nicht deuten, was die Sozis im Abgeordnetenhaus am vergangenen Wochenende auf einer Fraktionsklausur beschlossen haben. Unter dem Schlagwort der „Gleichstellung“ formulierten die Hauptstadt-Genossen eine Resolution, die weitreichende Folgen haben könnte. „Frauen sind mehr als die Hälfte der Bevölkerung, deshalb sollen Aufsichtsräte und Jurys sowie Leitungspositionen in allen Bereichen paritätisch besetzt werden“, heißt es in dem Papier. Mit anderen Worten: Der Anteil von Frauen und Männern soll gleich sein (50/50) – par ordre du mufti.

    Frau schlägt Mann

    Die paritätische Geschlechterbesetzung soll sich nach dem Willen der SPD aber auch auf das Parlament erstrecken. „Diese Selbstverständlichkeit muss die Politik auch selbst vorleben“, so die Abgeordneten in ihrer Resolution. „Aus unserer Sicht lässt sich diese Abwägung auf die Frage der Gleichberechtigung übertragen.“ Daher soll gelten: „Eine Regelung, die bei der Mandatsvergabe das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht berücksichtigt, kann deshalb verfassungsrechtlich nicht nur zulässig, sondern geboten sein.“

    Ideologische Irrwege: Feminismus und Multikulti. Foto: Rawpixel.com / Shutterstock

    Die Berliner Sozis wollen also nicht nur die Bedeutung der Direktmandate (nach Erststimmen) für das Abgeordnetenhaus deutlich schwächen – wie im Bundestag, wo seit 2024 gilt, dass eine direkt gewählte Person nicht ins Parlament einzieht, wenn ihre Partei gemäß der Zweitstimmen überrepräsentiert wäre. Die SPD will darüber hinaus, dass, wenn die Frauenquote im Abgeordnetenhaus zu gering ausfällt, automatisch eine Frau das Direktmandat erhält, auch wenn der männliche Kandidat mehr Stimmen erhalten hat.

    Eine alte Bekannte

    Ist das noch Demokratie und Rechtsstaat? Ja! Das meinen zumindest die beiden Juristen, die im Auftrag des Berliner Senats ein Gutachten zu dem Vorhaben erstellt haben. Dabei handelt es sich pikanterweise um die im Juli 2025 von der SPD im Bundestag für den Verfassungsrichterposten vorgeschlagene Frauke Brosius-Gersdorf (die nach erheblichem öffentlichen Widerstand gegen ihre Nominierung das Handtuch warf) sowie ihren Ehemann. Das Juristen-Paar kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass ein Paritätsgesetz und damit verbundene Eingriffe in die Landesverfassung „gerechtfertigt erscheinen“.

    SPD ehrt gescheiterte Verfassungsrichterin

    Eine Möglichkeit sei demnach, Landes- und Bezirkslisten zu den Wahlen im Reißverschlussverfahren zu besetzen, also die Listenplätze abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Hier könne man per Losentscheid festlegen, ob Platz eins an einen männlichen oder einen weiblichen Bewerber gehe. Darüber hinaus gebe es die Option, so die Gersdorfs, eine 50-Prozent-Quote für die Kandidatenlisten einzuführen, also ohne Vorgaben für einzelne Listenplätze.

    Immerhin erkennen die beiden Rechtswissenschaftler ein Risiko: Da Karlsruhe über diese Frage noch nicht abschließend entschieden habe, sei die Einführung eines Paritätsgesetzes in Berlin „mit dem rechtlichen Risiko behaftet, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin oder das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für unvereinbar mit Verfassungsrecht erklärt“.

    AfD klagte erfolgreich

    Genau solche grundsätzlichen Bedenken meldet die Berliner AfD an. Die Blauen lehnen sowohl ein Paritätsgesetz als auch verbindliche Geschlechterquoten im Parlament kategorisch ab. Dies sei ein „Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit und Gleichheit der Wahl“ sowie in die Organisationsfreiheit der Parteien, ließ die Partei verlautbaren.

    Auf Landesebene hat die AfD bereits erfolgreich gegen ähnliche Gesetze in anderen Bundesländern geklagt. In Thüringen und Brandenburg wurden die dortigen Paritätsgesetze nach Klagen der Blauen von den Landesverfassungsgerichten gekippt. Dies dürfte auch in Berlin zu erwarten sein. Notabene: Dass die SPD offenbar nur ein binäres Geschlechtersystem kennt und die ganzen „Diversen“ außen vor lässt, müsste noch mal mit dem zuständigen Queer-Beauftragten ausdiskutiert werden…

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