Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Steffen Janich ist per Gerichtsbeschluss aus dem Polizeidienst entfernt worden. Grund: Er hatte 2020 zu einem Corona-Spaziergang aufgerufen. Warum Protest damals richtig und notwendig war, führt einem die Doku „Nur ein Piks – Im Schatten der Impfung“ eindringlich vor Augen. Hier mehr erfahren.
Ein neuer Fall von politischer Justiz empört jeden rechtschaffenen Bürger: Weil er im April 2020 via Internet zu einem Corona-Spaziergang in Pirna aufgerufen hatte, wurde der Polizist und direkt gewählte AfD-Bundestagsabgeordnete Steffen Janich aus der Sächsischen Schweiz aus dem Beamtendienst entfernt. Das entschied die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden vor wenigen Tagen.
„Seine Kollegen mussten damals die teils gewaltbereite Veranstaltung absichern, er war als Wortführer mittendrin. Nun darf Janich seinen Beruf nicht mehr ausüben, weil er das Vertrauen seiner Dienstherren endgültig verloren hat“, kommentiert die Bild-Zeitung den Vorgang ganz im Sinne der Politjustiz.
Doch Kritiker sagen: Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die für Freiheit und Grundrechte auf die Straße gingen! Zudem ist es mehr als durchsichtig, dass nun ausgerechnet ein Polizist mit AfD-Parteibuch aufs Korn genommen wurde. So soll die Opposition in Deutschland kriminalisiert werden.
Was dem AfD-Politiker vorgeworfen wird
Doch worum geht es konkret? Der Freistaat Sachsen als Dienstherr hatte dem Polizeibeamten Janich vorgeworfen, im April 2020 entgegen der damals gültigen Corona-Schutzverordnung zu einem maßnahmenkritischen Spaziergang in Pirna aufgerufen zu haben. „Zudem soll er in verschiedenen Posts in Sozialen Netzwerken das politische System der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates insgesamt infrage gestellt haben“, so der MDR.
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Dresden habe Janich dadurch das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren, heißt es in der Urteilsbegründung. Durch seinen Aufruf zum Corona-Spaziergang sowie durch verschiedene Online-Beiträge habe der heutige AfD-Bundestagsabgeordnete gezeigt, „dass er nicht bereit sei, ihm nicht genehmes geltendes Recht durchzusetzen“.
Vom Gericht wurde unter anderem bemängelt, dass Janich auf Telegram und in anderen sozialen Netzwerken ein Video geteilt habe, auf dem auch zu sehen sei, dass die Protestierenden in Pirna eine Polizeiabsperrung durchbrechen wollten. Als Beamter habe er damit den physischen Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen gebilligt, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der AfD-Politiker kann Berufung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Fast 50 Prozent in der Sächsischen Schweiz
Janich selbst argumentierte im Prozess, dass dass er keine Versammlung habe organisieren wollen. Er habe lediglich via Social Media mitgeteilt, dass er sich bei einem Spaziergang über den „Wahnsinn“ der Corona-Maßnahmen Gedanken machen wollte. Seine restlichen Posts seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.
In Janichs Heimat nimmt man das Dresdner Urteil mit Unmut zur Kenntnis. Der 45-Jährige aus Pirna ist in der Sächsischen Schweiz als pflichtbewusster Polizeibeamter bekannt, der jahrelang für Recht und Ordnung gesorgt hat. Seit 2021 vertritt er die beliebte Urlaubsregion als direkt gewählter Abgeordneter im Bundestag.
Die Wahlergebnisse in der AfD-Hochburg unterstreichen sein Standing: Bei der Bundestagswahl holten die Blauen in Sachsen 38,5 Prozent der Zweitstimmen, in Janichs Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge waren es sogar 46,5 Prozent. Noch besser Janichs Erststimmenergebnis: Satte 49,1 Prozent! Nahezu die Hälfte der Wähler gaben ihm die Stimme. 2021 zog er noch mit 33 Prozent der Erststimmen in den Bundestag ein.
In einem Interview mit der Sächsischen Zeitung sagte Janich, der die AfD im Innenausschuss des Bundestages vertritt:
„Ich stehe für die Interessen der Menschen, die sich von der Politik verraten fühlen.“
Seine Kritik an den Corona-Maßnahmen war in der Region Geheimnis. Er sah die Einschränkung der Grundrechte, die Schließung von Geschäften und die Impfkampagnen als Angriff auf die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger. Und nicht trotz, sondern genau wegen dieser Haltung, wurde ihm in der Sächsischen Schweiz so viel Unterstützung zuteil.
Bestrafe einen, erziehe Hunderte
Die Entfernung von Janich aus dem Beamtendienst markiert einen neuen Tiefpunkt im Umgang mit kritischen Stimmen und der AfD. Das böse Wort der politischen Säuberung macht in Sachsen die Runde – und man vermutet noch etwas anderes: dass an dem Bundestagsabgeordneten ein Exempel statuiert werden soll.
Gemäß der Mao-Methode „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“, so die Kritiker, wolle man offenbar andere Polizeibeamte mit AfD-Parteibuch in Unruhe versetzen. Sollte dieses Beispiel Schule machen, dürfte die Talfahrt der Demokratie in Deutschland weiter an Fahrt aufnehmen.
Entlassung für die Verteidigung der Grundrechte? Ein Skandal! Warum Protest zur Corona-Zeit richtig und notwendig war, führt einem die aufrüttelnde Doku „Nur ein Piks – Im Schatten der Impfung“ eindringlich vor Augen. Hier mehr erfahren.