Der AfD-Außenpolitiker Petr Bystron soll 11.250 Euro Strafe zahlen – wegen eines satirischen Memes über den ukrainischen Ex-Botschafter Andrij Melnyk. Das bayerische Gericht sah darin die „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Wie schlimm es wirklich um die Meinungsfreiheit in Deutschland steht, zeigt auch das neue Buch „Links-grüne Meinungsmacht: Die Spaltung unseres Landes“ der geschassten Fernsehmoderatorin Julia Ruhs auf. Hier mehr erfahren.
_ von Team Petr Bystron
Melnyk: Abberufen wegen Nazi-Verharmlosung
Bystron hatte das Meme bereits am 12. Juli 2022 veröffentlicht – dem Tag, an dem Melnyk aus Deutschland abberufen wurde. Der ukrainische Diplomat war zuvor durch seine Verherrlichung des Nazi-Kollaborateurs Stepan Banderaund zahlreiche Beleidigungen deutscher Politiker aufgefallen.
Die Montage zeigte mehrere Spitzenpolitiker, die Melnyk symbolisch „zum Abschied winken“. Eine harmlose Satire, die auf die fragwürdige Nähe vieler deutscher Entscheidungsträger zu einem bekennenden Bandera-Bewunderer hinwies.

Zwei Jahre Funkstille – dann Ermittlungen mitten im EU-Wahlkampf
Lange Zeit geschah nichts. Erst im EU-Wahlkampf 2024 – zwei Jahre nach Veröffentlichung – nahm die Justiz plötzlich Ermittlungen auf. Das Verfahren trägt eine klare politische Handschrift. Aus der augenzwinkernden Kritik wurde ein „Straftatbestand“.
Zweierlei Maß: Stern darf Hitlergruß, AfD nicht
Bemerkenswert: Das Magazin Stern zeigte schon 2017 Donald Trump mit erhobenem Arm und der Schlagzeile „Sein Kampf“. Keine Ermittlungen, keine Strafe, kein Skandal.
Doch wenn ein AfD-Politiker auf ähnliche Weise mit Ironie arbeitet, schlägt der Staatsanwalt zu.
Bystron reagierte mit klaren Worten:
„Die Justiz darf sich nicht für parteipolitische Spielchen missbrauchen lassen, um die AfD zu diskreditieren.“
Winken als Straftat
Bystron kennt solche Angriffe: Schon 2022 wurde ihm nach einer Corona-Demo ein „Hitlergruß“ unterstellt – weil er in die Menge winkte. Nach Vorlage eines Merkel-Fotos mit derselben Geste stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Wenn Merkel winkt, ist es höflich. Wenn Bystron winkt, ist es strafbar. Und wenn er Merkel beim Winken zeigt – wieder strafbar.
Offenbarungseid für den Rechtsstaat
Dieses Urteil ist mehr als eine Farce. Es zeigt, dass der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes für oppositionelle Politiker offenbar nicht mehr gilt. Satire wird kriminalisiert, wenn sie die Falschen trifft – und gefeiert, wenn sie ins politische Schema passt.
Bystron hat Revision eingelegt. Sein Fall wird zeigen, ob in Deutschland noch dieselben Maßstäbe für alle gelten – oder ob der Rechtsstaat endgültig zur Bühne der politischen Justiz geworden ist.
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