In immer mehr sächsischen Kommunen gibt es Initiativen, Bundeswehr-Werbung im öffentlichen Raum zu verbieten. Doch jetzt hat das Landratsamt Zwickau verfügt, dass solche Beschlüsse illegal seien. Dabei wird es höchste Zeit für ein klares Bekenntnis gegen den Krieg: „Frieden Мир Peace – Warum EU-Kriegstreiber weitermachen“, in der COMPACT-Märzausgabe zeigen wir, warum es höchste Zeit wird, das Gemetzel zu beenden. Hier mehr erfahren.

    Gleich zweimal musste der Zwickauer Stadtrat darüber entscheiden, sich zu einer „Stadt des Friedens“ zu erklären und Bundeswehr-Rekrutierungswerbung auf öffentlichen Flächen zu verbieten. Und zweimal widersprach Oberbürgermeisterin Constance Arndt dem Beschluss, der von einer Ratsmehrheit mit den Stimmen von BSW, AfD, Freien Sachsen und – anfangs – Abweichlern der CDU getroffen wurde. Letztendlich entschied das Landratsamt als Rechtsaufsicht und stufte den Ratsbeschluss als rechtswidrig ein. Im Klartext: Es wird den Kommunen verboten, ein Bekenntnis für den Frieden abzugeben und auch die Entscheidung, ob auf städtischen Flächen Bundeswehr-Werbung zu sehen ist, soll ein Stadtrat nicht selber treffen dürfen. Eine bedenkliche Rechtsansicht.

    Kampfpanzer Leopard 2A5 bei einer Lehr- und Gefechtsvorführung. Dieses Gerät steht ganz oben auf der Wunschliste der Ukraine. Foto: Bundeswehr, CC BY 2.0, Wikimedia Commons

    Zwickauer Beispiel hat längst Schule gemacht

    Die Streitigkeiten um den Friedensappell aus Zwickau sorgten nicht nur für überregionale Aufmerksamkeit, auch in anderen Städten gibt es längst ähnliche Initiativen, etwa im mittelsächsischen Lunzenau oder in der drittgrößten sächsischen Stadt Chemnitz, wo sich entsprechende Anträge auf den Tagesordnungen der nächsten Ratssitzungen befinden. Für diese Kommunen sind andere Rechtsaufsichten zuständig, so dass es durchaus spannend werden dürfte, ob diese zu einer ähnlichen Einstufung wie das Zwickauer Landratsamt kommen und der Friedensinitiative einen bürokratischen Riegel vorschieben. Oder die Beschlüsse als zulässig eingestuft werden und die immer häufiger zu sehende Bundeswehr-Werbung untersagt wird. Letztendlich könnte der Fall sogar vor Gericht landen, den Betroffenen steht der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen, um prüfen zu lassen, ob die jeweilige Rechtsaufsicht mit ihrer Einschätzung nicht selber gegen das Recht verstößt.

    Ein harmloser Friedensantrag provoziert das Establishment

    Tatsächlich ist es jedoch auch bezeichnend, welche Reaktionen der Zwickauer Friedensappell ausgelöst hat. Eine Oberbürgermeisterin, die sich mit dem Mehrheitsbeschluss des Stadtrates nicht abfinden kann und gleich zweimal dagegen vorgeht, offenbart ein zweifelhaftes Demokratieverständnis. Und eine Allianz aus Grünen, SPD und Linken, die gemeinsam für (!) Bundeswehr-Werbung im öffentlichen Raum und gegen die Friedensresolution stimmt, zeigt ein weiteres Mal, wie klassisch linke Positionen nicht mehr von den traditionellen Parteien des linken Spektrums vertreten werden.

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