Wieder mal vorauseilender Gehorsam aus der Juristerei: Der Staatsrechtler Ulrich Battis erklärt Impfzwang für grundgesetzkonform und verrät, wie man ihn durchsetzen könnte. Juristische Expertise ohne Regimetreue gibt es von der Medizinrechtlerin Beate Bahner. In ihrem Buch Corona-Impfung schreibt sie, wie sich Patienten gegen den Impfzwang wehren können. Hier mehr erfahren.

    Wollt Ihr das totale Abspritzen? – Vielleicht… RKI-Chef und Tierarzt Lothar Wieler scheint die Macht über Leben und Angst von Millionen zu genießen, steigert die (eigene) Spannung durch Zögern und Andeuten:

    „Es ist wirklich niemand, der gerne eine Impfpflicht haben möchte. Viele, viele Studien gibt’s dazu, viele Wissenschaftler finden das keine gute Lösung. Aber wenn man alles andere versucht hat, dann sagt die WHO: Dann muss man auch über eine Impfpflicht nachdenken.“

    Unterdessen sondert Staats- und Verfassungsrechtler Ulrich Battis erste Begründungen ab, warum eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz angeblich zu vereinbaren ist. Gegenüber der Osnabrücker Zeitung erklärt Battis den Impfzwang eindeutig für verfassungskonform.

    Denn, so meint Battis:

    „Die Bürger vorbeugend gegen Corona zu impfen ist durch Artikel 2 des Grundgesetzes gedeckt, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt.“

    Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, im Artikel 2 ebenfalls fixiert, müsse da leider zurücktreten, so der regimetreue Jurist. Die Aufgabe bestehe darin, kleine Kinder zu schützen sowie Personen, die aufgrund von Impfunverträglichkeit nicht gespritzt werden könnten. (Kleine Kinder, bei denen sich die Krankheit meist nur gering manifestiert?) Diese Meinung werde bereits von führenden Verfassungsrechtlern geteilt. Schließlich habe die Pandemie derart krasse Ausmaße angenommen.

    Mit der Einführung einer Impfpflicht hat es Nicht-Mediziner Battis seltsam eilig. Auf die Frage, wann sie kommen solle, lautet seine Antwort:

     „Möglichst schnell. Die Impfpflicht kann gegen die vierte Welle nichts mehr ausrichten, dafür ist es zu spät. Aber sie kann gegen eine künftige fünfte Welle helfen.“

    Österreich, wo ab Februar Fakten die Impfpflicht gelten soll, könne ein Vorbild sein. Die Begründung einer Impfpflicht findet Battis inzwischen weit weniger wichtig als deren Umsetzung. Ausgenommen würden nur Personen mit nachgewiesener Unverträglichkeit auf körperlicher oder ideologischer Ebene:

    „Auch die Gewissensfreiheit – etwa aus religiösen Gründen – kann man diskutieren, das muss dann aber hart geprüft werden, etwa wie es bei Wehrdienst-Verweigerern gemacht wurde.  Bis dahin „gehören diese Menschen unter strikte Quarantäne.“

    Strenge Quarantäne für Impf-Skeptiker. So will Battis den Zwang durchsetzen. Da die Zukunft aber dem Boostern gehört, könnte das auf ein Lebenslänglich hinauslaufen, oder?

    Wehren Sie sich! Medizinrechtlerin Beate Bahner klärt in ihrem Buch Corona-Impfung umfassend auf – über Gesundheitsrisiken, juristische Folgen für Ärzte und Ihr gutes Recht, sich gegen den Impf-Zwang zu wehren. Hier bestellen.

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