Vorabdruck aus der Aprilausgabe von COMPACT-Magazin. Herr Kohlmann, angenommen, meine Personalien würden nach einem Corona-Spaziergang aufgenommen. Da werden oft Bußgeldzahlungen von über 10.000 Euro genannt; muss ich mit einer solchen Summe rechnen? Nein, als Spaziergänger nicht. In solche Bereiche kann man kommen, wenn man als Chef eines Einkaufszentrums mehrfach gegen die G-Regeln verstößt, obwohl man es nicht darf. Aber als Spaziergänger betragen die üblichen Bußgelder zwischen 150 und 250 Euro. Das ist natürlich trotzdem eine
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