Der Investigativjournalist hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Dem gaben die Richter nun statt. Dabei geht es um einen Strafbefehl, der ihm fünf Monate Haft in einem philippinischen Gefängnis bescherte. Solidarität mit einem politisch Verfolgten: Janichs Bestseller «Das offene Geheimnis» deckt die größte Verschwörung aller Zeiten auf. Hier mehr erfahren.

    «Sensation: Publizist Oliver Janich gewinnt Verfassungsbeschwerde» – so überschreibt Rechtsanwalt Markus Haintz eine aktuelle Pressemitteilung zum Erfolg, den sein Mandant vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe errungen hat. Tatsächlich handelt es sich dabei um einen außergewöhnlichen Vorgang: Im Jahr 2023 etwa hat das höchste deutsche Gericht über 4.735 Fälle entschieden. Nur 55-mal waren Kläger mit ihrer Verfassungsbeschwerde erfolgreich eine Quote von etwas über einem Prozent.

    Umso bemerkenswerter, dass mit Oliver Janich nun ausgerechnet ein regimekritischer Journalist und Publizist mit diesem Rechtsmittel in Karlsruhe Erfolg hatte. Noch bemerkenswerter, dass sogar der Generalbundesanwalt die Argumentation Janichs stützte, während zwei untergeordnete bayerische Gerichte keinerlei Verstoß gegen seine Grundrechte erkennen wollten. Doch worum geht es?

    Eine glatte Lüge der Behörde

    Am 17. August 2022 drang eine schwerbewaffnete Sondereinheit mit halbautomatischen Gewehren in das Apartment von Oliver Janich und seiner Familie auf den Philippinen ein. Zuvor, im April 2022, hatte die Münchner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den 2015 ausgewanderten Journalisten wegen angeblich strafrechtlich relevanter Äußerungen des Betroffenen im Internet eingeleitet.

    Im Schraubstock: Tiefer Staat gegen Oliver Janich

    Im selben Monat ordnete das Amtsgericht München Untersuchungshaft gegen Janich an und erließ einen Haftbefehl. Als Haftgrund wurde «Flucht» angegeben: Janich habe keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik und habe sich ins Ausland abgesetzt. Im Juni 2022 wandte sich die Münchner Staatsanwaltschaft an die deutsche Botschaft in Manila und ersuchte um Einzug von Janichs Reisepass, um dessen Abschiebung von den Philippinen zu erwirken.

    Zugleich informierte das Bundeskriminalamt (BKA) die philippinischen Behörden darüber, dass es in Deutschland einen Haftbefehl gegen Janich gebe und die deutsche Botschaft Maßnahmen zur Beschränkung seines Reisepasses eingeleitet habe, da der Betroffene angeblich seinen Pass zur Flucht missbrauche und die Philippinen als Fluchtland nutze.

    Doch das war schlichtweg unwahr, denn die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik in Manila hatte das Ansinnen der Staatsanwälte ausdrücklich zurückgewiesen. Janich sei gar nicht in Kenntnis darüber, dass in Deutschland gegen ihn ermittelt werde. Es sei nicht erkennbar, dass er sich der deutschen Strafverfolgung entziehen wolle. Ohnehin sei ein Passentzug auf dieser Grundlage unverhältnismäßig. So die Argumentation der Botschaft.

    Eine hanebüchene Behauptung

    In Unkenntnis dieser Sachlage schlug die philippinische Polizei im August 2022 zu und verfrachtete Janich in Auslieferungshaft. Monatelang musste der Publizist unter äußerst ungünstigen Bedingungen ausharren, während ihn das Amtsgericht München in Abwesenheit im November 2022 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilte. Ein entsprechender Strafbefehl wurde erlassen, der Haftbefehl hingegen aufgehoben.

    Darum wurde Janich im Januar 2023, also nach fünf Monaten Abschiebehaft, aus dem Gefängnis entlassen. Die Einspruchsfrist gegen seinen Strafbefehl war zu diesem Zeitpunkt schon abgelaufen, doch in philippinischer Haft hatte er gar nicht die Möglichkeit, dieses Rechtsmittel einzulegen. Nach seiner Entlassung legte Janich trotzdem Einspruch ein und beantragte die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Sein verspäteter Einspruch sollte also so behandelt werden, als sei er rechtzeitig eingegangen.

    Doch die deutsche Justiz wollte dem nicht folgen. Zunächst das Amtsgericht und später das Landgericht München betrachteten die Vorgehensweise als rechtens und lehnten Janichs Begehr nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab. Die Argumentation der Gerichte: Der Betroffene habe die Frist versäumt, auf den Zeitpunkt der Entlassung aus der Abschiebehaft komme es nicht an, Janichs Zwangslage sei durch das Vorgehen der philippinischen Behörden und nicht etwa der deutschen entstanden. Eine hanebüchene Behauptung.

    Ein sensationelles Urteil

    Janichs Rechtsanwalt Haintz legte reichte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein, da, so seine Argumentation, die in Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes festgeschriebene Rechtsweggarantie verletzt worden sei. Demnach steht jedem der Gang vor Gericht offen, auch wenn die Rechtsweggarantie durch öffentliche Gewalt – also staatlicherseits – verletzt wird. Zudem sei Janichs Grundrecht auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt worden, so Haintz in seiner Beschwerdeschrift an Karlsruhe.

    Das Bundesverfassungsgericht holte daraufhin Stellungnahmen von den zuständigen Aufsichtsbehörden ein. Während das bayerische Justizministerium die Verfassungsbeschwerde Janichs für unbegründet erachtet, folgt der Generalbundesanwalt der Argumentation von Rechtsanwalt Haintz und sieht Janichs Grundrechte verletzt. Die Karlsruher Richter sehen dies offenbar genauso. In ihrem Urteil stellen sie fest, dass es keine Rolle spiele, welche staatliche Stelle in der BRD oder auf den Philippinen dafür verantwortlich sei, dass der Betroffene seinen Widerspruch nicht fristgerecht einlegen konnte. Entscheidend sei nur, dass Janich selbst keine Schuld für die Versäumnis treffe.

    Wie geht es nun weiter?

    Damit ist über die Recht- oder Unrechtmäßigkeit der Janich zur Last gelegten Äußerungen noch nichts entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sache an das Landgericht München zurückverwiesen. Dieses werde nach dem Karlsruher Richterspruch, so die Voraussage von Haintz, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verfügen. Erst danach wird sich entscheiden, ob die gegen Janich verhängte Strafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Meinungsäußerungen Bestand haben wird.

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