Während in Berlin zahlreiche islamistische Gefährder frei herumlaufen dürfen, legt der Senat gerade mal einer Handvoll Fußfesseln an. Ein Tropfen auf den heißen Stein. In COMPACT-Spezial «Mädchen, Messer, Morde» dokumentieren wir die Folgen der katastrophalen Migrationspolitik. Hier mehr erfahren.
Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD könnte man meinen, dass der Senat härtere Maßnahmen gegen Gefährder ergreifen würde. Doch davon ist nicht allzu viel zu spüren. Nun wurden gerade einmal vier von Dutzenden islamistischen Gefährdern in Berlin für 30 Tage Fußfesseln angelegt und bei einer Person vorübergehend ein sogenannter Unterbindungsgewahrsam verfügt. Das Ziel dieser Minimalmaßnahmen: Die Verhinderung weiterer Terroranschläge!
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COMPACT unterstützenBerlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) erklärte selbstzufrieden:
«Die Möglichkeiten, die wir in den vergangenen Monaten mit der Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz und der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes geschaffen haben, liegen auf dem Tisch.»
Doch so enorm scheinen die Möglichkeiten nicht zu sein. Denn was sind schon vier Personen im Vergleich zum tatsächlichen Gefahrenpotenzial?
Wie hoch sind die Zahlen wirklich?
Die Polizei zeigt sich bedeckt und spricht von einer mittleren zweistelligen Anzahl von Gefährdern allein in Berlin. Genauer wird die Zahl nicht genannt. In welchen Größenordnungen wir uns bewegen, kann man sich aber vorstellen, wenn man sich die Zahlen anschaut, die der Berliner Verfassungsschutz vorlegt: Rund 2.590 Islamisten allein in der Hauptstadt, davon sollen ungefähr 980 gewaltbereit sein. In der salafistischen Szene sind es etwa 1.250 Personen, von denen wiederum rund 350 als gewaltorientiert sein sollen. Zum Vergleich: Das Bundeskriminalamt führt bundesweit derzeit 410 islamistische Gefährder.
Wichtig ist die Unterscheidung der Begriffe. Unter dem islamistischen Personenpotenzial versteht man alle Personen, die islamistischen Bestrebungen zugerechnet werden. Gewaltorientierte Islamisten sind davon diejenigen, bei denen Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele in Betracht gezogen wird. Als Gefährder gilt schließlich eine kleinere Gruppe, der Sicherheitsbehörden konkret politisch motivierte schwere Gewalttaten oder terroristische Anschläge zutrauen.
Fußfesseln für nur vier Personen, die potenziell einen Anschlag begehen könnten, sind somit ein Tropfen auf den heißen Stein. Dass ausgerechnet nach einem islamistisch motivierten Anschlag mit Todesfolge nur eine Handvoll Personen mit Fußfessel und vorübergehendem Gewahrsam belegt wird und die gesetzlichen Hürden für härtere Maßnahmen weiterhin hoch bleiben, wirkt wie reiner Alibi-Aktionismus.
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