Vor einem Monat wurde der Investigativ-Journalist Oliver Janich überfallartig und brutal verhaftet. Jetzt hat sein Rechtsanwalt eine Haftbeschwerde eingelegt. Darin beweist er: die Anklage ist unhaltbar.

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    Die Endstation globalistischer Cancel-Culture ist das Gefängnis: Oppositionelle, darunter die führenden Köpfe des Widerstands, die durch sozialen Tod (Rufmord, Jobverlust) nicht erpressbar sind, landen unter fadenscheinigsten Gründen im Knast. Wie konstruiert die Vorwände dabei sind, demonstriert der Anwalt des Investigativ-Vloggers Oliver Janich in seiner Haftbeschwerde.

    Kurze Rückblende: Am 17. August wurde Janich in seiner Wohnung auf der Insel Tablas (Philippinen) von einem Polizeitrupp brutal überfallen und verhaftet. Seitdem sitzt er in Abschiebhaft. Grund für die Quälerei: Deutsche Behörden ermitteln gegen den kritischen Journalisten wegen zwei Äußerungen, die er auf seinem Telegram-Kanal getätigt hatte: angebliche Beleidigung eines Linksaktivisten und Aufforderung zu einer Straftat .

    Am Dienstag publizierte Janichs Rechtsanwalt eine Nachricht auf Twitter:

    Janich Anwalt Haft
    Foto: Screenshot Twitter

    In Roschers Haftbeschwerde, die Oliver Flesch jetzt veröffentlicht hat, referiert der Anwalt beide Vorwürfe im Detail – um sie anschließend zu widerlegen. Urteilen Sie selbst. COMPACT-Online gibt das Schreiben unten ungekürzt wieder. Wir laden aber nicht nur Janichs Freunde und Anhänger zur Lektüre. Auch Gegner des Vloggers sollten überlegen, ob sie eine solche Korruption des Rechtsstaates hinnehmen wollen, nur um eine „lästige Stimme“ loszuwerden:

     

    Die Haftbeschwerde
    Rechtsanwalt Markus Roscher fordert in seiner Haftbeschwerde:

    Den Haftbefehl des Amtsgerichts München vom 22. April 2022 aufzuheben oder ihn unter Auflagen außer Vollzug zu setzen.

    Begründung: Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten laut Haftbefehl folgendes zur Last:

    1) Beleidigung: In einer Audionachricht soll der Beschuldigte Herrn Josef Holnburger mittels einer Telegram-Audionachricht als „Spast“ bezeichnet haben.

    2) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Der Beschuldigte habe bei Telegram eine Nachricht gepostet mit dem Inhalt „Hängt Biden. Hängt Soros. Hängt sie alle, verdammt noch mal.“

    3) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Wiederum auf Telegram habe der Beschuldigte folgenden Text gepostet: „+++ Eilmeldung: Ein Gutachten, das für das Bundesinnenministerium erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass es nicht nur zulässig, sondern in der aktuellen Si- tuation sogar geboten sei, sämtliche Regierungsmitglieder im Bund und in den Ländern standrechtlich hinzurichten. Die Gutachter begründen dies mit der ,Schutzpflicht‘ des Staates für seine Bürger. +++“

    Im Haftbefehl wird zu Punkt 2) und 3) festgestellt: Der Beschuldigte tat dies, um dritte Personen dahingehend zu motivieren, eine Exekution des Präsidenten Biden, des amerikanischen Investors Soros sowie der aktuellen Regierungsmitglieder von Bund und Ländern in der Bundesrepublik durchzuführen.

    Mangels dringenden Tatverdachts ist der Haftbefehl aufzuheben.

    Zu 1) Beleidigung als „Spast“

    Bei dem angeblichen Geschädigten Josef Holnburger handelt es sich um einen linken Szene-Aktivisten (Referent des DGB-Bundesvorstandes), der vor allem auf Twitter durch polemische Beiträge auffällt, in denen er ganze Gruppen von Menschen (die er als Verschwörungstheoretiker und rechte Hetzer bezeichnet) beleidigt und verleumdet.

    Der Ausdruck „Spast“ für Herrn Holnburger war eine direkte Reaktion auf die konstanten und wiederholten Verleumdungen, die er auch gegenüber Herrn Janich aus-gestoßen hatte und die allesamt als Beleidigung einzustufen waren. Da diese Beleidigungen sozusagen der ganz normale Umgangston dieses stark linksorientierten Aktivisten darstellten, ging es naturgemäß bei der Auseinandersetzung mit Herrn Holnburger auch nicht sonderlich freundlich zu. Herr Holnburger unterstellte dem Beschuldigten permanent eine Nähe zu Rechtsextremisten, obwohl mein Mandant zahlreiche Bücher zum Libertarismus geschrieben – und sogar eine libertäre Partei gegründet hatte. Herr Janich lehnt rechte und linke Politik ab, erst recht deren Extreme.

    Herr Holnburger unterstellt aber Herrn Janich darüber hinaus, antisemitische Verschwörungstheorien zu verbreiten und von einer jüdischen Weltverschwörung zu reden, ohne diese Vorwürfe mit einem einzigen Zitat zu belegen. Dies ist für Herrn Janich umso ärgerlicher, als er gleichzeitig von echten Rechtsextremen permanent dafür angefeindet wird, sich wiederholt gegen Rassismus und Antisemitismus gewandt zu haben. In seinem Buch „New World Order exposed“ schreibt mein Mandant beispielsweise: „Die Ehe zwischen Juden und Deutschen wurde im Himmel geschlossen und in der Hölle geschieden. Es wird Zeit für eine echte Versöhnung.“

    Der angeblich geschädigte Herr Holnburger wusste bei seinen Beleidigungen gegenüber Herrn Janich genau, dass es in Deutschland keinen schlimmeren Vorwurf als „Antisemit“ oder „rechtsextrem“ gibt, so dass er mit einer heftigen Gegenreaktion rechnen musste.

    Die verleumderischen Beleidigungen gegen ihn konnte der Beschuldigte nicht auf sich sitzen lassen und hat sich nachvollziehbarerweise verbal pointiert gewehrt. Hierbei hat er sich einer eher als flapsig einzustufenden Jugendsprache bedient, in dem er den Begriff „Spast“ verwandte. Insbesondere unter Berücksichtigung des bei Twitter inzwischen (gerichtsbekannten) allgemein in der politischen Auseinandersetzung verwendeten barschen Tons (den Herr Holnburger unter seinem allseits einzusehenden Account @holnburger selber verwendet) dürfte ein Beleidigungstatbestand (rechtswidriger Angriff) nicht erfüllt sein.

    Hieraus, unter Berücksichtigung dieses Kontextes, eine (einseitige) Beleidigung zu konstruieren, dürfte weder angemessen, noch vom Schutzbereich des § 185 StGB umfasst sein.

    Sollte Herr Holnburger nunmehr diesbezüglich empfindlich geworden sein und sich neuerdings auch selbst einer freundlicheren Sprache, ohne Verleumdungen und Beleidigungen, bemächtigen, nimmt der Beschuldigte dies zur Kenntnis und entschuldigt sich hiermit für die Verwendung des Begriffs als „Spast“.

    Zu 2) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Biden, Soros, „alle“)

    Die betreffende Äußerung stammt nicht von meinem Mandanten. Auf Herrn Janichs Kanal haben mehrere Redakteure in der ganzen Welt Zugriff. Auch auf seinen Rechner im Ressort könnten dritte Personen Zugriff genommen haben. Trotz eigener Recherche lässt sich nicht mehr ermitteln, welcher Redakteur diesen – auch aus Sicht von Herrn Janich geschmacklosen – Post versendet hat.

    Herr Janich hat im Übrigen daher unverzüglich nach Kenntnisnahme des Posts veranlasst, dass dieser gelöscht wurde. Die betreffende Äußerung kann somit höchstens 20 Minuten online gewesen sein. Herr Janich hat sich also definitiv nicht mit dem Inhalt dieses Posts identifiziert, was bereits auch deshalb erkennbar ist, weil andere Posts, die ihm hier vorgeworfen wurden, nicht entfernt wurden.

    Im Übrigen sanktioniert § 111 Abs. 1 StGB nur die Aufforderung zu Taten, die im Inland begangen werden sollen, was bei Präsident Biden und Soros, die beide bekanntlich nicht in Deutschland leben oder sich dort nur selten aufhalten, nicht der Fall sein. Schon tatbestandlich kommt daher hier § 111 StGB nicht in Betracht.

    Zu 3) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Regierungsmitglieder hinrichten)

    Bei dem dritten Vorwurf hat mein Mandant in satirisch-übersteigerter Weise auf eine Eilmeldung des Focus reagiert, in dem er dessen Wortwahl nutzte, um auf die großen – aus seiner Sicht lebensbedrohenden – Konsequenzen von (Pflicht)-Impfungen hinzuweisen.

    In der Focus-Meldung hieß es wie folgt:

    „Die juristischen Gutachter werten eine allgemeine Impfpflicht nicht nur als zulässig – sie sei in der aktuellen Situation sogar geboten. Zwar seien mit ihm Eingriffe in Freiheitsgrundrechte verbunden … Dieses beinhalte eine Schutzpflicht des Staates für seine Bürger.“

    Es handelt sich somit um die satirische „Verballhornung“ des betreffenden Focus-Artikels durch meinen Mandanten, als er die durch Gutachten gerechtfertigten Impf-Maßnahmen gleichsetzte mit „Todesurteilen“, die ebenfalls durch Gutachten als gut befunden werden könnten.

    Die Meinungsfreiheit nach Art 5 des Grundgesetzes umfasst eine derartige (drastisch überzogene) Einschätzung. Es ist schon fast boshaft von der Staatsanwaltschaft, die als direkte Reaktion auf die Focus-Meldung erkennbare Äußerung meines Mandanten, als ernstgemeinte Aufforderung an Dritte zu verstehen, Exekutionen durchzuführen, und dies derart aus dem Kontext zu reißen, um einen entsprechenden Vorwurf zu konstruieren.

    Auf Telegram kann man auf eigene Posts antworten. Es war also eindeutig ersichtlich, dass sich Herr Janich auf den Focus-Artikel bezog. Es war erkennbar, dass mein Mandant die Tatsache, dass es ein Expertengutachten gab, noch lange nicht als Indiz dafür ansehen wollte, dass hier dadurch Unrecht zu Recht wird. Mithin handelt es sich bei der Äußerung von Herrn Janich denklogisch auch um eine Kritik, sowohl an Expertengutachten, als auch an standrechtlichen Erschießungen. Der Post sagt also das exakte Gegenteil dessen, was ihm unterstellt wird.

    Die drei Vorwürfe gegen meinen Mandanten sind daher zum Teil lächerlich (Beleidi- gung eines Szene-Journalisten, als Reaktion auf Beleidigungen durch einen Journalis- ten) oder aber „an den Haaren herbeigezogen“. Die Vorwürfe zwei und drei behandeln Zitate die entweder gar nicht von Herrn Janich stammen oder aber aus dem Kontext gerissen wurden.

    Der Haftbefehl ist daher aufzuheben.
    2. Ein Haftgrund im Sinne des §112StPO liegt nicht vor.

    Der Haftbefehl vom 22. April 2022 dürfte auch schon deswegen rechtswidrig sein, da zu keinem Zeitpunkt eine Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 StPO), auf die sich der Haftbefehl stützt, bestanden hat.

    Insbesondere besteht und bestand deshalb keine Fluchtgefahr, da mein Mandant zu keinem Zeitpunkt flüchtig war und auch keinen Anlass hatte wegen des hiesigen Vorwurfs „unterzutauchen“. Er ist in den Philippinen ordentlich gemeldet und er ist dort familiär gebunden. Herr Janich lebt mit seiner Verlobten, die inzwischen auch ein Kind von ihm erwartet, in seinem oben erwähnten Ressort zusammen. Er möchte die Geburt des gemeinsamen Kindes in Freiheit erleben.

    Es wäre für die Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden jederzeit ein leichtes gewesen, Herrn Janich in den Philippinen zu erreichen. Da die Ermittlungsbehörden über die Telegram-Kanäle des Beschuldigten auch ihre Informationen zu den Vorwürfen bezogen, hätten sie eigentlich genau wissen müssen, dass wirklich jedermann, der dort aktiv ist, genau wusste, wo sich das Ressort von Herrn Janich auf den Philippinen befand.

    Als Staatsanwaltschaft so zu tun, als ob mein Mandant untergetaucht sei oder sich der Strafverfolgung entziehen wollte, ist daher grob fahrlässig und auch eines Rechtsstaates nicht würdig, wenn hier Vorwände geschaffen werden, um die rechtswidrige Festsetzung eines kritischen Staatsbürgers zu erwirken.

    In diesem Zusammenhang wird auf folgenden, meines Erachtens skandalösen, Umstand hingewiesen, mit dem hier die Verhaftung meines Mandanten durch philippinische Behörden erschlichen wurde: Wie oben bereits ausführlich erklärt, lagen die formellen Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls gegen meinen Mandanten (hier: Fluchtgefahr) niemals vor. Hinzukam, dass es mit den Philippinnen kein Auslieferungsabkommen gibt.

    Wie sich aus der Strafakte entnehmen ließ, bediente man sich daher eines konstruierten Passvergehens (Benutzung des Passes, um sich der Strafverfolgung zu entziehen), um die philippinischen Behörden dazu zu bewegen, Herrn Janich in Abschiebehaft zu nehmen. Denn der deutsche Haftbefehl ist zunächst einmal (nur) ein Dokument, das aufgrund eines fehlenden Auslieferungsabkommen mit den Philippinen dort nur als Nullum betrachtet wird.

    Auslieferungen werden erfahrungsgemäß von den Philippinen in seltenen Ausnahmefällen (Mordvorwurf z.B.) vorgenommen, niemals jedoch wegen Meinungsdelikten. Und natürlich war der Staatsanwaltschaft auch bewusst, dass die drei Vorwürfe gegen meinen Mandanten zum Teil lächerlich oder wie beschrieben zum Teil an den Haaren herbeigezogen sind. Es geht insoweit offenbar nur darum, Herrn Janich als Teil einer immer größer werden Opposition gegen massive Übergriffe des Staates Bundesrepublik Deutschland, festzusetzen. Hierbei sollte die deutsche Botschaft in Manila mitwirken, denn aufgrund des fehlenden Auslieferungsabkommen sollte mit Hilfe des BKA und diverser An- sprechpartner auf den Philippinen „eine Abschiebungslösung“ angestrebt werden, wie es sehr „treffend“ in der E-Mail von Oberstaatsanwalt Felix Hofmeier (Leiter der Abteilung I des Staatsschutzes bei der Staatsanwaltschaft I) an den BKA-Mitarbeiter Gundlach heißt.

    Die Staatsanwaltschaft bedient sich also des BKA, das in den Philippinen aktiv tätig ist(!), sowie der deutschen Botschaft in den Philippinnen, um einen anderen souveränen Staat dazu zu bewegen, auch ohne Auslieferungsabkommen, einen deutschen Staatsbürger aus politischen Gründen mit Hilfe eines aus der hohlen Hand herbeigestümperten, offensichtlich rechtswidrigen Haftbefehls, aus dem Land nach Deutschland zurück zu entführen, um ihn dort einem politischen Schauprozess auszusetzen.

    Im Haftbefehl wurde bewusst falsch vorgetragen, dass sich der Beschuldigte in die Philippinen „abgesetzt“ habe und sich dort „verborgen“ hält. Er ist nicht unbekannten Aufenthalts, weshalb der fehlerhafte und rechtswidrige Haftbefehl aufzuheben ist.
    3. Die Anordnung ist auch unverhältnismäßig.

    Der Strafvorwurf (Beleidigung bzw. eine als Aufforderung zu Straftaten umdefiniertes „Meinungsdelikt“) ist nicht so schwerwiegend, dass dies eine Haft begründet (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) oder zu befürchten ist, dass sich Herr Janich einer Verfolgung entziehen würde.
    4. Zum Hilfsantrag:

    Der Haftbefehl kann gegen geeignete Auflagen und Weisungen gem. § 116 StPO außer Vollzug gesetzt werden. Der Beschuldigte ist bereit sich in den Philippinen wöchentlich polizeilich zu melden. Auch wäre es möglich, eine angemessene Sicherheit zu leisten.

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    35 Kommentare

    1. Ist das nicht der übliche Text der Verteidigung?

      "Die betreffende Äußerung stammt nicht von meinem Mandanten. Auf Herrn Janichs Kanal haben mehrere Redakteure in der ganzen Welt Zugriff. Auch auf seinen Rechner im Ressort könnten dritte Personen Zugriff genommen haben. Trotz eigener Recherche lässt sich nicht mehr ermitteln, welcher Redakteur diesen – auch aus Sicht von Herrn Janich geschmacklosen – Post versendet hat."

      Wieso haben auf einen persönlichen Account "mehrere Redakteure" Zugriff?
      Wieso kennen andere Personen im Ressort das Kennwort vom Rechner von Herrn Janich?

      Oh, habe ich so nie gesagt, ist das nicht immer die Ausrede?

    2. Eine Frage hab ich dann aber doch noch.

      Satirische Verballhornung
      "Bei dem dritten Vorwurf hat mein Mandant in satirisch-übersteigerter Weise auf eine Eilmeldung des Focus reagiert, in dem er dessen Wortwahl nutzte, um auf die großen – aus seiner Sicht lebensbedrohenden – Konsequenzen von (Pflicht)-Impfungen hinzuweisen."

      "Der umstrittene Präsident der Philippinen, Rodrigo Duterte, hat in dem Inselstaat ein weiteres Mal für Schlagzeilen gesorgt: Der Politiker erklärte, man solle Menschen, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, am besten im Schlaf die Spritze setzen."

      Warum hat Janich Herrn Duerte („Impfung oder Gefängnis“) nicht umgehend verballhornt, der hätte vllt. mehr Humor bewiesen als deutsche Politiker.

      (Es war schlicht und ergreifend keine so gute Idee, in einem Hardcore-Spritzland auf dicke Satirehose zu machen und den Presi seiner Wahlheimat über Eck als Nazi zu diskreditieren. Janich hat realistisch betrachtet keine guten Karten, Hochmut kam vor dem Märtyrerleben)

    3. Marques del Puerto am

      Markus ist guter Mann, dass er seine Zulassung noch hat wundert mich allerdings ein wenig. ;-)
      Habe ihm mal ein paar Mandanten durchgeschoben , meist der Polter wegen dem 130 er in Deutschestan.
      Er kommt aber eigentlich aus Paderborn und ist ein guter Strafverteidiger.
      Ich persönlich mache ja nur noch Hühnerdiebstahl und das auch nur noch wenn ich Bock drauf habe.
      Wer es etwas geschmeidiger mag, ist mit RA. Kai Hertweck aus Braunschweig gut bedient.
      Kai führt auch son Staatsanwalt mal so richtig schön vor wie ein Tanzbär aus Sofia . Ist nett anzuhören wenn er einem Staatsanwalt mit Dr. Titel die Strafprozessordnung näher bringt im Landgericht. Kaberett vom Feinsten sage ich da nur.
      Also, nur mal so am Rande ein paar Tipps von mir ….
      Und was Olli angeht, na da würde ich doch zusehen das sein Gesundheitszustand irgendwie glaubhaft gefärdet ist. Garnicht zu viel Budenzauber machen, ihm geht es in der Haft nicht gut und sein Zustand verschlechtert sich jeden Tag. Da wird doch wohl einen guten Arzt geben der das bestätigen kann oder nicht ?!
      Zur Verteidgung braucht man auch etwas Fantasie meinte damals mein Prof. ;-)
      Und Soki hat sich hier wieder als Justus Judex verausgabt ?!

      Mit besten Schönfelder
      Marques del Puerto

    4. Ich betone , daß mir das Schicksal von O.Janich völlig gleichgültig ist. Wer sich politisch betätigt , aber sich selbst als "weder links noch rechts" bezeichnet , ist politisch ein Wirrkopf und entbehrlich. Nicht gleichgültig ist mir dagegen das Ansehen der deutschen Justiz. Dem hat der Haftrichter des Amtsgerichts München einen Bärendienst erwiesen. . Die Rechtswidrigkeit des Haftbefehls ist so offensichtlich, das damit Justizverleumdern billige Munition geliefert wird , der Verdacht einer politischen Verfolgung ist hier nicht völlig von der Hand zu weisen. , was man verlangen muß im Interesse eben des Ansehens der Justiz. Neben den Gründen , die RA Roscher anführt , ist der Haftbefehl m.E . deshalb rechtswidrig, weil U-Haft außer Verhältnis zu Tatvorwurf und zur evt. möglichen Strafe steht. Selbst wenn alle gesetzlichen Haftgründe der StPO vorliegen, ist stets zusätzlich der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns zu berücksichtigen. Das Interesse an der Strafverfolgung wiegt gegen die Belastung des J. durch zwangsweise Entfernung aus seinem etablierten Lebensmittelpunkt nicht schwer genug. Hier wäre eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit und mangelndem Tatverdacht angebracht gewesen.

      • Nicht richtig gelesen.
        Dafür sitzt er nicht in U-Haft, sondern:
        "Wie sich aus der Strafakte entnehmen ließ, bediente man sich daher eines konstruierten Passvergehens (Benutzung des Passes, um sich der Strafverfolgung zu entziehen),"

        Ob konstruiert oder nicht ist Spekulatius. Verwunderlich nur, dass der Anwalt auf den offiziellen Haftgrund überhaupt nicht weiter eingeht. Dann ja wohl nicht wichtig.

        PS
        Für einen NICHT-Systmling hast du recht gute Pawlowsche Reflexe, wenn dein geliebtes Rechtssystem in Gefahr kommt.

      • Dr. Gunther Kümel. am

        Die Begriffe "l." und "r." haben weitgehend ihre Bedeutung eingebüßt. Kaum einer, der die Wörterchen anwendet, wäre imstande, eine Begriffsbestimmung zu geben. Welchen Sinn auch immer man meint, ihnen zuordnen zu können, gibt es sehr wohl Politik, die "weder rechtsnoch links ist.
        Nehmen wir das Grundgesetz. Es kann wohl nicht unter (irgend eine) Definition von "r.-l" fallen.
        Art. 56 fordert, alle Politik sei so einzurichten, daß das "Wohl des Deutschen Volkes" gefördert werde.
        Wenn ich mich also in diesem Sinne betätige, kann dies weder "r." noch "l." sein.

      • @ J.J. : Soweit richtig. Aber nur dann, wenn weder Herr Roscher noch Compact weiteren Sachverhalt unterschlagen haben. Ist immer besser, wenn man die gesamte Akte kennt.
        Bleibt zu ergänzen : Eine Auslieferung durch einen Staat, mit dem die BRD kein Auslieferungsabkommen hat, kann nicht rechtsstaatlich zustande kommen. Außerdem hätte die Auslieferung , wenn schon, auch aus dem Shithole – Staat ÜNVERZÜGLICH erfolgen müssen , nicht erst nach wochenlangem schmoren im Monkey- House. Janich (curse him) sollte Schadensersatz fordern

    5. Kritischer Rationalist aus Hessen am

      Das gleiche ätzende Spielchen vom deutschen AA und der Botschaft, wie seinerzeit bei Billy Sixt. Aber wehe ein deutscher Polizist wagt sich die Papiere eines Vertreters der Community of Colour im Pharmaziegeschäft im Görlitzer Park zeigen zu lassen.

    6. Wenn man die kriminellen Machenschaften von Soros und Biden veröffentlicht und sie vor Gericht stellen will, dann passiert nichts. Aber wenn man wie ein Richter die angesprochenen Personen verurteilt, dann wird man verhaftet und die Justiz duldet die großen Verbrechen weiterhin. So sieht es mit der "Gleichheit" vor dem Gesetz aus. Die Justiz ist beteiligt an den großen Verbrechen, ohne die Justiz können die großen Verbrechen heute nicht geschehen.

    7. Danke für die Einladung, somit angenommen.
      (wobei ich nicht mal Gegner von Janich bin, zu unwichtig, mir Wumpe)

      Meine Einschätzung:
      a) Nicht besonders schlau, denn Janichs Anwalt bestätig, dass sein Mandant provoziert wurde, versucht emotionale Belastung ("Tat im Affekt") geltend zu machen. Das entkräftet den Beleidigungsvorwurf nicht, sondern erklärt nur wie es dazu kam. Hat was von: Das andere Kind hat aber angefangen. Stand/steht Janich übrigens frei selber Anzeig wegen Beleidigung zu erstatten, sofern ihn das „einseitige“ wurmt.
      Auch völlig widersprüchlich, denn erst baut er Janich als Opfer massiver Angriffe auf, dass sich dann aber nur kindlich/flapsig gewehrt hat. In Hinblick auf Janichs Satire („Hängt…“) eher unwahrscheilich, dass in seinem Kopf ein kindliches Gemüt wohnt, dass sich nur frühpubertär im Ton vergriffen hat.

      PS
      Entschuldigung immer Schuldeingeständnis, betteln um Gnade!

      b) Ich war’s nicht = unglaubwürdig, denn jeder Mensch bei Verstand hätte das zeitnah richtig gestellt, sich hörbar davon distanziert, ggf. Strafanzeige gegen unbekannt erstellt. Seinen Account/Namen für andere frei geben entbindet nicht von Verantwortung, siehe beispielhaft auch Moderation hiesigen Kommentarbeireichs. (Wer seinen guten Namen (angeblich) unrekonstruierbar für Dritte frei gibt ist sowieso nicht die hellste Kerze, Pech weil doof!).

      • c) "Im Übrigen sanktioniert § 111 Abs. 1 StGB nur die Aufforderung zu Taten, die im Inland begangen werden sollen, was bei Präsident Biden und Soros, die beide bekanntlich nicht in Deutschland leben oder sich dort nur selten aufhalten…"

        Wo steht das mit dem Innland?
        Abgesehen davon genügte dann bereits "oder sich dort nur selten aufhalten" (1x reicht bereits)

        d) Ob der Rest tatsächlich als satirische „Verballhornung“ durchgeht?

        e) Die U-Haft halte ich für angemessen, unwahrscheilich dass sich Jahnich aus freien Stücken der deutschen Justiz stellt, denn sein cleverer Anwahlt erwähnte ja mehrfach, dass sich Janich politisch verfolgt sieht, somit freiwilliges Erscheinen vor deutschem Gericht eher unwahrscheinlich ist. Somit Steilvorlage für Abschiebehaft. Ich bin doch jederzeit erreichbar in Kombination ich habe Angst vor politischer Verfolgung ist, wie nannte es der Anwalt doch gleich, "denklogisch" inkonsistent.

        • PS
          ich wünsche Jahnich wirklich nichts schlechtes. Mir ist der mann egal, nicht mein Lesestoff.
          Rein faktische Einschätzung, völlig unemotional, ohne Arglist.

          Danke für’s senden!

        • " § 111 Abs. 1 StGB… Wo steht das mit dem Innland?"
          Genau!

          Da steht:
          § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
          (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

          und:
          …Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches (!)bei Handlungen im Ausland(!)

          https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html

    8. Und was sagt man dazu ?

      Napalm auf Chemnitz
      tychiseinblick.de, Mi, 11. September 2019

      „In seiner ZDF-Sendung meinte der Fernsehmitarbeiter Jan Böhmermann zur Landtagswahl in Sachsen:“
      „Das einzige, was dieses Bundesland noch retten kann, ist eine Koalition aus RAF und Royal Air Force.“
      „Eine Steigerung kommt noch, wirklich die letzte, jedenfalls nach aktuellem Stand: in der Sendung „Nightwash“ des WDR empfahl eine Frau namens Maria Clara Groppler, nach Selbsteinschätzung Comedyschaffende, die braunen Chemnitzer mit Napalm auf den richtigen Weg zu bringen “ .
      „Um es zu wiederholen: die Bombardierungs- und Verbrennungswünsche stammen nicht aus Privatecken des Internet, sondern aus gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern. Im Staatsvertrag des WDR heißt es übrigens:“
      „Das Programm soll das friedliche und gleichberechtigte Miteinander der Menschen unterschiedlicher Kulturen und Sprachen im Land fördern und diese Vielfalt in konstruktiver Form abbilden.“
      (Quelle: tichyseinblick.de/meinungen/napalm-auf-chemnitz/)

      • hier zigmal die forderung besonder witziger kommentatoren nach putins bomben auf berlin gelesen.
        wo warst du empörter?

      • Die braunen Chemnitzer mit RUSSISCHEM Napalm auf en richtigen Weg zu bringen entspräche aber den Vorstellungen mancher Foristen hier.

    9. Und was sagt man dazu ?

      Grünes Bombergate
      heise.de, 03. Oktober 2016

      Den Grünen-Politiker Matthias Oomen lässt eine Fliegerbombe in Dresden „hoffen“ und sein Parteifreund Jürgen Kasek kann das „nachvollziehen“
      Derzeit erregt in Sozialen Medien ein Tweet von Matthias Oomen viel Aufmerksamkeit, in dem der Grünen-Politiker sich freut: „In Dresden ist eine #FliegerbombeDD in den [Twitter-]Trends? Das lässt ja hoffen.“ Anschließend nimmt er einen Slogan auf, mit dem Teile der Autonomenszene das vom RAF-Oberbefehlshaber Arthur Harris angeordnete, militärisch unsinnige Flächenbombardement von Zivilisten im Zweiten Weltkrieg verherrlichen und postet in getrennten Zeilen und mit Ausrufezeichen: „Do! It! Again!“
      (Quelle: heise.de/tp/features/Gruenes-Bombergate-3340006.html

      • Meldestelle gegen Hetze
         
        Wenn Grüne Sachsen abbrennen wollen, ist das kein Hatespeech
        JF-Online, 10. August 2022

        „WIESBADEN. Der Grünen-Politiker Robert Schlick hat im Zusammenhang mit Waldbränden auf Twitter gefordert: „Vielleicht sollte man Sachsen einfach kontrolliert abbrennen lassen.“ Daraufhin schaltete ein Bürger die amtliche Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ ein. Die Einrichtung der Landesregierung antwortete: „Wir haben den von Ihnen beobachteten Inhalt und den damit im Zusammenhang stehenden Kontext dokumentiert und im Ergebnis nicht als Hatespeech eingestuft.“ Die E-Mail der Behörde liegt der JUNGEN FREIHEIT vor.“
        (Quelle: jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/wenn-gruene-sachsen-abbrennen-wollen-ist-das-kein-hatespeech/)

    10. Nach der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit gehört denen allen (wie auch im "Fall" Bystron) der Prozeß gemacht wegen des Amtsverbrechens der Verfolgung Unschuldiger, strafbar nach §344 StGB, Mindeststrafe 1 Jahr, Höchststrafe 10 Jahre. Übrigens: Auch der Versuch ist strafbar.

    11. wie, der ist immer noch im Gefängnis ??

      Noch nicht verurteilt??

      sind andere Länder genauso langsam wie Deutschland?

      Der Arme.

      Aber es ist schön warm auf den Philippinen.

      Der hat kein GAS Problem.

    12. Wolfgang Eggert am

      1. Oli hat 1000sende von Stunden gesprochenes Infomaterial generiert, mitsamt schriftlichem Stoff 10.000sende. Und nichtmals 1 Stunde, nichtmals eine halbe, nichtsmals eine Viertelstunde davon mag als justiziabel durchgehen.
      2. BLM, Klimaextremisten, Antifa u.a. haben inhaltlich Ähnliches oder gar Herberes abgestellt – ohne dass sich die Systemjustiz bemüssigt gefühlt hätte, etwas zu unternehmen. Im Gegenteil, die Protagonisten dieser Rockefeller/Gates/Warburg Mischpoke werden in den Medien gefeiert.
      3. Während Ansagen und Agenden der Links/Globalistischen Spinnertruppen (qua Strippenzieherschaft) reale politische Auswirkungen haben trifft das für Janich&Co. keineswegs zu.
      4. Während Radikalansagen der Links/Globalistischen Spinnertruppen in der Tat in praktische Selbstjustiz münden, trifft das bei denen der Konservativen/Libertären nie zu – letztere sind Legalisten reinsten Wassers, erst NACH dem Fall des Ancien Regimes wären sie bereit, "Hand anzulegen" bzw. -das ist der Extremfall – aufgrund erneuerter Rechtsverhältnisse die scharf(en)Gerichte zu Wort kommen zu lassen, so wie das nach 1945 der Fall war. Was die offiziöse Zeitgeschichts"forschung" heute feiert sind aber nun EXAKT DIESE Tribunale, auf die sich Oliver Janich bezieht, wenn er denn mal, in 10.000senden von Stunden, 7, 8 mal davon gesprochen hat.

      • Wolfgang Eggert am

        …und wir reden hier, bei den seit Jahrzehnten offiziös gepriesenen Tribunalen (Nachkriegsprozesse wie "Nürnberg") von Folterer-Veranstaltungen, durchgeführt von perversen Massenmord-Regimen, die ihre feige Mordlust weniger gegen Militärs als gegen Zivilisten richteten. Und zwar völlig offen – die kranken Gestalten, die ihre Mütchen in den deutschen und japanischen Städten befriedigten, liessen sich sogar von vorgeblich Kriegsheldischen Befehlshabern Orden umhängen. Ich wage es sehr zu bezweifeln, dass Janich derartige Taten billigen würde, geschweige denn, daß er und seinesgleichen imstande wären, sie selbst auszuführen….

    13. 1. Weil es kein Auslieferungsabkommen gibt mit den Philippinen , und die Strafdeliktbezeichnungen des Festnahme- und Auslieferungsersuchens nicht den vorgegebenen Normen der internationalen Festnahmebedingungen entspricht , ist diese Massnahme ,die scheinbar mit einer Geldzuwendung an die Philippinen abgelaufen ist , die deutsche Botschaft in den Philippinen ihrer Amtspflicht nicht nachkommt , ein Rechtsmissbrauchs Deutschlands auf höchster Ebene . ( Es gibt auch bei Inanspruchnahme eines Rechtsersuchen einen Katalog der Straftaten ,die begründen ,wann ein Mensch in einem Land ohne vertragliche Auslieferungsabkommen festgenommen werden kann auf Grund von Nachweisen der Verfolgungswürdigkeit !! …und zur Auslieferung in Abschiebehaft genommen werden darf !!! Dieses sind in erster Linie schwere Straftaten ,die passiert sind , und nicht Grundlage von politischer Andersauslegung von Behörden Deutschlands in Hinsicht " es kann passieren " )Nach den Grundsätzen der Rechtsverfolgung in den Philippinen ,die scheinbar als Rechtshilfeersuchen ausgelegt wurde ist dass ,was man dem Festgenommenen ein Delikt ,mit Tatbezug Deutschland nicht verfolgungsberechtigt . Es hätte lediglich im Zweifel der philippinischen Behörden ein Abschiebegewahrsam eintreten dürfen ,der aber auch Vorort hätte anders gehandhabt werden müssen ,da der Beschuldigte legalen Aufenthalt in den Philippinen gegeben war .

      • 2. Es ist davon auszugehen ,dass deutsche Behörden ein politisches nicht legales Verfolgungsanliegen vortrugen ,der Beschuldigte nicht die Möglichkeit bekam ,in den Philippinen dagegen Rechtsmittel einlegen zu können.
        Im weiteren …. Seit Baerbock dem Aussenministerium vorsteht , scheinen auch dort die Grundgesetze ausgehebelt zu sein.
        Das anwaltliche Ersuchen ,Rechtsmittel zur Ausserkraftsetzung des Auslieferungsersuchens und die Haftforderung ist illegal !
        Deutschland hat sich nicht nur mit diesem Akt als Diktatur geoutet und verstösst gegen das Grundgesetz ,wie auch betreibt man mit solchen Massnahmen keine Glaubwürdigkeit der deutschen Behörden.
        Die Ausserkraftsetzung dieser Massnahmen wird jedoch von seitens Deutschlands nicht mit staatshoheitlicher Pflicht und ehrlicher Justizanwendung betrieben , hier profilieren sich Staatsanwälte mit Diktaturmassnahmen …… und kein Richter schreitet dagegen ein um Recht und Gesetz,Gerechtigkeit zu schützen.
        In Abwandlung …sie predigen Gesetzlichkeit .und betreiben Diktatur !!!

        Armes Deutschland !! Hitler sitzt auf seiner Wolke und ist zufrieden mit seiner Nachkommenschaft …..

        • Ich kann nur die Nachkommenschaft derer erkennen, vor denen Hitler gewarnt und gegen die Er gekämpft hat.

    14. Hier wird eine zusaetzliche, starke Lampe eingeschaltet…
      "Der Fall Oliver Janich im (geo-)politischen Kontext – Drum prüfe, wer sich ewig bindet…"
      Webseite: https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20222/der-fall-oliver-janich-im-geo-politischen-kontext-drum-pruefe-wer-sich-ewig-bindet/

      • Werter Rabe , wenn Sie nicht selbst kurz zusammenfassen können , was Sie gelesen haben, dann lassen Sie es ganz. Es ist hier zur Unsitte geworden ,Foristen kreuz und quer durchs ganze I -_Netz zu jagen.