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    Gestern hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung von Richter Christian Dettmar bestätigt. Es bleibt bei zwei Jahren Haft auf Bewährung. Er hatte im April 2021 nach Klage einer Mutter als Amtsrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar verboten, Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen. Das Urteil hatte seinerzeit großes Aufsehen erregt.

    Ebenso vertrauensvoll wie verzweifelt hatte sich die Mutter zweier betroffener Kinder im Alter von acht und vierzehn Jahren 2021 an den angesehenen Familienrichter, selbst Familienvater, gewandt. Ihre Kinder hatten nach der Maskenpflicht-Verordnung an der Schule unter erheblichen Kopfschmerzen gelitten.

    Brutale Einschüchterungen

    Das Oberlandesgericht Thüringen hatte Dettmars Urteil später wieder aufgehoben. Begründung: Nicht das Familiengericht, sondern das Verwaltungsgericht habe über Coronamaßnahmen zu entscheiden. Das wäre ja noch Ansichtssache gewesen, doch der Weimarer Richter sollte für seine kritische Haltung offenbar büßen und eingeschüchtert werden. Jedenfalls ordnete die Thüringer Justiz Hausdurchsuchungen bei dem Abweichler und dessen Umfeld an. Letztlich wurde Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben. Im August 2023 verurteilte das Landgericht Christian Dettmar zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung. Dagegen hatte er sich jetzt wehren wollen.

    Dabei bestätigen zahlreiche mit dem Fall befasste Experten, dass der Weimarer Richter sich in diesem Fall ganz besondere Mühe gegeben habe. So wurden mehrere Gutachten eingeholt und ausgewertet. Die Gegenseite warf ihm indes vor, das Urteil schon vor Erhalt der Gutachter-Ergebnisse beabsichtigt zu haben. Mit dem jetzigen Richterspruch verliert er sowohl seine Zulassung als Richter und automatisch auch sämtliche Pensionsansprüche.

    Mehrere Dettmar-Unterstützer waren am Mittwoch nach Karlsruhe gekommen, um Solidarität mit dem Verfolgten auszudrücken. Der Unmut über das Urteil war und ist groß. Der sichtlich mitgenommene Dettmar wollte vor Ort keine Stellungnahme abgeben, sondern teilte lediglich kurz mit, dass er „das Urteil erstmal auf mich wirken lassen“ müsse.

    Grundgesetz, na und?!

    Bedenklich ist, inwieweit heute Richter bereits der Politik folgen. Seit der Corona-Justiz mehren sich bedenkliche Urteilssprüche. Dabei brüstet sich das Bundesjustizministerium auf der eigenen Internetseite: „Die richterliche Unabhängigkeit ist ein wichtiger Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats. Sie wird durch das Grundgesetz umfassend garantiert.“ Zur Erinnerung: Es ist noch nicht lange her, das wurde das 75. Jubiläum des Grundgesetzes in der BRD gefeiert.

    Die Richterin am Bundesgerichtshof nahm sich für ihre Urteilsbegründung 30 Minuten Zeit, ratterte die Aussagen allerdings lieb- und empathielos herunter. Sämtliche Feststellungen der vormaligen Instanz seien „rechtsfehlerfrei“ getroffen worden und nicht zu beanstanden.

    Wer wird morgen dran sein?

    Dabei hatte sich der BGH mehr als ein Jahr Zeit gelassen, ehe er zur Verhandlung lud. Dies weckte bei manchen Beobachtern Hoffnungen, die nun aber zerstreut sind. Dettmars Anwälte hatten Freispruch gefordert und auf in erster Instanz ignorierte Gutachten verwiesen, nach denen die Maskenpflicht an Schulen eine Gefährdung des Kindeswohl dargestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auf drei Jahre ohne Bewährung gepocht.

    Mit dem Richterspruch ist die vom Landgericht Erfurt verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung rechtskräftig, ebenso Dettmars Suspendierung als Richter, einhergehend mit dem Verlust sämtlicher Pensionsansprüche. In einer bewegenden Stellungnahme teilt der bekannte Querdenkeranwalt Ralf Ludwig mit:

    „Mein Mitgefühl ist zunächst bei Christian Dettmar persönlich. Er ist ein hochanständiger Mensch, der in Zeiten totalitärer Herrschaft zum Wohle von Kindern seinen Job und seine Reputation riskiert hat. Der Staat schlägt brutal gegen die zurück, die die Grundrechte geachtet haben und nicht die Staatsräson.“

    Und weiter: „Die Richter des 2. Strafsenats exekutieren nur noch die Delegitimierung des Grundgesetzes, wie wir es seit 2020 erleben. Niemand braucht auf die Justiz oder gar Gerechtigkeit hoffen. Auch nicht diejenigen, gegen die heute noch klammheimliche Freude empfinden und morgen eventuell mit der gleichen Willkür bei anderen staatlichen Narrativen rechnen müssen.“

    Rechtsanwalt Ludwig spendet aber auch Hoffnung: „Die gute Nachricht ist, dass Unrechtssysteme immer den gesellschaftlichen Widerstand hervorrufen, den es braucht, sie zu überwinden. Wir haben alles selbst in der Hand.“

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