Paukenschlag! Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den neuerdings defizitären Impfstoffhersteller Biontech dazu verdonnert, Informationen zu Nebenwirkungen der Corona-Spritzen offenzulegen. Weiterführend passt ideal dazu: Unsere Anklageschrift „Impftribunal“, jetzt für 9,99 Euro statt für 31,70 Euro. Für eine nachhaltige Aufklärung jetzt! Hier mehr erfahren.
Das ist ein Urteil mit erheblicher Signalwirkung für laufende und künftige Verfahren in Sachen Impfschäden: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Berufung von Biontech gegen ein Teilurteil des Landgerichts Aurich zurückgewiesen. Damit ist rechtskräftig entschieden, dass der Mainzer Impfstoffhersteller nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes umfassend Auskünfte über Wirkung und mögliche Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs erteilen muss. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden dem Unternehmen auferlegt.
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COMPACT unterstützenVon hoher Folgewirkung
Über die Entscheidung informierte der Rechtsanwalt der Klägerin, Tobias Ulbrich, der auch die erste Seite der Urteilsverkündung veröffentlichte. Das Urteil dürfte über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Denn zahlreiche Verfahren beschäftigen sich derzeit mit der Frage, welche Informationen Impfstoffhersteller offenlegen müssen und welche Rechte Opfer bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche haben. Die Entscheidung aus Oldenburg stärkt nun den Anspruch auf Auskunft und könnte damit auch anderen Klägern den Zugang zu wichtigen Informationen erleichtern.
Von der Impfung zum Pflegefall
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Klage einer 1975 geborenen Frau. Sie schildert, nach ihrer zweiten Corona-Spritze im August 2021 unter einer Reihe schwerwiegender gesundheitlicher Beschwerden zu leiden. Dazu zählen Herzrhythmusstörungen, Migräne, neurologische Symptome sowie eine chronische Erkrankung, die mit massiven Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit einhergehen kann. Die Klägerin ist teilweise sogar pflegebedürftig.
Gerade die Frage nach möglichen Zusammenhängen zwischen der Impfung und solchen Erkrankungen ist seit Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen, gerichtlicher Auseinandersetzungen und kontroverser öffentlicher Debatten. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil ist Biontech endlich verpflichtet, Informationen zu den von der Klägerin benannten Krankheitsbildern sowie zu weiteren möglichen Nebenwirkungen bereitzustellen.

Eine wichtige Grundlage für die Entscheidung liefert ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem März. Die Karlsruher Richter hatten im Zusammenhang mit einer Klage gegen den Hersteller Astrazeneca klargestellt, dass Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Auskunft haben. Dieser kann insbesondere dann bestehen, wenn es um den Verdacht schädlicher Wirkungen geht, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft über das vertretbare Maß hinausgehen könnten, oder wenn fehlerhafte Produktinformationen im Raum stehen. Ziel dieser Regelung ist es, möglichen Geschädigten die Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu ermöglichen.
Aufarbeitung muss kommen!
Während Biontech Ende 2020 als erstes Unternehmen in der Europäischen Union die Zulassung für einen Covid 19 Impfstoff erhielt und die gnadenlose Impfkampagne maßgeblich mitprägte, ist die juristische Aufarbeitung der dieser dunklen Zeit längst nicht abgeschlossen. Immer mehr Gerichte befassen sich mit Klagen von Menschen, die ihre gesundheitlichen Beschwerden auf die Impfungen zurückführen.
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Auch politisch bleibt das Thema brisant. Die damalige Impfkampagne wurde von intensiven Appellen begleitet, sich impfen zu lassen. Dadurch entstand ein unverantwortlich hoher gesellschaftlicher Druck, insbesondere während der Diskussionen um die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die allgemeine Impfpflicht.
Mittlerweile werden immer mehr Impfschäden festgestellt. Gerade deshalb könnten gerichtlich durchgesetzte Auskunftsansprüche künftig eine wichtige Rolle dabei spielen, offene Fragen in einzelnen Fällen genauer zu prüfen.
Rechtliche Position von Impfopfern gestärkt!
Mit der Entscheidung aus Oldenburg ist zwar noch nicht über einen möglichen Schadensersatzanspruch der Klägerin entschieden worden. Das Urteil markiert jedoch einen wichtigen Zwischenschritt. Es unterstreicht, dass sich Arzneimittelhersteller ihrer Auskunftspflicht nicht entziehen können und stärkt damit die rechtliche Position von Menschen, die einen Zusammenhang zwischen einer Impfung und gesundheitlichen Schäden gerichtlich überprüfen lassen möchten.
Übrigens: Biontech hat im zweiten Quartal des laufenden Jahres sage und schreibe 820 Millionen Euro eingefahren!
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