Das Kartenhaus fällt zusammen: Die Staatsanwaltschaft Palma de Mallorca will in der Affäre um die angebliche „virtuelle Vergewaltigung“ von Collien Fernandes keine Anklage erheben. Die Vokabeln, mit der auch diese Kampagne propagandistisch unterfüttert wird, entlarvt der neue Bestseller „Links – Deutsch / Deutsch – Links“ gründlich. Hier mehr erfahren.

    Die nächste Klatsche für Schauspielerin und TV-Moderatorin Collien Fernandes: Die Staatsanwaltschaft in Palma de Mallorca teilte nun mit, dass sie im Fall ihrer angeblichen „virtuelle Vergewaltigung“ durch Ex-Mann Christian Ulmen keine Anklage erheben wird. Das teilte die von Ulmen beauftragte Medienanwaltskanzlei Schertz Bergmann am Montag mit.

    „Keinerlei hinreichende strafrechtliche Relevanz“

    Offenbar sind die von Fernandes vorgelegten „Beweise“ so dürftig, dass die Justiz keinen Anlass für ein weiteres Vorgehen gegen ihren Ex-Mann sieht. Den „zur Anzeige gebrachten behaupteten Sachverhalten, die in Spanien spielen sollen, bescheinigt die spanische Staatsanwaltschaft bereits keinerlei hinreichende strafrechtliche Relevanz“, heißt es in der Erklärung der Anwälte Christian Schertz und Simon Bergmann.

    Presserechtliche Information
    für Christian Ulmen pic.twitter.com/PrRcvfG7FC

    — Schertz Bergmann (@schertzbergmann) March 30, 2026

    Die Juristen erklärten weiter, sie hätten „die Information erhalten, dass die Staatsanwaltschaft Palma de Mallorca beantragt hat, die fehlende Zuständigkeit der spanischen Gerichte für die von Frau Fernandes angezeigten Sachverhalte festzustellen und das Verfahren nach Deutschland abzugeben“.

    Die Kanzlei Schertz Bergmann schreibt weiter:

    „Die spanische Staatsanwaltschaft kommt insofern zu dem klaren Ergebnis, dass sie für keinen der von der Anzeige erfassten Sachverhalte zuständig ist.“

    Zudem hätten die Ankläger in Spanien laut Ulmens Anwälten klargestellt, dass sich unter Fernandes‘ Einlassungen „ein Vorfall findet, der sich im Jahr 2023 in Palma ereignet haben soll und mit der Festnahme beider Ehegatten endete“. Dahingehend bestätige die Staatsanwaltschaft Palma de Mallorca, „dass dieses Verfahren bereits durch das zuständige Gericht eingestellt worden ist.“ Worum es dabei geht, haben wir hier dokumentiert.

    Von Palma de Mallorca nach Itzehoe

    Fernandes hatte Ende 2025 in Palma Anzeige gegen Ulmen erstattet und warf ihm darin Identitätsmissbrauch, Geheimnisverrat, Beleidigung, schwere Drohungen und (laut späterer Darstellung!) körperliche Gewalt vor. Dort lebte das Paar zuletzt zusammen. Das Bezirksgericht in Palma leitet Vorermittlungen ein. Das Ex-Paar lebte dort zuletzt zusammen.

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    Bereits im November 2024 hatte Fernandes in Berlin Anzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem ihr ein Bekannter Nacktbilder und schlüpfrige Nachrichten „von ihr“ (tatsächlich aus Fake-Accounts) gezeigt haben soll. Später soll ihr Ulmen gebeichtet haben, unter ihrem Namen gefälschte Internetkonten angelegt und damit Schindluder getrieben zu haben. Die Sache wurde an die Staatsanwaltschaft Itzehoe (Schleswig-Holstein) übermittelt, weil Fernandes dort einen deutschen Wohnsitz hat.

    Am 24. März wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe die Ermittlungen wegen der Collien-Anzeige eingestellt hat. Gegenüber der Bild-Zeitung erklärte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow, man habe bei Fernandes weitere Unterlagen angefordert, jedoch keine Rückmeldung erhalten. „Für uns reichte das in Berlin von der mutmaßlichen Geschädigten nicht aus, deswegen haben wir die Kriminalpolizei beauftragt, weitere Unterlagen anzufordern. Eine Antwort hierauf erfolgte jedoch nicht“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

    Nach „Miosga“: Kritik an Fernandes wächst

    Doch offenbar wurde der öffentliche Druck auf die Behörde zu groß, denn schon am 27. März erklärte die Staatsanwaltschaft Itzehoe, dass man „nach den Medienveröffentlichungen die Ermittlungen wegen Paragraf 202a StGB gegen Unbekannt wieder aufgenommen“ habe. Der Paragraf besagt: „Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Zudem sollen weitere Straftatbestände geprüft werden. Ausgang offen.

    Fernandes darf reden, Ulmen nicht

    Der Kampagnencharakter der ganzen Affäre ist inzwischen offenkundig die Komplizenschaft von SPD-Justizministerin Hubig und berüchtigter NGOs wie HateAid haben wir hier nachgewiesen. Zuletzt hatte ein Auftritt der Schauspielerin in der ARD-Talksendung von Caren Miosga für breite Kritik gesorgt, zumal in derselben Sendung auch Hubig, aber keiner der Anwälte Ulmens zu Wort kam.

    Die Entscheidung, dass dort nur Fernandes 15 Minuten lang ihre Sicht der Dinge im Einzelgespräch mit der Moderatorin darlegen durfte, fiel laut Bild erst wenige Stunden vor der Ausstrahlung. Die komplette Sendung wurde zudem vorab aufgezeichnet und nicht live ausgestrahlt– ungewöhnlich für das Format Miosga.

    Gegenüber der Bild-Zeitung erklärte dazu ein Sprecher der Redaktion: „Die Entscheidung, Collien Fernandes ausschließlich im Einzelgespräch zu befragen, ist eine redaktionelle Entscheidung. Die anschließende Diskussionsrunde behandelt das Thema digitale Gewalt in seiner ganzen Breite – einschließlich rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Aspekte, die über den konkreten Fall hinausgehen.“

    Und weiter: „Die Anwesenheit von Frau Fernandes in der Runde hätte den Eindruck erwecken können, alle diskutierten Sachverhalte beträfen auch ihren konkreten Fall – eine Gleichsetzung, die die Redaktion vermeiden wollte.“ Dabei machen die Mainstream-Medien schon seit zwei Wochen genau das!

    Orwell’scher Neusprech zieht sich durch die ganze Collien-Kampagne. Wie die Woken labern und lügen, enthüllt der neue Bestseller „Links – Deutsch / Deutsch – Links“ gründlich. Hier bestellen.

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