Vor einem Jahr hatte der FC Bundestag, also die Fußballmannschaft des Parlaments, AfD-Abgeordnete aus ihren Reihen verbannt. Das war rechtswidrig, wir jetzt gerichtlich festgestellt wurde. Die Verbissenheit der verbrauchten Kräfte entlarven wir im COMPACT-Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt zum Sonderpreis von 14,99 Euro statt 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Der Ausschluss von AfD-Abgeordneten von der Fußballmannschaft des Bundestages verstößt gegen deren Satzung und ist somit rechtswidrig. Das hat gestern das Landgericht Berlin entschieden. Mehrere AfD-Abgeordnete hatten geklagt. Die Bundestags-Mannschaft verstehe sich als überparteilich und interfraktionell. Ein Ausschluss von Mitgliedern einer bestimmten Fraktion sei damit nicht zu vereinbaren, so das Gericht.

    Entsprechend erfreut präsentierten sich die Kläger. „Das ist ein wichtiger Sieg der Rechtsstaatlichkeit“, lautete der Tenor der AfD-Abgeordneten. Dass das Vorgehen, Andersdenkende auszuschließen, rechtswidrig ist, hatten Vertreter der blauen Partei vor einem Jahr bereits ihren Kollegen vorausgesagt. Die aber wollten nicht hören.

    Die angeblichen Werte

    Vorsitzender der FC Bundestag ist der SPD-Politiker Mahmut Özdemir. Er hatte vor einem Jahr getönt: „Unser Signal ist eindeutig, wir dulden im FC Bundestag keine Mitglieder der AfD, die mit dem Rechtsextremismus paktieren oder das mindestens billigend in Kauf nehmen“. Auch Bruno Hönel, Mitglied der Grünen und Vizekapitän der Truppe stieß in dieses Horn:  „Wir akzeptieren keine Diskriminierung, unsere Werte sind Weltoffenheit, Toleranz und das Bekenntnis zur Demokratie. Die Rechtsextremen wollen das Gegenteil.“

    Von den gewählten AfD-Abgeordneten wurde sogar verlangt, sie müssten sich zwischen ihrer Partei oder dem FC Bundestag entscheiden. Auf der Internetseite des mit Steuergeldern bezuschussten Vereins heißt es::

    „Die Parlaments-Fußballmannschaft ist seit mehr als 50 Jahren eine feste Institution im Hohen Hause. Keine andere Fraktion ist derart von Zusammenhalt, Fairness, Respekt, Disziplin, Spaß und Teamgeist geprägt.“

    Pustekuchen! Intoleranz und Ausgrenzung werden hier offenkundig gelebt. Vor dem Ausschluss hatten einige AfD-Vertreter für den FC Bundestag gekickt. Zu ihnen zählte der Abgeordnete Dr. Malte Kaufmann. Der bekennende Christ aus Heidelberg ist ausgewiesener Wirtschaftsfachmann hatte im März vergangenen Jahres laut protestiert: „Das ist ein Paradebeispiel für Ausgrenzung und Diskriminierung.“

    Den AfD-Mitgliedern des FC Bundestag konnte man auch überhaupt nichts vorwerfen. Sie hatten sich immer korrekt verhalten. und hätte auch „mit Freude für diese Mannschaft gespielt“, so einhellige Auffassung der Ausgestoßenen. Neben Kaufmann spielten zuletzt auch die AfD-Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Jörn König und Petr Bystron in der Mannschaft. Mit 29 zu elf Stimmen sei der Ausgrenzungs-Beschluss damals gefasst worden, hört man.

    Und nun, selbsternannte Demokraten?

    Die zuständige Richterin folgte in ihrem Urteil der Argumentation des Anwaltes der AfD-Abgeordneten: „Die Mitglieder haben ein Recht darauf, dass sich der Verein an die Satzung hält“, sagte sie. Die Argumente von Vereinschef Özdemir, der Unvereinbarkeitsbeschluss sei wichtig als Signal an die vom Verfassungsschutz beobachtete AfD zu verstehen gewesen, überzeugte sie nicht. So setzte es die Schlappe für die hohen Herren. Dem Vernehmen nach will die Sporttruppe nun tatsächlich ihre Satzung ändern…

    Den FC Bundestag gibt es seit 1961. Die Spieler treffen sich in der Regel in den Bundestags-Sitzungswochen und tragen ihre Partien, zumeist gegen andere Freizeitmannschaften oder auch mal gegen Parlamentarier anderer Länder, im Friedrich-Jahn-Sportpark in Berlin aus.

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