Wer tausende Kilometer flieht, um in Deutschland Asyl zu beantragen – und geltend macht, in seinem Herkunftsland verfolgt zu werden – sollte eigentlich froh sein, dieses Land nicht mehr betreten zu müssen. So zumindest die Theorie. In der Praxis gibt es immer wieder Asylbewerber, die in ihrem Heimatland Urlaub machen, was jedoch zum Verwirken des Aufenthaltsrechtes in der Bundesrepublik führen kann. Bundesinnenministerin Nancy Faeser stößt das auf: Sie will syrischen Asylbewerbern jetzt einen „Erkundungsurlaub“ ermöglichen, um sich anschauen, ob es ihnen nicht vielleicht doch wieder in der Heimat gefallen könnte. Solche Irrsinns-Ideen verwundern kaum: In COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ zeigen wir, wer die Verantwortlichen der gescheiterten Asylpolitik sind. Und die Bundestagswahl eine Möglichkeit bietet, den Kurs endlich zu ändern. Hier mehr erfahren.
Konkret plant Faeser, eine Sonderregelung für syrische Asylbewerber zu erlassen, mit der ein „pragmatischer Weg“ gefunden werden soll, um Syrien-Reisen zu ermöglichen, ohne dass Asylbewerber ihr Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik verlieren. „Es ermöglicht erst freiwillige Rückkehr nach Syrien, wenn sich Menschen auch ein Bild machen können, ob Häuser noch stehen, ob Familienangehörige zum Teil noch leben, zu denen vielleicht lange kein Kontakt mehr bestand und ob sie in ihrer Heimat wirklich sicher sind“, zitiert die Frankfurter Allgemeine Faesers Ministeriumssprecher Maximilian Knall.
One-Way-Ticket statt „Schnupperbesuch“ in der Heimat
Die neuesten Ideen aus dem Hause Faeser machen einmal mehr deutlich, wie wenig Interesse die Bundesregierung daran hat, massenhaften Asylmissbrauch zu beenden. Nach dem Putsch gegen die Assad-Regierung dürfte für viele syrische Asylbewerber, die geltend gemacht haben, vor dem ehemaligen Präsidenten geflohen zu sein, der Fluchtgrund entfallen sein. Doch während Außenministerin Annalena Baerbock bereits großzügig Geldgeschenke an die neue Islamisten-Regierung verteilt und mit Assads Nachfolgern auf Tuchfühlung geht, sollen in Deutschland lebende Syrer erst einmal einen Schnupperbesuch machen, um zu schauen, ob es ihnen in ihrer Heimat noch gefallen könnte. Tatsächlich braucht es aber keinen Schnupperbesuch in Syrien, sondern bei den allermeisten Asylbewerbern, die geltend gemacht haben, als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gekommen zu sein, die Heimreise per One-Way-Ticket. Wenn es die offizielle Sprachdoktrin ist, den Krieg in Syrien für beendet zu erklären (obwohl es weiterhin in Landesteilen Spannungen gibt, die jedoch auch in absehbarer Zeit nicht beendet sein werden), gibt es keinen Grund, den Aufenthalt weiterhin zu gestatten. Ein Asylanspruch im Sinne von Artikel 16 GG, sprich geltend gemachte politische Verfolgung, liegt nämlich nur bei einem sehr geringen Teil der syrischen Asylbewerber vor und selbst dort sollte jetzt, nach Änderung der politischen Verhältnisse in Syrien, eine umfangreiche Prüfung durchgeführt werden. Die Rechtslage ist eindeutig, sie müsste nur umgesetzt werden.
Die Forderung nach Remigration wird ein zentrales Thema im Bundestagswahlkampf sein. In COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ zeigen wir, wer die Grenzen geöffnet und die Umsetzung des Asylrechts faktisch blockiert hat. Und natürlich, wie sich das wieder ändern lässt. Jetzt bestellen!