Wieder hat die Bundesregierung afghanische Asylbewerber per Charterflugzeug eingeflogen. Doch jetzt drohen Konsequenzen: Eine Anwaltskanzlei hat Strafanzeige gegen Noch-Kanzler Olaf Scholz erstattet. Alle Fakten zum Migrations-Irrsinn bieten wir Ihnen jetzt auf 440 Seiten im Paket „Asyl-Invasion“. Nur 14,99 Euro (statt 38,40 Euro ) an. Hier mehr erfahren.
Gerade einmal zwei der 132 Insassen, die sich an Bord des Charterflugzeuges befanden, sollen sogenannte Ortskräfte gewesen sein, denen sich die Führung der Bundesrepublik zu Dank verpflichtet fühlt. Bei den übrigen Afghanen gibt es keinerlei Bezug nach Deutschland und es ist auch nicht zu erkennen, warum sie quer über den Globus flüchten müssten, wenn sie mit den Zuständen unter der neuen Taliban-Regierung unzufrieden sind.

Was außerdem fehlt: Eine Rechtsgrundlage für diesen gezielten Import von Asylbewerbern. Genau deshalb hat eine namentlich nicht genannte Anwaltskanzlei aus Konstanz am Bodensee jetzt Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz erstattet, dem das „Einschleusen von Ausländern“, eine Straftat nach Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes, vorgeworfen wird. Begründet wird die Strafanzeige mit einem offensichtlichen Verstoß gegen den Zweck des geplanten Charterfluges, eine Rückholung von „Ortskräften“, die offenbar nur ein Vorwand gewesen ist, um den nächsten Flieger in Richtung des vermeintlich gelobten Landes starten zu lassen.
Umstände immer kurioser: 25 Reisende mit gefälschten Dokumenten
Dass es rund um den Charterflug, der im pakistanischen Islamabad gestartet ist, zu chaotischen Szenen gekommen ist, wird auch durch einen anderen Umstand deutlich: 25 Personen, die ursprünglich auf der Reiseliste standen, durften nach einer Kontrolle durch die Bundespolizei nicht mitfliegen, ihre Personalien waren ganz offensichtlich gefälscht.
Fraglich ist jedoch, wie es die Betroffenen überhaupt schaffen konnten, vom Auswärtigen Amt als „gefährdete Personen“ berücksichtigt zu werden, für die der Flug nach Europa schon eingeplant war. Es drängt sich der Verdacht auf, dass auch innerhalb der Behörden niemand einen wirklichen Überblick hat, wer bei diesen vermeintlichen Evakuierungen von „Ortskräften“ sonst noch mitkommt.
Ob die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften großen Ermittlungseifer gegen Kanzler Scholz zeigen werden, darf indes bezweifelt werden. Unstrittig ist aber, dass die Verantwortlichen der Asylpolitik, die unser Land destabilisiert haben, vor Gericht gehören.
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