Zum heute anlaufenden Hauptsacheverfahren um ein COMPACT-Verbot rufen wir die Einschätzung des Staatsrechtlers Prof. Ulrich Vosgerau zur Lage unmittelbar nach dem Eilverfahren im vergangenen August in Erinnerung. Wer sich mit uns solidarisieren möchte, bestellt am besten gleich das COMPACT-Sturmfeuerzeug. Ein Hingucker! Hier mehr erfahren.
_O-Ton Ulrich Vosgerau
„Das ist ein wichtiger, wenn auch nur vorläufiger Sieg für das COMPACT-Magazin. Aber es ist leider noch kein Sieg für das Grundgesetz, denn der müsste anders aussehen.
Wenn es jetzt so gewesen wäre, dass das Bundesverwaltungsgericht den Antrag zum einstweiligen Rechtsschutz (für COMPACT) abgewiesen hätte, dann hätte ich in den Startlöchern gestanden, um eben gleich zum Bundesverfassungsgericht zu gehen und dort abermals einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Und dieser Antrag wäre relativ kurz gewesen.
Das war so nicht vorauszusehen…
Da hätten gar nicht die vielen Details eine Rolle gespielt, die jetzt durchaus schon behandelt oder jedenfalls angerissen worden sind im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Etwa diese Geschichte um den Hausmeister, und ob das überhaupt der Hausmeister war und dieser ganze Quatsch. Sondern vor dem Bundesverfassungsgericht wäre es hypothetisch nur darum gegangen, dass es in der geltenden Rechtsordnung und im Grundgesetz kein präventives Medienverbot geben kann.
Das kann man sich ganz einfach vor Augen halten. Es steht im Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Das heißt, der Staat darf niemals zu einem Medium sagen, liefert uns mal irgendwelche Artikel vorher ab, und wir gucken dann mal, ob die gedruckt werden dürfen. Dennoch findet leider schon eine Beurteilung der Beiträge statt. Ich will es mal anders eintüten: Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt im Ergebnis dem einstweiligen Rechtsschutzantrag im Wesentlichen Recht gegeben. Allerdings anders, als ich es vorhergesehen hätte.
Das Bundesverwaltungsgericht scheint allen Ernstes zu sagen – und das wundert mich umso mehr, dass man eine solche Aussage schon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren trifft –, dass das Verbot einer GmbH über das Vereinsgesetz grundsätzlich selbst dann wohl in Frage kommt – selbst dann wohl grundsätzlich in Ordnung sein soll –, wenn diese GmbH ein Medium herausgibt. Das würde ich nach wie vor in Abrede stellen.
Zweifel an der Verhältnismäßigkeit
Zu unserer großen Überraschung scheint das Bundesverwaltungsgericht das hier nicht für ein großes Problem zu halten. Es macht dann aber weiter und zweifelt zwei Dinge an: Es bezweifelt nachhaltig, dass die COMPACT-Magazin GmbH ein Verein im Sinne des Paragraphen 2 Absatz 1 Vereinsgesetz sei – das kann man auch anzweifeln. Und weiter bezweifelt es, ob denn diese ganzen Indizien und diese ganzen Anklagepunkte, die der Verfassungsschutz sich da zusammengeläppert hat, ob die im Gesamtbild überhaupt im Entferntesten reichen, damit man auch nur in die Nähe eines Vereinsverbotes kommt.
Das ist, wie gesagt, verwunderlich. Und auf diese beiden weiteren Erwägungen wäre es ja nicht angekommen, wenn man, wie ich mir das vorgestellt habe, gleich gesagt hätte, es gibt schlechterdings unter dem Grundgesetz kein präventives Verbot eines Mediums.
Was wird nun herausk0mmen?
Wenn man ein solches Verbot haben wollte, dann müsste der Landesgesetzgeber, der dafür zuständig ist – nicht der Bundesgesetzgeber –, müsste für die Länder ein Medienverbotsgesetz schaffen. Und dieses müsste der Wesentlichkeitstheorie genügen. Das heißt, der parlamentarische Gesetzgeber müsste die grundrechtswesentlichen Entscheidungen alle selber regeln: Aber das gibt es eben nicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat uns also im Wesentlichen Recht gegeben, aber auf einem völlig anderen Weg, als ich vorhergesehen habe. Und deswegen machen wir jetzt weiter. Es wird zu einem Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht kommen, und da werden wir mal sehen, was herauskommt.“
Ulrich Vosgerau zählt im Verbotsverfahren zu den rechtlichen Beratern des COMPACT-Magazins. Obiger Beitrag, hier in Auszügen veröffentlicht, erschien am 14. August im Portal alexander-wallasch.de. Fordern Sie aus Solidarität heute das COMPACT-Sturmfeuerzeug an. Hier bestellen.