Ab der kommenden Woche soll der Bundestag – in alter Formation – zu Sondersitzungen zusammentreten, um den Gesetzgebungsprozess für die geplanten Sondervermögen durchzuführen. Daran gibt es große Kritik, denn die Politiker sind eigentlich abgewählt. Die AfD hat nun einen Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Einberufung der Sitzung zu stoppen. Die Pläne von Merz und Co zeigen, dass den etablierten Parteien jedes Mittel recht ist, um ihre Macht zu sichern. In COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ zeigen wir, wie die Kartellparteien systematisch gegen unser Land arbeiten. Hier mehr erfahren.

    Das Vorgehen von Union und SPD ist gleich in mehrfacher Hinsicht dreist: Es wird nicht einmal versucht, Gründe vorzuschieben, warum das Gesetz im Rekordtempo verabschiedet werden muss, sondern offen darauf verwiesen, dass im nächsten Bundestag AfD und Linke zusammen über die Sperrminorität von einem Drittel der Bundestagssitze verfügen. Und, wen die Linke nicht wieder umkippt, das Bundeswehr-Sondervermögen ablehnen könnten. Tatsächlich könnte sich der neue Bundestag ab dem 14. März, dann tritt der Bundeswahlausschuss zusammen und stellt das amtliche Endergebnis der Wahl fest, jederzeit konstituieren. Dies wird jedoch durch die neu anberaumten Sondersitzungen verhindern. Verständlich, dass es nicht nur Unmutsäußerungen aus den Reihen der betroffenen Oppositionsfraktionen gibt, sondern auch Widerstand.

    AfD-Abgeordnete reichen Organklage mit Eilantrag ein

    In einer Pressemitteilung erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Christian Wirth, verfassungsrechtlicher Sprecher seiner Fraktion, dass beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage mit Eilantrag gegen die Einberufung der Sitzungen gestellt wurde. Wirth dazu: „Dieser Antrag richtet sich gegen die beabsichtigte Einberufung des 20. Bundestages am 13.03.2025. Ich wehre mich dagegen, dass ein formal im Amt befindlicher Bundestag nach der Wahl Grundgesetzänderungen mit Mehrheiten durchführt, nur damit Herr Merz sich das Amt des Bundeskanzlers erkaufen kann und dabei alle Wahlversprechen über Bord wirft. Es kann nicht sein, dass die Wahlverlierer SPD , FDP und Grüne ihre Politik zu Lasten des neugewählten Bundestages noch schnell in Stein meißeln“. Dem Antrag, den formal nicht die Fraktion, sondern Dr. Christian Wirth in seiner Einzelfunktion als Abgeordneter, eingereicht hat, haben sich auch die Fraktionskollegen Dr. Christina Baum, Martin Sichert, sowie die erst in den neuen Bundestag gewählten Knut Meyer-Soltau und Ulrich von Zons angeschlossen.

    In der Vergangenheit konnten sich die etablierten Politiker meist auf Rückendeckung vom Bundesverfassungsgericht verlassen – schließlich sitzen dort ihre Parteifreunde. In COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ zeigen wir, wie sich die Parteien den Staat zur Beute gemacht haben und was dagegen getan werden muss. Jetzt bestellen!

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