In Tagen von Denkmalsturz und Umbenennung von Straßen verhüllte AfD-Politikern ein Karl Marx-Denkmal für 20 Minuten, ohne es zu beschädigen. Dagegen ermittelt jetzt der polizeiliche Staatsschutz.

    Dass die Linken ihre Lust am ideologischen Diktat an Denkmälern oder Straßennamen austoben, ist inzwischen Alltag. Sogar die kleine Meerjungfrau in Kopenhagen, eine Skulptur von 1913, angeregt durch das Märchen von Hans Christian Andersen, wurde kürzlich besprüht: „Racist Fish“ lautete der Slogan auf dem Sockel.

    Über den Grund lässt sich rätseln. Schließlich äußert sich Andersens Meerjungfrau nirgendwo abwertend gegenüber Menschen anderer Hautfarbe. Disney arbeitet derzeit sogar an einem Realfilm-Remake seiner Arielle-Version mit einer farbigen Hauptdarstellerin. Was macht diese Figur also zum „rassistischen Fisch“?… Nicht weniger absurd ist die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße, obwohl der Begriff des Mohren keinen abwertenden Subtext enthält.

    Aber es bleibt nicht bei solchen Kapriolen. Auch die linke Vorliebe, eigene Ikonen von ideologischer Anklage zu verschonen, ist keineswegs unbekannt: Ein Lenin-Denkmal in Gelsenkirchen trotz dessen Massentötungen? No problem (COMPACT-Online berichtete). Und wie steht es mit den Rassismen eines Karl Marx, im direkten wie den „strukturellen“ Sinne? Auch da hält sich die Aufarbeitungslust in Grenzen.

    Um dieses Defizit auszugleichen, zogen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch sowie einige Mitglieder der Jungen Alternativen zur Karl Marx -Büste auf dem Strausberger Platz (Berlin) und verhüllten sie temporär. Wichtig: Sie haben die Steinbüste weder abtransportiert noch beschädigt oder mit Parolen beschmiert, sondern lediglich nach Christo-Art mit einem dunklen Plastiksack für ca. 20 Minuten verhüllt. Verglichen mit linksextremer Praktik äußerst subtiles Statement gegen die derzeitige „Bilderstürmerei“ (von Storch). Die Linke wolle nicht aus der Geschichte lernen, sondern die Geschichte ausradieren.

    Jetzt ermittelt der polizeiliche Staatsschutz gegen von Storch. Grund: Verdacht wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Die Aktion sei nicht angemeldet worden…

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