Das Bundeskriminalamt hat am heutigen Mittwoch (25. Juni 2025) seinen 12. „Aktionstag zur Bekämpfung von strafbaren Hasspostings“ durchgeführt, ein gigantischer Rundumschlag gegen oppositionelle Bürger. Dieses Mal besonders im Fokus: Angebliche Beleidigungen von Politikern. Mittlerweile kann die Repression jeden Treffen. Um den Beamten morgens selbstbewusst entgegen zu treten, gibt es den legendären Elsässer-Bademantel, mit dem schon das COMPACT-Verbot abgewehrt werden konnte. Ausschließlich bei uns im Shop!
180 polizeiliche Maßnahmen, 140 Ermittlungsverfahren, 65 Hausdurchsuchungen – im gesamten Bundesgebiet sind heute Polizeieinheiten, koordiniert durch das Bundeskriminalamt (BKA), gegen Bürger vorgegangen, die im Internet gegen Gesetze verstoßen haben sollen. Die meisten Opfern dieser staatlichen Repression sollen durch „rechte“ Äußerungen aufgefallen sein. Was darunter fällt, ist nicht erst seit der habeckschen Schwachkopf-Affäre bekannt, es ist ein Sammelbegriff für Kritiker der Regierungspolitik. Und denen soll jetzt signalisiert werden: Seid bloß ruhig, ansonsten stehen wir früh morgens in eurer Wohnung!
Opfer dieser staatlichen Gängelung kann mittlerweile jeder werden – eine Anzeige durch eine der steuergeldgeförderten Meldestellen für „Hasspostings“, schon gerät die Maschinerie in Gang. Am Ende drohen Prozesse und teure Strafen, getreu dem Motto „Bestrafe einen, erziehe hundert“.
Hausdurchsuchungen auch gegen identitäre Aktivisten
Einen Tag vor der bundesweiten Razzia bekamen bereits Aktivisten der „Identitären Bewegung (IB)“ in Bayern Besuch: Weil die Betroffenen trotz Ausreiseverbot an einem Remigrationskongress in Mailand teilgenommen haben, ermittelt die Polizei gegen sie. Der Vorwurf: Ein sogenanntes „Passvergehen“. Obwohl es sich um eine Straftat handelt, die am untersten Rande bestraft wird, vergleichbar mit der Vermummung auf einer Demonstration oder dem sogenannten „Schwarzfahren“ (juristisch korrekt: Beförderungserschleichung), rücken die bayrischen Behörden zur Hausdurchsuchung an. Es ist offensichtlich, dass es nicht um Beweise geht (die Betroffenen haben selber Bilder von ihrem Aufenthalt in Mailand veröffentlicht und die Anwesenheit stand fest), sondern um Einschüchterung. Dafür wurden die Möglichkeiten der Strafprozessordnung freilich nicht geschaffen, von der fehlenden Verhältnismäßigkeit ganz abgesehen. Aber die scheint im „Kampf gegen Rechts“, der längst ein Kampf gegen das eigene Volk geworden ist, ohnehin keine Rolle mehr zu spielen.
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