Achtung, Auslandsdeutsche! Wer nicht in Deutschland gemeldet ist und an der Bundestagswahl teilnehmen will, muss sich bei seiner früheren Gemeinde in der BRD melden. Vielfach ist das nicht bekannt. Etablierte Kräfte wollen auf die Stimmen der eher traditionellen Deutschen im Ausland offenbar gerne verzichten. Deren Stimmen aber können entscheidend sein. COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ liefert Argumente für eine unbedingte Stimmabgabe. Hier mehr erfahren.

    Deutsche, die ihrem Wohnsitz im Ausland haben, werden nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die anstehende Bundestagswahl geführt. Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie zuletzt in der BRD gemeldet waren. Ein solcher Antrag ist etwa auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zu finden.

    Wichtig: Die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet bereits am Sonntag, 2. Februar 2025.

    Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages heißt es: „Die Anzahl der in Wählerverzeichnisse eingetragenen Auslandsdeutschen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Waren es bei der Bundestagswahl 2013 noch rund 67.000, hat sich die Zahl 2021 fast verdoppelt: auf etwa 129.000 Einträge. Die meisten von ihnen leben in EU-Mitgliedstaaten (46,3 Prozent), gefolgt von weiteren Staaten Europas (39 Prozent). Die übrigen verteilen sich auf Amerika (8,2 Prozent), Asien (4,1 Prozent), Afrika (1,2 Prozent) und Australien/Ozeanien (1,2 Prozent).“

    Enge Bindungen

    Seit Jahrhunderten leben in Mittelosteuropa und Nachfolgestaaten der Sowjetunion Deutsche. Zudem gibt es in zahlreichen Ländern außerhalb Eurasiens Deutsche beziehungsweise Nachfahren deutscher Auswanderer, die ihre Heimat teils vor mehreren Generationen verlassen haben. Allein in den USA geben über 40 Millionen Menschen an, vorrangig oder ausschließlich deutsche Vorfahren zu besitzen.

    Auch in Südamerika leben Millionen Nachkommen deutscher Auswanderer, etwa brasilianischer oder argentinischer Staatsangehörigkeit, die sich dem Land, aus dem ihre Vorfahren vor vier, fünf oder gar sechs Generationen kamen, nach wie vor kulturell und sprachlich eng verbunden fühlen.

    Die Deutschen und Deutschstämmigen genießen in den Ländern, in denen sie sich niedergelassen haben, in der Regel ein hohes Ansehen. Sie haben oft bedeutende Beiträge für das Gedeihen und die Entwicklung zahlreicher Länder geleistet. Beispielsweise waren die Deutschen die Ersten, die in Brasilien das Kindergartenwesen eingeführt haben.

    Eine starke Auswanderungsbewegung aus Deutschland erlebten wir nach dem Zweiten Weltkrieg. Zwischen 1946 und 1961 gingen insgesamt 780.000 Deutsche nach Übersee. 385.000 hatten die Vereinigten Staaten als Ziel, 235.000 Kanada und 80.000 Australien. Weitere 80.000 Deutsche zog es in sonstige Länder. Das war die stärkste Auswanderungsbewegung aus Deutschland im 20. Jahrhundert.

    Zwischen 1991 und 2022 haben nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung mehr als fünf Millionen Deutsche die Bundesrepublik verlassen. Tendenziell nimmt die Auswanderung Deutscher seit einer Reihe von Jahren deutlich zu. In den vergangenen Jahren sind jährlich rund doppelt so viele Deutsche ausgewandert wie zwischen 1991 und 2015.

    Wir brauchen Euch!

    Die AfD-Bundestagsfraktion, die sich in dieser Woche mit diesem Phänomen befassen wird, teilt in diesem Zusammenhang mit: „Die Alters- und Bildungsstruktur der Ausgewanderten ist für Deutschland ausgesprochen ungünstig: 63 Prozent der Ausgewanderten sind zwischen 25 und 39 Jahren alt, während ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung bei lediglich 27 Prozent liegt. Zudem verfügen die Auswanderer zu 75 Prozent über einen Hochschulabschluss, während dieser Anteil an der Gesamtbevölkerung bei lediglich 25 Prozent liegt. Die Auswanderer sind also deutlich jünger und besser ausgebildet als der Durchschnitt der Bevölkerung. Insbesondere bei den Höchstgraduierten und Doktoren fällt die Wanderungsbilanz für Deutschland besorgniserregend negativ aus.“

    Die AfD-Fraktion will den Bundestag per Antrag auffordern. Größere Anstrengungen zu unternehmen, um den vielen Millionen Menschen, deren Vorfahren vor mehreren Generationen aus Deutschland beziehungsweise den rund 1,5 Millionen Deutschen und deren Nachkommen, die seit 1991 ausgewandert sind, Angebote zu machen, ihre Verbindung mit ihrer historischen Heimat zu verstärken und wieder mit mehr Leben zu erfüllen. Dies ist einerseits wünschenswert, damit sie ihre Identität als Deutsche besser wahren können, andererseits soll die Wahrscheinlichkeit erhöht und die Bedingungen verbessert werden, dass sie in das Land ihrer Herkunft zurückkehren.

    Anderswo läuft’s besser

    Eine ganze Reihe anderer Staaten betreibt eine deutlich aktivere Politik, um die im Ausland lebenden Landsleute an das jeweilige Mutterland zu binden. Aus deutscher Sicht ist die Teilnahme von Auslandsdeutschen an Wahlen Grundvoraussetzung einer Bindung an die alte Heimat.

    Hier die aktuelle Rechtslage: Deutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik leben, sind wahlberechtigt, wenn sie das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist zudem, dass sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

    Mit dem Wahlschein werden den Antragstellern automatisch auch die Briefwahlunterlagen zugesandt. Sie können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Daher ist es von Bedeutung, dass der Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde eingegangen ist. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland an, die Beförderung der Briefwahlunterlagen zu übernehmen.

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