Wenn der Name des Cheruskerfürsten Arminius fällt, denken fast alle an die Varusschlacht. Weniger bekannt ist, dass er auch die folgenden römischen Rachefeldzüge erfolgreich abwehren konnte. Das neue Kinderbuch „Arminius Der Befreier Germaniens“ sorgt dafür, dass auch die junge Generation seiner Heldentaten gewahr wird. Hier mehr erfahren.

    Dem römischen Feldherrn Drusus gelang es in den Jahren von 12 bis 8 vor Christus, einen großen Teil der rechts des Rhein liegenden germanischen Kerngebiete zu erobern und bis zur Elbe und zur Saale vorzudringen. Doch es fand sich ein Mann, der den Kampf um das freie Germanien aufnahm.

    Der Cheruskerfürst Arminius, der in Rom als Geisel seines zuvor besiegten Stammes aufgewachsen war und es bis zu einem mit der Staatsbürgerschaft des Imperiums ausgestatteten hochrangigen römischen Offizier gebracht hatte, konnte beträchtliche Teile der germanischen Stämme für die Idee eines Abwehrkampfs gegen die antike Supermacht gewinnen.

    Der Urknall der Geschichte

    Im Jahr 9 nach Christus gelang es ihm – vermutlich in der Nähe der heutigen südniedersächsischen Ortschaft Kalkriese – dem grausamen und habsüchtigen römischen Statthalter Publius Quinctilius Varus eine fürchterliche Niederlage beizubringen und drei seiner Legionen vollständig zu vernichten. Es war ein Urknall der Weltgeschichte, dessen Folgen kaum überschätzt werden können. Tatsächlich stoppte der Cheruskerfürst eine Entwicklung, die dazu geführt hätte, dass Germanien unweigerlich zu einer römischen Provinz unter vielen anderen geworden wäre.

    Tatsächlich konnten Hermann und Thusnelda wohl nie voneinander Abschied nehmen. Den Römern übergeben, wurde sie nach Italien gebracht. Ein Befreiungsversuch des Cheruskers war zuvor gescheitert. Bild: Karl von Piloty, Public domain, Wikimedia Commons

    Statt einer latinisierten Kultur wie in Frankreich oder Spanien und einer auf ein einziges Zentrum hin ausgerichteten Verwaltung setzte sich in der Mitte Europas das germanische System der Lehnsherrschaft durch. Es führte zu einer polyzentrischen und föderalen Ordnung, die auch noch das Bismarckreich prägte, das aus den vier Königreichen Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen und weiteren Großherzogtümern, Herzogtümern und Fürstentümern bestand.

    Doch nach dem Sieg über Varus stand Arminius vor der ungeheuer schwierigen Aufgabe, den großen Erfolg auch zu verteidigen und abzusichern, damit dieser keine Fußnote der Geschichte bleiben würde. Die Römer rückten ab dem Herbst 14 nach Christus nämlich mit einer für damaligen Verhältnisse ungeheuer großen Streitmacht von acht Legionen an, um Rache für die Niederlage von Varus zu nehmen und das rechtsrheinische Germanien unter ihre Gewalt zu bringen. Zum Vergleich: Während der Hermannsschlacht hatte Arminius nur drei römischen Legionen gegenübergestanden.

    Der endgültige Sieg über Rom

    Germanicus, der Stiefsohn des Kaisers Augustus, erhielt den Auftrag, die verlorenen Adler der Varus-Legionen zurückzugewinnen und Roms Ehre wiederherzustellen. Germanicus soll außerdem laut Tacitus das Ziel beschworen haben, die Elbe zu erreDie Militäraktionen zur Erfüllung dieses anspruchsvollen Auftrags  begannen im Herbst 14 n. Chr. mit einem Überfall auf den Stamm der Marser. In der Schlacht an den Pontes longi – damit wurden germanische Bohlenwege bezeichnet – brachte Arminius die römischen Legionen, die nur knapp einer Vernichtung entgingen, nochmals in größte Bedrängnis.

    Am 23. September des Jahres 15 nach Christus kam es außerdem zu einer großen Sturmflut über der Nordsee und dem heutigen Norddeutschland, bei der große Teile der römischen maritimen Streitmacht vernichtet wurden.

    Nach schweren römischen Verlusten endeten die Kämpfe im Herbst 16 n. Chr. gegen den Willen des Germanicus auf energische Weisung des Kaisers Tiberius (14 bis 37 n. Chr.) hin. Die römische Propaganda münzte die Einstellung der Kämpfe zu einem Sieg um, Germanicus hielt einen glänzenden Triumphzug ab. Dies war aber nurmehr politische Kosmetik. Tatsächlich erkannten die Römer von nun an die germanische Oberhoheit über die rechtsrheinischen Gebiete an.

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