Das sächsische Sozialministerium will Quarantäne-Verweigerer in die Klapse zwangseinweisen und hat bereits Fakten geschaffen: In vier sozialpsychiatrischen Krankenhäusern des Freistaats wurden insgesamt 22 Zimmer freigeräumt.
Gespenstig anmutende Dörfer und Städte, Parkanlagen sind verwaist, die Menschen begegnen sich mit Misstrauen – und Abstand. Die Wirtschaft wird gegen die Wand gefahren, das gesellschaftliche Leben ist auf Eis gelegt, und George Orwells Träume werden wahr, 1984 ist gar übertroffen: Zur totalitären Kontrolle der Bürger träumt die Bundesregierung von einer Spionage-Handy-App, die Polizei von der Überwachung von Menschenansammlungen per Drohnen. Die Vollendung des Gefügigmachens besteht nun in der Androhung des Wegsperrens von Bürgern, die gegen die seit Gründonnerstag in Sachsen geltende Quarantäne-Pflicht für alle Auslandsrückkehrer verstoßen: 14-tägige Isolation auch für diejenigen, die Kontakt mit einem Coronavirus-Infizierten hatten – und als Warnung für den Rest der Bürger.
Der Schock sitzt den Menschen in den Gliedern. Die Angst hockt im Einkaufswagen im Supermarkt. Panik bricht aus, sobald einer hustet. Nun ist das nächste Druckmittel gefunden: Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hat Zimmer in den psychiatrischen Kliniken Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch freiräumen lassen, in denen etwaige Verweigerer festgesetzt und von der Polizei überwacht werden sollen.
Ministerin war Mitglied der SED
„Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, dass die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter halten“, so die Politikerin gegenüber dem MDR. Es sei notwendig, „diese Menschen mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses unterzubringen, „die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen“. Damit kennt sich die Frau aus: Von 1986 bis Juni 1989 war sie Mitglied der SED (!) und offenbart ein bizarres Rechtsverständnis: Für Strafen jedweder Art ist die Justiz zuständig – aber keinesfalls die Psychiatrie.
Dieser Vorstoß werde gedeckt durch Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Darin heißt es, wer entsprechenden Anordnungen nicht nachkomme oder bei wem basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass er ihnen nicht nachkommen werde, der sei „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“.
In Sachsen wurden dem Sender zufolge bisher mehreren Tausend Menschen häusliche Quarantäne verordnet, darunter 3300 in Dresden und 2100 in Leipzig. Und wer sich dem widersetzt, kann die Erfahrung eines Gustl Mollath teilen.
250 Euro Strafe für Jogger – infizierte Pfleger müssen weiterarbeiten
Nicht nur Infizierte und deren Angehörige sind in Quarantäne: Die Bürgerrechte sind ihnen längst dorthin gefolgt. Einsam auf Parkbänken lesende Menschen werden sanktioniert, von einsam in Wald, Feld und Flur joggenden Einzelpersonen werden von der Polizei Identifikationsnachweise gefordert. Freizeitaktivitäten sind nur noch im Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnsitz erlaubt. Offene Staatsgrenzen gelten zwar als Staatsräson, die Kontrolle der innerdeutschen jedoch wurde eingeführt und erfolgreich betrieben: So wurde die Schriftstellerin Monika Maron (78) aus ihrem Zweitwohnsitz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen und angewiesen, sich in ihre Wohnung in Berlin zu begeben. Bei Verweigerung drohte ihr Strafanzeige… Es ist angsteinflößend und obskur, was hier passiert – wenn man bedenkt, dass bis vor wenigen Tagen noch Flieger aus dem Iran in Deutschland landen durften, die Passagiere nicht kontrolliert wurden.
Die Corona-Hysterie auf dem Höhepunkt – ein perfektes Mittel, die Bürgerrechte abzuschaffen, die Verfassung auszuhebeln, die Schmerzgrenze der Menschen auszuloten. Dagegen will Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, vorgehen. Sie kündigte eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg an: „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.“
Bei solcherart Maßnahmen, zu denen sich offensichtlich jeder Landesfürst eigenermächtigt sieht, läuft es einem kalt den Rücken hinunter – auch über die Autoritätshörigkeit der Bürger. Hier wird ausgereizt, wie viele Schikanen, wie viel Willkür sie noch hinnehmen, und es stellen sich die Fragen: Werden die etwaige Anordnung „Zwangseinweisung in die Psychiatrie“, die Brandmarkung als „Irrer“, hernach aus dem Polizeilichen Führungszeugnis gelöscht? Sind mit dem Aufenthalt entsprechende Medikationen oder Fixierungen verbunden? Körperliche Unversehrtheit gegen Freiheit?
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Wie lässt sich dies vereinbaren mit der „Sondergenehmigung“ des Robert-Koch-Institutes (RKI), mit der sogar nachweislich mit dem Corona-Virus infizierte Pflegekräfte weiterarbeiten dürfen, wie jetzt laut SWR das Heilbronner Landratsamt im Falle eines Seniorenheims in Abstatt bestätigte? Dort hatte sich herausgestellt, dass 70 Prozent der Mitarbeiter und ein ebenso hoher Prozentsatz der Bewohner infiziert, seither die Pfleger unter Vollschutz im Einsatz seien. Von daher hat die angedrohte Unterbringung in der Psychiatrie einen doppelt gefährlichen Symbolcharakter.
Aber so ist es nun einmal in totalitären Staaten – und damit kennt sich Deutschland bestens aus. Ebenso das sich nur zu schnell ins Bockshorn jagen und leichtmütig entmündigen lassende Volk, das angeblich mehrheitlich mit den Corona-Maßnahmen einverstanden und der Regierung zufrieden ist, die Füße stillhält. Das tat es unter Hitler und Honecker ebenfalls…