Die SPD ist gerade erst in Sachsen-Anhalt übel abgestraft worden und hat sich auch in Berlin eine Klatsche eingefangen. Aber die Sozis lernen nichts, wollen jetzt der AfD wieder wesentliche parlamentarische Rechte vorenthalten. Unsere druckfrische Oktober-Ausgabe „Gestohlene Wahl“ befasst sich mit solchen Mätzchen. Hier mehr erfahren.
Trotz des medial massiv geförderten Ich-Wahlkampfes von Manuela Schwesig hat die SPD in Mecklenburg-Vorpommern am Wochenende gegen die AfD verloren. Die Blauen wurden stärkste Kraft im Lande. Doch die Roten wollen der AfD nun aber den völlig unbestrittenen Anspruch auf das Amt des Landtagspräsidenten nicht zugestehen.
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COMPACT unterstützenVerhöhnter Wählerwille
SPD-Landesgeneralsekretär Julian Barlen erklärte kurzerhand, in der AfD-Fraktion gebe es aus Sicht seiner Partei „keinen geeigneten Kandidaten“. Der Präsident des Landesparlaments müsse nicht nur für einen verlässlichen Ablauf der parlamentarischen Arbeit sorgen, sondern den Landtag auch nach außen vertreten und sich den „Werten der Verfassung“ verpflichtet sehen. Deshalb werde die SPD-Fraktion keinen Kandidaten der AfD unterstützen. Auf dieser Weise wird der ausdrückliche Wählerwille ausgehöhlt und missachtet; exakt dieses arrogante Gehabe ist ursächlich für die großen Wahlerfolge der AfD und für die üblen Klatschen, die sich die Altparteien gegenwärtig einfangen.

Die AfD hatte zuvor deutlich gemacht, dass sie allein aufgrund ihrer Stärke im neu gewählten Landtag das Amt für sich beanspruche. AfD-Ministerpräsidentenkandidat Leif-Erik Holm verwies darauf, dass seine Partei 45 Prozent der Sitze innehabe. Diese Größenordnung müsse bei der Besetzung wichtiger parlamentarischer Funktionen widerspiegeln. Dies sei auch ein Signal an die Bevölkerung.
Auch AfD-Fraktionschef Enrico Schult kritisierte eine mögliche Ablehnung des AfD-Kandidaten durch die übrigen Parteien mit deutlichen Worten. Es sei aus seiner Sicht kein guter parlamentarischer Stil, eine Fraktion mit 32 Abgeordneten von einem solchen Amt auszuschließen. Eine Ausgrenzung der AfD missachte einen „erheblichen Teil des demokratisch erklärten Wählerwillens“.
Corona-Untersuchungsausschuss nicht zu verhindern
Neben der Frage des Landtagspräsidenten kündigte die AfD weitere parlamentarische Vorhaben an. Nach ihrer konstituierenden Fraktionssitzung erklärte die Partei, einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Politik einsetzen zu wollen. Schult sprach von dem Ziel, „begangenes Unrecht aufzuklären“ und das Vertrauen in Politik und Rechtsstaat wiederherzustellen. Als einzige Oppositionsfraktion komme der AfD nach seiner Darstellung zudem eine besondere Rolle bei der Kontrolle der künftigen Landesregierung zu.
Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sind mindestens 25 Prozent der Abgeordneten erforderlich. Mit 32 von insgesamt 71 Sitzen verfügt die AfD über deutlich mehr als die notwendige Zahl an Mandaten.
Bei der Landtagswahl am Sonntag erreichte die AfD 38,2 Prozent und wurde damit erstmals stärkste politische Kraft in Mecklenburg-Vorpommern. Sie verfügt im neuen Landtag über 32 Sitze und damit über drei Mandate mehr als die SPD. Die Linkspartei und die Grünen kommen jeweils auf fünf Abgeordnete. Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Immer neue Tricks
Bereits nach der Landtagswahl 2021 war die Geschäftsordnung des Parlaments geändert worden. SPD, Linkspartei und die damals noch im Landtag vertretene CDU beschlossen seinerzeit, dass nicht automatisch der älteste Abgeordnete die konstituierende Sitzung als Alterspräsident eröffnet. Hintergrund war, dass der damalige AfD-Abgeordnete Horst Förster aufgrund seines Alters diese Funktion hätte übernehmen können.
Nach der inzwischen geltenden Regelung ist für die Rolle des Alterspräsidenten nicht mehr das Lebensalter, sondern die Dauer der Parlamentszugehörigkeit entscheidend. In der neuen Legislaturperiode fällt diese Aufgabe damit dem SPD-Abgeordneten Ralf Mucha zu, der dem Landtag seit 2011 angehört.
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