Eine behördliche Willkür-Maßnahme gegen die niedersächsische Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt ist zum Eigentor der Initiatoren geworden. Urteil des Landgerichts Braunschweig: Die Vokabel „Regenborgenregime“ ist nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt. Es wird höchste Zeit, dass endlich wieder Normalität in unserem Land einzieht. Am Sonntag gilt’s! Kann Ulrich Siegmund eine Wende einleiten? Wie stehen seine Chancen? Unser September-Heft „Die Entscheidung“ lässt keine Fragen offen. Hier mehr erfahren.

    Die Staatsanwaltschaft Göttingen wollte aus diesem Fall einen Skandal fabrizieren: Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt sollte sich unter anderem wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Doch das Landgericht Braunschweig folgt dieser Einschätzung in wesentlichen Punkten nicht.
    Die Richter haben die Anklage deutlich reduziert. Bei zwei von insgesamt sieben Posts, die Gegenstand des Verfahrens waren, wurde die Eröffnung eines Hauptverfahrens kurzerhand abgelehnt. Noch entscheidender: Der zentrale Vorwurf der Volksverhetzung findet sich im Verfahren nicht mehr wieder.

    Richter: Ideologie ist kein Personenkreis

    Im Mittelpunkt stehen sieben Beiträge, die Behrendt 2024 und 2025 auf X veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2025 Anklage erhoben und ihr in fünf Fällen Volksverhetzung vorgeworfen. Zusätzlich ging es um eine verhetzende Beleidigung sowie um das Verbreiten personenbezogener Daten. Nun hat das Landgericht die Vorwürfe wesentlich anders bewertet.

    So ging es unter anderem um Behrendts Aussage: „Wir als AfD sagen dem Regenbogenregime den Kampf an!“ Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Angriff auf Menschen aus der LGBTQ-Blase. Die Richter kommen zu einer anderen Einschätzung. Aus Wortlaut und Zusammenhang ergebe sich vielmehr, dass sich die Aussage gegen eine Ideologie richte. Eine Ideologie sei aber kein bestimmter Personenkreis, sondern ein gedankliches Konstrukt. Ein Angriff auf die Menschenwürde sei daher nicht erkennbar. Bämm!

    Ähnlich fällt die Bewertung bei einem weiteren Beitrag aus. Darin hatte Behrendt der Regenbogenfahne unter anderem eine Verbindung zu „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ zugeschrieben. Auch hierin erkennt das Gericht keine ausreichende Grundlage für den Vorwurf der Volksverhetzung. Es lasse sich nicht hinreichend feststellen, dass die AfD-Abgeordnete damit Angehörigen der LGBTQ-Gemeinschaft pauschal Kontakte zu pädophilen Interessenvertretern oder sexuelle Übergriffe auf Kinder zugeschrieben habe. Ebenso sieht die Kammer keine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass die Äußerung geeignet gewesen sei, den öffentlichen Frieden zu stören.

    Damit ist der ursprünglich schwerwiegendste Teil der Anklage vorerst aus dem Hauptverfahren verschwunden. Verbleiben Vorwürfe wegen Beleidigung und des Verbreitens personenbezogener Daten. Doch auch diese bewertet das Landgericht wesentlich zurückhaltender als die Staatsanwaltschaft. Zuständig sein soll dafür nicht das Landgericht, sondern das Amtsgericht Helmstedt. Dahin wurde die ganze Chose nun verwiesen.

    „Bagatelldelikte“

    Besonders deutlich wird die Kammer, als es um eine mögliche Bestrafung geht: Bei den verbliebenen Vorwürfen handele es sich um „Bagatelldelikte“, für die grundsätzlich Geldstrafen in Betracht kämen. Das große öffentliche Interesse an dem Fall sei nach Auffassung des Gerichts auch deshalb entstanden, weil die Staatsanwaltschaft zunächst Strafvorschriften zugrunde gelegt habe, „die tatsächlich nicht gegeben sind“.

    Behrendt selbst betonte die politische Dimension dieses ganzen Trubels. Gegenüber dem Portal Nius erklärte sie, Gerichte würden durch solche Verfahren aufgrund der „politischen Agenda der Staatsanwaltschaft“ gebunden. Die Göttinger Behörde beschäftige sich „exzessiv mit der Bekämpfung der Opposition“ und belaste damit zusätzlich die ohnehin stark beanspruchte Justiz.

    Die Göttinger Staatsanwaltschaft war bereits im vergangenen Jahr international in die Schlagzeilen geraten. In einer Ausgabe des US-Magazins 60 Minutes von CBS äußerten sich Göttinger Staatsanwälte zu Hausdurchsuchungen nach unliebsamen Äußerungen im Internet. Dabei wurde unter anderem die Aussage dokumentiert, bereits die Beschlagnahme eines Handys im Anschluss an eine Durchsuchung sei „eine Strafe“. Berühmt-berüchtigt dann war dann das höhnische Gelächter dieser Leute.

    Was grundsätzlich auf dem Spiel steht

    Die Staatsanwaltschaft Göttingen möchte die jüngste Entscheidung im Fall Behrendt denn auch nicht hinnehmen. Sie hat umgehend Beschwerde eingelegt und will erreichen, dass die beiden vom Landgericht abgelehnten Anklagepunkte doch noch in das Verfahren aufgenommen werden. Gleichzeitig wehrt sie sich dagegen, dass die verbliebenen Vorwürfe lediglich vor dem Amtsgericht Helmstedt verhandelt werden sollen.

    Der Fall Behrendt ist damit längst mehr als die Frage einzelner X-Posts. Er wirft auch die grundsätzliche Frage auf, wie weit der Staat bei der strafrechtlichen Verfolgung politischer Äußerungen gehen darf und wo Gerichte eine Grenze ziehen. Zweifelsohne müssen wir alle wachsam sein, damit oppositionelle Stimmen in dieser Republik nicht verstummen.

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