Ein durchsichtiges Manöver kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Der SPD-Minister und sein grüner Sekundant holen die Verbotskeule raus und zielen dabei vor allem auf die Ost-Verbände der AfD. Warum die Altparteien Ulrich Siegmunds Sieg wirklich fürchten, zeigen wir in unserer September-Ausgabe mit dem Titelthema «Die Entscheidung». Unverzichtbar! Hier mehr erfahren.
Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) die Eröffnung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD gefordert. «Wir plädieren aufgrund unserer persönlichen Überzeugung noch einmal eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg», so die beiden Politiker in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS).
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COMPACT unterstützenÖzdemir und Pistorius unterscheiden dabei «zwischen der völkischen und der deutsch-nationalen Strömung in der AfD». Letztgenannte könne «unter bestimmten Voraussetzungen mit den obersten Zielen unseres Grundgesetzes noch vereinbar sein», so der Sozi und der Grüne. «Völlig anders verhält es sich mit dem völkischen Teil der AfD.»
Dieser, so behaupten der Minister und sein grüner Sekundant, spalte «unsere Gesellschaft» in jene «mit dem richtigen Blut, dem richtigen Stammbaum und der richtigen Gesinnung» und andere mit «‹falscher› Hautfarbe, Herkunft, Religion, Lebensweise oder Weltanschauung». Für diese gebe es angeblich «in einem ethnisch und kulturell homogenen Deutschland keinen Platz», was einen Verbotsantrag rechtfertige.
Juristisch umstritten
Pistorius und Özdemir spekulieren dabei offenbar auf ein sogenanntes Teilverbot der AfD, also die Möglichkeit, einen Verbotsantrag gegen einzelne Landesverbände der Blauen zu stellen, die in dem FAS-Gastbeitrag als «völkisch» markiert werden. Konkret geht es dabei um die AfD in Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Fraglich ist jedoch, ob ein entsprechender Antrag überhaupt rechtlich möglich wäre.
«Die Zulässigkeit eines allein auf einen oder mehrere Landesverbände abzielenden Verbotsantrags ist in der juristischen Literatur umstritten», so der Berliner Staatsrechtler Alexander Thiele gegenüber dem Handelsblatt. «Die relevanten gesetzlichen Grundlagen sind hier schlicht nicht eindeutig.»
Wer ein Verbotsverfahren beantragen kann und wie das möglich ist, besagt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Paragraf 46 erlaubt es zwar, ein Verbot auf einen «rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei» zu beschränken. In Paragraf 43 heißt es jedoch, dass Landesregierungen nur Anträge gegen Parteien stellen können, die sich auf ihr Bundesland beschränken.
Da die AfD bundesweit organisiert ist, müssten also Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag den Antrag stellen – auch wenn nur einzelne Landesverbände ins Visier genommen wird. Ob sich ein Antrag auf einen einzelnen Landesverband beschränken kann, ist nicht im Bundesverfassungsgesetz geregelt.
Schützenhilfe von Historiker
Trotz dieser juristischen Unwägbarkeiten ist der Jenaer Historiker Norbert Frei Pistorius und Özdemir beigesprungen – und rät, diesen quasi im Hauruckverfahren noch vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt einzureichen. Dabei spricht Frei offen aus, was die beiden Politiker in ihrem FAS-Artikel nicht sagen: Es geht primär um Wählerbeeinflussung.
Der Historiker gab im Deutschlandfunk zu, dass es sich wegen der langen Bearbeitungszeit eines solchen Antrags um eine «symbolische Aktion» handeln würde, die jedoch auf manchen Wähler noch Eindruck machen könne. Frei begründete seine Ansicht damit, dass der Verfassungsschutz die AfD in fünf Bundesländern als «gesichert rechtsextrem» einstufe. Daher hätte ein Verbotsantrag gegen die Partei «im Sinne der wehrhaften Demokratie» längst erfolgen müssen, und sei es auch nur gegen einzelne Landesverbände.
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