COMPACT kämpft derzeit mit drei größeren Strafverfahren. Beim schärfsten Angriff verteidigt uns jetzt Dr. Ulrich Vosgerau. Aber die Prozesse werden teuer, wir brauchen Ihre Unterstützung, liebe Leser.
Das ist dringend – jetzt brauchen wir wirklich Ihre Hilfe: Die Bundestagsverwaltung hat COMPACT Ende Juni einen Bescheid geschickt, der zu einer Strafzahlung von bis zu 100.000 € führen kann. Das würde uns ruinieren! Dazu kommen zwei weitere juristische Auseinandersetzungen, dazu gleich mehr.
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Man hat den Eindruck, dass hier eine Revanche versucht wird: Das COMPACT-Verbot ist am 24. Juni 2025 vom Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich zurückgewiesen worden. Aber das Regime will diese Schlappe nicht auf sich sitzen lassen und unser Magazin jetzt mit anderen Mitteln kaputtmachen.
Immerhin haben wir einen guten Rechtsbeistand gefunden: Dr. Ulrich Vosdgerau, der schon beim COMPACT-Verbotsverfahren (zusammen mit Anwalt Laurens Nothdurft) den Sieg für uns erstritt. Aber wir alle wissen: Vor Gericht und auf Hoher Seee ist man in Gottes Hand. Hinzu kommt die vielfsach erwiesene Schlagseite der deutschen Justiz.
Drei Verfahren
COMPACT kämpft im Augenblick an der gerichtlichen Front an drei Schauplätzen: Die erste und gefährlichste ist die Strafanzeige des Bundestags, die bis zu einer Strafe von 100.000 Euro führen kann. Dazu gleich mehr. Das zweite Verfahren hat ein linker Schulleiter aus Rheinland-Pfalz angestrengt, der sich von COMPACT wegen seiner Antifa-Aktivitäten verleumdet fühlt. Auch hier ist übrigens Dr. Vosgerau undser Anwalt. Im dritten Verfahren müssen wir selbst Klage erheben: Unser TV-Chef Paul Klemm wurde vom Betreten des Bundestages ausgeschlossen, weil er sich angeblich rechtsradikal betätigt oder betätigt hat. Es ist der erste Fall in der Geschichte, dass einem Presseorgan die Arbeit im Bundestag aus politischen Gründen verwehrt wird. Dagegen müssen wir uns wehren und unsererseits – nicht nur um unseretwillen, sondern auch zur Verteidigung der Pressefreiheit.

Zurück zum gefährlichsten Fall, der Anzeige des Bundestages. Rückblick: Im COMPACT-Verbotsverfahren wollte uns die Bundesregierung wegen vermeintlichem Rassismus, Hetze und Hass, Umsturzvorbereitungen und Antisemitismus aus dem Verkehr ziehen. Das ist final durch das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen worden. Jetzt versucht es die Bundestagsverwaltung – an der Spitze Julia Glöckner (CDU) – mit einem anderen Dreh: COMPACT hätte „illegale Parteienfinanzierung“ für die AfD betrieben. Das firmiert als bloße Ordnungswidrigkeit – aber die Höchststrafe beträgt 100.000 Euro!
Vorwand der Anzeige ist die COMPACT-Veranstaltungsreihe „Blaue Welle“, ein Open-Air-Programm mit Live-Bands und Reden von Ende März bis Mitte Juli 2024. Die Bundestagsverwaltung begründet ihre Anzeige damit, dass „eine Kooperation zwischen der AfD und der COMPACT-Magazin GmbH unter Verwendung der Begrifflichkeit Blaue Welle stattfand.“ Diese habe, so geht die Verschwörungserzählung des Bundestags weiter, schon ein dreiviertel Jahr vor dem Start der „Blauen Welle“ begonnen, nämlich im Sommer 2023. Wörtlich heißt es: „So haben Alice Weidel und Björn Höcke der COMPACT-Magazin GmbH im Sommer 2023 Interviews gegeben. Die Interviews sind gekürzt im Magazin und in voller Länge im Videoformat auf YouTube erschienen. Eine Fotomontage mit Frau Weidel in Strandbekleidung prägte das Cover der Magazin-Ausgabe 8/2023. Daneben das Titelthema ‚Der AfD-Sommer – Auf der blauen Welle ins Kanzleramt‘.“ Damit ist klar, worauf die Anzeige gegen uns abzielt: Nicht auf „illegale Finanzierung“ der AfD – sondern allein unser offener und fairer Umgang mit der AfD soll bestraft werden. Während die Mainstreampresse ungeniert die Altparteien hochjubeln und deren Politiker auf den Titelseiten abfeiern darf, soll die bloße Fairness gegenüber der AfD bei COMPACT strafwürdig sein.
Wenn linke Konzertveranstaltungen gegen die AfD machen, wird das sehr oft mit staatlichen Fördergeldern unterstützt, selbst wenn Linksextremisten wie FeineSahneFischfilet auftreten. Wenn COMPACT Konzerte gegen die Brandmauer macht, lautet der Strafbescheid, „dass es sich bei der Veranstaltungsreihe ‚Die Blaue Welle rollt‘ um eine Werbemaßnahme für die AfD ]handelt“.
Beweisbar ist jedenfalls, dass unsere „Blaue Welle“ nicht für die AfD geworben hat, sondern für eine politische Wende im Land, die mehrere Parteien einschließt. So sagte ich in meiner Eröffnungsrede in Sonneberg am 15. April 2024: „Die Blaue Welle ist die Werbung für eine politische Wende im Land. Wir machen keinen Wahlkampf für eine politische Partei, sondern wir sagen, die Wende ist ein Herzensanliegen für Leute unseres Volkes jenseits aller Parteigrenzen. Wir brauchen eine Regierung aus dem Volk, durch das Volk und für das Volk. Und wie sich diese Regierung dann sortiert im Einzelnen, wer da mit wem Koalitionen bildet, das muss sich weisen. Natürlich ist die AfD ein wichtiger Faktor. Natürlich hoffen wir auch, dass die Werteunion noch einmal aus dem Knick kommt und ich habe auch die Hoffnung nicht ganz verloren, dass sich Frau Wagenknecht noch einmal fängt und aufhört mit dem Rumgeschmusen mit der CDU. Und vielleicht vielleicht vielleicht wird auch die CDU sich noch mal fangen in Thüringen z.B. und aufhören mit ihrer Brandmauerpolitik.“
Dieser überparteiliche Ansatz wird auch in dem Werbeposter für die Blaue Welle Anfang Juli 2024 in Dresden deutlich.

Unser Kampf vor Gericht – mit Ihrer Spende
Nun kommt der juristische Kampf. Wie beim Verbotsverfahren müssen wir uns sorgfältig vorbereiten. Wir müssen unsere Anwälte in die Spur schicken und Rücklagen bilden für den Fall der Verurteilung. Mit Ulrich Vosgerau, der als einer unserer beiden Anwälte schon am Sieg im Verbotsverfahren erfolgreich war, konnten wir einen erfahrenen Juristen verpflichten können, mit dem wir guter Hoffnung sind. Aber eine solche Koryphäe kann und muss natürlich auch Entgelte von uns verlangen, die über die gerichtlichen Mindestsätze hinausgehen.
Allein der juristische Kampf gegen die Bundestags-Buße wird uns eine höhere fünfstellige Summe kosten. Verlieren wir vor Gericht, kommen bis zu 100.000 Euro Strafe obendrauf. Die weiteren Gerichtsverfahren – mit dem pfälzischen Schulleiter und gegen das Bundestagsverbot für Paul Klemm – kommen obendrauf. Auch hier steht eine fünstellige Summe im Feuer.Das sind Summen, die COMPACT ruinieren können. Genau das ist ja das Ziel des Regimes: Unser Magazin, die reichweitenstärkste Simme der Opposition in Deutschland, kaputt zu machen.
Deswegen brauchen wir jetzt dringend Ihre Unterstützung. Damit die Feinde der Meinungsfreiheit nicht durchkommen. Damit mit COMPACT-Rückenwind die politische Wende in Deutschland kommt.
Übrigens: Wir haben endlich wieder ein Paypal-Konto! Sie können, außer der üblichen Banküberweisung auf unser Firmenkonto DE92 8005 3000 1131 0713 40, auch wieder Paypal für Spenden nutzen, und zwar an den Empfänger @Compact2010.
Das COMPACT-Team ist bereit, mit voller Kraft weiterzukämpfen, unsere Moral ist ungebrochen, darauf gebe ich Ihnen meinen Handschlag. Mit Ihrer Hilfe können wir das schaffen!
Ihr Jürgen Elsässer, Chefredakteur




