Schauspieler Christian Ulmen hat einen entscheidenden Gerichtserfolg errungen: Der vom Spiegel erweckte Deepfake-Verdacht ist rechtswidrig. Im Dossier von COMPACT 5/2026 belegen wir, dass die Sache von Anfang an inszeniert war. Hier mehr erfahren.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Eindruck zu erwecken, der Schauspieler und Comedian Christian Ulmen habe sogenannte Deepfake-Videos von seiner Ex-Frau Collien Fernandes erstellt oder verbreitet. Damit folgten die Richter einer Klage von Ulmens Anwälten Christian Schertz und Simon Bergmann, die eine sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts (LG) Hamburg eingelegt hatten.

    Das LG Hamburg hatte für den erweckten Deepfake-Verdacht in der Spiegel-Titelstory «Du hast mich virtuell vergewaltigt» einen notwendigen Mindestbestand an Beweistatsachen gesehen, um eine zulässige Verdachtsberichterstattung anzunehmen. Das sah der 7. Zivilsenat des OLG nun anders. Es fehle ein «Mindestbestand an Beweistatsachen», so die Richter in dem am Dienstag ergangenen Urteil.

    «Nicht unerheblicher Unterschied»

    Es sei zwar unstreitig, so das OLG weiter, dass Ulmen Fake-Fotos von Fernandes veröffentlicht habe. Dies genüge aber nicht für den Verdacht, dass er auch entsprechende Videos erstellt und verbreitet habe. Zwischen den beiden Formen von Aufnahmen bestehe ein «nicht unerheblicher Unterschied», so der Senat.

    Anders als Fotos würden Videos mehrere pornografische Handlungen zeigen, die eine «Geschichte» erzählten. Die Erniedrigung der gegen ihren Willen abgebildeten Frau als sexuelles Objekt sei daher stärker. Da folglich der Vorwurf bezüglich Filmaufnahmen schwerer wiege als auf Fotos, könne, «aus der Tatsache, dass jemand Deepfake-Fotos verschickt, nicht zulässig der Schluss gezogen werden, dass dieser auch Deepfake-Videos verschicken würde».

    Ebenfalls als nicht ausreichend für den Mindestbestand an Beweistatsachen bewertete das Hanseatische Oberlandesgericht den Sachverhalt, dass Ulmen Fake-Profile unter dem Namen seiner Ex-Frau angelegt und Männern zugeschickt habe. Hier bezog sich der Senat auf die Spiegel-Berichterstattung selbst: Das Magazin betone schließlich, «dass durch KI entstehende Bilder eine neue Dimension der sexuellen Gewalt geschaffen worden sei, die schwerer wiege und für die in Deutschland eine Strafbarkeitslücke bestehe».

    Kampagne mit politischer Stoßrichtung

    Mit der Entscheidung macht das Hamburger OLG die Fernandes-Pleite perfekt. Im Dossier «Deepfakes und Männerhass» in COMPACT 5/2026 (Titelthema: «Zions Höllenritt») belegen wir, dass es sich um eine von Anfang an inszenierte Kampagne der Schauspielerin im Verein mit SPD-Politikerinnen und einschlägigen NGOs wie HateAid handelte.

    Colliens Erzählungen

    Ziel war es, ein politisches Klima für ein Internet-Gesetz zu schaffen, «das die digitale Identität jedes Bürgers betrifft», wie es der renommierte Strafrechtler Patrick Baumfalk ausdrückte.

    Baumfalk warnte:

    «Jede Frau, die jemals ein unangenehmes Foto von sich im Internet gesehen hat, fühlt sich angesprochen. Die Empörung ist universell, unmittelbar und absolut. Ob der Vorwurf stimmt, fragt in diesem Moment niemand mehr. Und genau das macht den Fall so gefährlich für den Rechtsstaat. Nicht wegen der Vorwürfe selbst. Sondern weil er ein emotionales Klima schafft, in dem rationale Gesetzgebung unmöglich wird. Ein Vorwurf, der laut Verteidigung nicht erhoben wird, in einem Fall, in dem beide Verfahren ruhen, weil die Geschädigte nicht mitwirkt – und dieser Vorwurf begründet den Generalverdacht gegen 82 Millionen Menschen, deren Gesichter künftig anlasslos biometrisch erfasst werden dürfen.»

    Genau diesem Kampagnenansatz hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben. COMPACT resümierte zudem: «Die im Kern gute Absicht, Opfern Gehör zu verschaffen, hat sich in einen Kampf gewisser Frauen (und ihrer männlichen Hiwis) gegen das andere Geschlecht gewandelt. Letztlich zielen solche Kampagnen auf den Kern des gesellschaftlichen Zusammenhalts – die Verbindung von Mann und Frau in der Ehe, die Familie.»

    «Spiegel» trotzig

    In einem anderen Punkt konnte sich Ulmen vor dem OLG hingegen nicht durchsetzen: Andere Teile der Berichterstattung des Spiegel über die von Fernandes gegen ihren Ex-Mann erhobenen Gewaltvorwürfe bleiben weiterhin erlaubt. Diese Berichterstattung erachtete der Senat mit Blick auf einen angeblichen Vorfall vom Januar 2023 auf Mallorca als gerechtfertigt. Dass der Vorwurf stimmt, ist damit jedoch keinesfalls gesagt. Schertz und Bergmann hatten dies vor Gericht zurückgewiesen.

    Ulmens Anwälte erklärten zu dem OLG-Beschluss, insbesondere der Verdacht der Herstellung und/oder Verbreitung von Deepfake-Videos habe eine undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge gehabt und zu einer «hochgradigen Vorverurteilung» ihres Mandanten beigetragen. In dieser Hinsicht sei dieser nun rehabilitiert. Der Spiegel gab trotzig zu Protokoll, der Vorwurf der «virtuellen Vergewaltigung» bleibe weiterhin bestehen.

    Lassen Sie sich vom Mainstream nicht hinters Licht führen: Im Dossier «Deepfakes und Männerhass» in COMPACT 5/2026 (Titelthema: «Zions Höllenritt») belegen wir, dass es sich um eine von Anfang an inszenierte Kampagne handelte. Hier bestellen.

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