Der Europäische Gerichtshof hat Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber für rechtswidrig erklärt. Selbst wer längst abgeschoben werden sollte, muss weiterhin vom deutschen Steuerzahler umfassend versorgt werden. Es ist ein Skandal! Seit 2015 wird unser Land mit Migranten geflutet. Hier mehr erfahren!

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem aktuellen Urteil Leistungskürzungen für in Deutschland abgelehnte Asylbewerber für rechtswidrig erklärt. Die Mitgliedstaaten der EU sollen einen «angemessenen Lebensstandard» gewährleisten, heißt es in dem Entscheid. Das bedeutet im Klartext: Die BRD wird als EU-Mitgliedsland dazu gezwungen, auch Scheinasylanten, die längst abgeschoben gehören, volle Leistungen zu gewähren.

    Dem Urteil des EuGH ging die Klage eines jungen Afghanen voraus, der über Rumänien nach Deutschland eingereist war. 2021 wurde dieser mit Verweis auf die Dublin-III-Verordnung abgelehnt, weil Rumänien als erstes EU-Einreiseland zuständig sei. Die Behörden leiteten seine Abschiebung ein und strichen 2022 die meisten Leistungen. 150 Euro blieben monatlich übrig. Essen, beheizte Unterkunft sowie das Nötigste für Hygiene und Gesundheit wurden übernommen. Man fragt sich: Hätte das nicht gereicht? Der Europäische Gerichtshof sieht dies anders und hat nun der Klage stattgegeben.

    «Angemessener Lebensstandard»

    Unter anderem erklärte das Gericht:

    «Die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergebenden Verpflichtungen des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet der Antragsteller wohnt, endeten erst mit der tatsächlichen Überstellung in den ersuchten Mitgliedstaat.»

    Es spielt also keine Rolle, wie lange der Asylbewerber bereits abgelehnt ist, wie oft er Rechtsmittel einlegt oder wie aussichtslos seine Bleibeperspektive ist. Solange er sich noch in Deutschland aufhält, muss der Staat ihm einen «angemessenen Lebensstandard» bieten.

    Dieses Urteil ist ein Einfallstor für alle, die sich in Deutschland ohne Gegenleistung dauerhaft bequem einrichten wollen. Fehlt einem Migranten der gewünschte Luxus, klagt er einfach und hat gute Chancen zu gewinnen. Das System belohnt damit genau das Verhalten, das Abschiebungen systematisch verzögert.

    Außerhalb der EU wäre eine Forderung jenseits von «Bett, Brot, Seife» absolut absurd. Man stelle sich vor, ein Deutscher würde nach Indien gehen und dort vergleichbare Forderungen stellen. Die Reaktion wäre wohl schallendes Gelächter. Stattdessen setzt der EuGH nun hohe europäische Standards durch, die viele Mitgliedstaaten finanziell und politisch überfordern – vor allem jene wie Deutschland, das ohnehin schon besonders viele Migranten aufnimmt.

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