Das Landgericht München stoppt die absurde Posse gegen den AfD-Europapolitiker. Bystron war vorgeworfen worden, via X den verbotenen Hitlergruß verbreitet zu haben. Jetzt folgte der Freispruch in zweiter Instanz. Endlich mal wieder ein Urteil „im Namen des Volkes“. Wir setzen 2026 auf die Wende! Höcke, Weidel, Chrupalla und der Reichstag. Vier COMPACT-Medaillen jetzt im Schmuckrahmen sichern! Hier mehr erfahren.

    Im vergangenen Oktober noch war Petr Bystron wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichnen vom Amtsgericht München verurteilt worden. Jetzt kam es in der bayerischen Landeshauptstadt vor dem Landgericht zum Berufungsverfahren. Und: Der AfD-MdEP gewinnt! Es gibt also auch noch gute Nachrichten in diesem Land…

    Unsinns-Vorwürfe

    Im Jahre 2022 war Bystron wegen einer eigentlich unverdächtigen Handbewegung angezeigt worden. Auf einer Corona-Demo soll er den Hitlergruß gezeigt haben. Welch ein Unsinn! Doch der Fall zog eine langwierige juristische Auseinandersetzung nach sich.

    Vor Gericht verteidigte sich der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete seinerzeit erfolgreich, indem er der Staatsanwaltschaft Fotos von anderen Politikern vorlegte, die man ebenfalls in ungünstiger Pose abgelichtet hatte, darunter Kanzlerin Merkel.

    Diese unterschiedlichen Bilder von Politikern mit missverständlichen Winkewinke-Grüßen verbreitete er später auch als Collage und zwar zum Abschied des höchst umstrittenen Ukraine-Botschafters Andrij Melnyk nach dessen Abberufung aus Deutschland. Dazu schrieb er: „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“

    Melnyk hatte sich zuvor auf X immer wieder mit Bystron angelegt und übelste Beschimpfungen gegen ihn und zahlreiche andere deutsche Politiker ausgeteilt. Auch hatte er sich als Unterstützer des ukrainischen Nationalisten und NS-Kollaborateurs Stepan Bandera geoutet, gleichzeitig aber Politiker wie Bystron als „Nazi“ hingestellt.

    Die Staatsanwaltschaft behauptete daraufhin allen Ernstes, mit Verbreitung der erwähnten Collage habe Bystron den verbotenen Hitlergruß verwendet. Das Amtsgericht folgte dieser Argumentation dann tatsächlich und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 125 Euro, womit der Volksvertreter als vorbestraft gegolten hätte. Bystron und bezeichnenderweise auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Die Verteidigung beantragte Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine noch höhere Geldstrafe.

    Der AfD-Mann gewann diesen Prozess gestern. Die Vorsitzende Richterin konnte keine Weiterverbreitung eines Hitlergrußes erkennen. Auch seien die Bilder der entsprechenden Politiker nicht manipuliert worden, wie behauptet worden war. Petr Bystron nach dem Urteil erleichtert:

    „Es war von Anfang an offensichtlich, dass das erstinstanzliche Urteil nicht Bestand haben wird.“

    Zum Vorwurf der Richterin, es habe sich trotz des Freispruchs sich um eine Geschmacklosigkeit gehandelt, sagte er: „Geschmacksfragen muss jeder für sich selbst beurteilen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft könnte beim Bayerischen Obersten Landesgericht in Revision gehen.

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