Der Bundesgerichtshof soll im Mordfall Liana K. das letzte Wort sprechen. Im August 2025 stieß der 31-jährige Iraker Muhammed A. die erst 16-jährige Liana K. am Bahnhof Friedland vor einen durchfahrenden Güterzug. Der Täter wurde für schuldunfähig erklärt. Lianas Mutter leistet weiter erbitterten Widerstand gegen diese Form von Milde. In unserem COMPACT-Spezial „Mädchen. Messer. Morde.“ haben wir eine verheerende Bilanz der Einwanderungspolitik aus den letzten zehn Jahren gezogen. Hier mehr erfahren.
Während die Justiz in Karlsruhe über den Fall grübelt, zählt anderswo eine Uhr unbeirrt die Monate herunter: Am 18. September endet die Frist, innerhalb derer Muhammed A. abgeschoben werden kann. Verstreicht sie, hat Lianas Mörder Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland.
Vier Mal in der Psychiatrie
Der Iraker war polizeibekannt. Im April 2024 hatte er sich exhibitionistisch einer Frau genähert und wurde später zu einer Geldstrafe verurteilt. Zuvor saß der Mann in Untersuchungshaft, weil ein Überstellungsantrag nach Litauen, seinem Ersteinreiseland in die EU, geprüft wurde. Das Amtsgericht Hannover lehnte den Antrag wegen schlampiger Bearbeitung durch die Ausländerbehörde ab. So blieb Muhammed A. in Niedersachsen.
Drei Wochen später, am 11. August 2025, wartete die junge Ukrainerin am Bahnhof Friedland auf ihren Zug, als Muhammed sie ohne Vorwarnung vom Bahnsteig stieß. Seine DNA fanden die Ermittler an ihrer Schulter. Zeugen oder Videoaufnahmen gab es nicht, und dennoch zweifelte das Gericht nicht daran, wessen Hände sie in den Tod gestoßen hatten. Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als heimtückischen Mord und sah eine fortbestehende Gefahr für die Allgemeinheit. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Gericht folgte dem psychiatrischen Gutachten und erklärte Muhammed A. für schuldunfähig.
In Friedland hatte sich die 16-Jährige eine neue Welt aufgebaut: Sie lernte fleißig Deutsch, begann eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin, spielte Klavier und zeichnete talentiert. Liana unterstützte ihre Eltern und jüngeren Brüder. «Sie war freundlich, hilfsbereit, bescheiden und zielstrebig», erinnert sich ihre Mutter.
Die Uhr tickt
Lianas Mutter, die als Nebenklägerin aufgetreten war, hatte verzweifelt Gerechtigkeit gefordert. Sie verlangte ausdrücklich eine Haftstrafe in einem regulären Gefängnis und wandte sich öffentlich an Politiker und Medien:
«Ich möchte mir nicht eines Tages am Grab meiner Tochter fragen müssen, ob ich nicht alles getan habe, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.»
Das Gericht ordnete stattdessen die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie an, die den Steuerzahler zwischen 270 und 400 Euro täglich kostet. Gestern haben beide Seiten Revision eingelegt. Die Nebenklage will einen echten Schuldspruch wegen Mordes erwirken, die Verteidigung hält die Täterschaft für unzureichend belegt.
Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Strafgericht muss nun entscheiden. Doch parallel dazu läuft ein völlig eigenständiges juristisches Uhrwerk. Nach der europäischen Dublin-III-Verordnung ist grundsätzlich das Ersteinreiseland für ein Asylverfahren zuständig, in Muhammed A.s Fall also Litauen. Deutschland hat nach Zustimmung des zuständigen Mitgliedstaates sechs Monate Zeit, die Überstellung zu vollziehen. Da Muhammed A. zeitweise untergetaucht war, verlängert sich diese Frist auf 18 Monate. Diese Frist läuft am 18. September ab. Das niedersächsische Justizministerium erklärte dazu:
«Sollte eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich möglich sein, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um diese umzusetzen.»
Verstreicht sie, geht die Zuständigkeit für das Asylverfahren automatisch auf Deutschland über, unabhängig davon, was der Bundesgerichtshof im Strafverfahren entscheidet.
Die etablierten Parteien haben diesen Zuständen, die wir jetzt mitten in Deutschland erleben, den Nährboden bereitet. In unserem neuen COMPACT-Spezial „Mädchen. Messer. Morde.“ haben wir diese Gewalt analysiert und eine verheerende Bilanz der letzten zehn Jahre gezogen. Hier bestellen!





