Spannendes Urteil aus Hessen: Einem Mitarbeiter des „Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)“ war gekündigt worden, weil er in seinem Büro die sogenannte Stolzmonat-Fahne gehisst hatte. Doch jetzt entschied ein Gericht: Das war rechtswidrig, der Mann darf weiter arbeiten. Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig juristischer Widerstand ist – das erklärt auch Martin Sellner in seinem Meisterwerk „Regime Change von rechts“. Dieses Buch gibt es natürlich bei COMPACT, hier mehr erfahren.

    Schwarz-Rot-Gold: Stolzmonat schlägt Pride Month!

    Was war geschehen? Am Mittwoch entschied das Arbeitsgericht im hessischen Gießen über die Klage eines Mannes, der zuvor bei der Asylbehörde des Bundes als Volljurist gearbeitet hatte und dort für die Bearbeitung entsprechender Anträge zuständig war. 2025 hatte er, während bundesweit der Stolzmonat, in dem Patrioten mit den Landesfarben schwarz, rot und gold den öffentlichen Raum erobern, eine Flagge in seinem Büro angebracht. Die sogenannte Stolzmonat-Fahne, welche die Landesfarben in leicht variierter Version bzw. farblicher Abstufung enthält. Ohne weitere Aufschriften oder Symbole. Doch das reichte, um die Vorgesetzten zum Schäumen zu bringen: Sie sahen in der Stolzmonat-Fahne ein rechtsextremes Symbol und kündigten dem Betroffenen.

    Stolzmonat-Logo der Jungen Alternativen. Foto: JA NRW

    Doch das war rechtswidrig: Jetzt hat das Gericht entschieden, dass der Kläger zukünftig weiterbeschäftigt werden muss und ihm auch der seither entgangene Lohn, rund 17.000 Euro, rückwirkend nachgezahlt werden muss. Das Gericht betonte, dass zwar das Aufhängen von Fahnen an einem Arbeitsplatz in einer Behörde nicht zulässig sei (im konkreten Fall sogar ein „verheerendes Signal“ wäre), der Verstoß jedoch nicht so schwer wiege, eine Kündigung zu rechtfertigen.

    Urteil mit Schattenseiten

    Auf den ersten Blick ist die aufgehobene Kündigung freilich ein Erfolg, doch das Urteil hat durchaus Schattenseiten: Die Richter stuften den Stolzmonat nicht nur als Kampagne aus dem „rechten bis rechtsextremen Spektrum“ ein, sondern hätten den Kläger wohl am liebsten gekündigt, wenn sich eine politische Gesinnung in der Nähe entsprechender Ansichten hätte beweisen lassen. Dafür fehlten jedoch die Belege. Stattdessen rechneten sie ihm an, eine „Diversitätsschulung“ besucht zu haben und sich von rechtsextremen Aussagen distanziert zu haben. Gut möglich, dass ohne ein solches Verhalten die Kündigung wegen einer Farbe, welche die Farben der Bundesrepublik auf einer Fahne zeigt, als rechtmäßig eingestuft worden wäre.

    Der juristische Weg ist oftmals zäh, doch ein Teil davon, wie sich ein Land verändern lässt. Den Masterplan skizziert Martin Sellner in seinen Fundamentalessay „Regime Change von Rechts“. Alle sollten es lesen, die unser Land retten wollen. Die Eroberung der Macht von Rechts ist möglich. Jetzt das Buch bestellen!

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