McDonald’s cancelt Pommes, Katjes sagt’s auf Arabisch, in Göttingen plärrt der Muezzin und in Frankfurt betet man gleich auf der Straße. Willkommen im Fastenmonat Ramadan! Aber eine Islamisierung findet ja nicht statt … Wer COMPACT-Spezial „Mädchen, Messer, Morde“ gelesen hat, sieht das sicherlich anders. Hier mehr erfahren.
Vor zehn oder zwanzig Jahren wusste man hierzulande mit dem Begriff Ramadan herzlich wenig anzufangen. Doch das hat sich geändert: Heute sondern Politiker und sogar der Bundespräsident Grußworte zum muslimischen Fastenmonat ab – und auch die Unternehmen wollen gern ihre Kultursensibilität unter Beweis stellen. So auch der deutsche Ableger der US-amerikanischen Fast-Food-Kette McDonald’s, der wegen unserer muslimischen Mitbürger nun sogar seine Werbetafeln anpasst.
McDonald’s Deutschland zeigt nämlich während des Ramadan (seit 18. Februar, geht noch bis zum 19. März) den ganzen Tag lang keine Burger oder Pommes auf Werbemonitoren, damit sich Muslime nicht gestört fühlen. Diesen ist es während des Fastenmonats erst nach Sonnenuntergang gestattet, Nahrung zu sich zu nehmen.
Tagsüber sind auf den Werbeflächen des Burgerbraters nur leere oder geschlossene Packungen zu sehen, abends sind diese wieder mit Big Mäcs oder Chicken McNuggets gefüllt. Die Bildschirme seien mit Sonnenstand und lokalen Gebetszeiten synchronisiert, so die Agentur Scholz & Friends, die für die Ramadan-Kampagne von McDonald’s verantwortlich zeichnet. Technik, die begeistert!
Vegan und halal
Da will der Süßwarenkonzern Katjes natürlich nicht hintanstehen. Überall in den Städten hat das Unternehmen, das gern mit seinen veganen, ohne tierische Gelatine hergestellten Lakritzen und Fruchtgummis wirbt, Plakate mit für biodeutschen Augen kryptischen Botschaften aufhängen lassen.
„Auf dem in der Markenfarbe Pink gehaltenen Plakat steht in arabischer Sprache die Headline: ‚Frohes Fastenbrechen!‘“, klärt das das Branchenmagazin Horizont auf. In einer Ecke steht immerhin ganz klein eine deutsche Erläuterung: „Für einen gesegneten Ramadan.“ Außerdem wird darauf verwiesen, dass die Katjes-Produkte „halal“ seien, sich also keine Spur von Schwein in den Gummibärchen findet.

Eine ähnliche Werbekampagne hatte Katjes schon 2018 gefahren. Damals ließ der Konzern rosa Plakate aufhängen, auf denen eine junge Frau mit Hijab (Kopftuch) zu sehen war. Dazu der Spruch „Alles veggie“. Was seinerzeit noch Empörung auslöste, wird heute nur noch mit einem Schulterzucken zur Kenntnis genommen. „Mit dem Plakat wollen sich Kunde und Agentur bewusst auf das Wesentliche konzentrieren“, so Horizont zu den neuen Katjes-Plakaten. Der arabische Schriftzug schaffe Aufmerksamkeit und vermittle zugleich „Normalität“. Das Unternehmen wolle damit „laut eigener Aussage Haltung zeigen, ohne zu erklären“. Woke, woker, Katjes!
Der Muezzin ruft
Man könnte über solche Unterwerfungsgesten von Firmen schmunzeln, würde die Islamisierung, die ja angeblich gar nicht stattfindet, nicht auch noch von Politik, der sogenannten Zivilgesellschaft und sogar Gerichten forciert. So erschallt in diesem Jahr in Göttingen während des Ramadan erstmals in der Geschichte der Stadt der Muezzin-Ruf beim Fastenbrechen in der örtlichen DITIB-Moschee. „Das interreligiöse Ereignis brachte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, verschiedenen Glaubensgemeinschaften sowie weiteren stadtgesellschaftlichen Institutionen zusammen“, flohlockt die Frankfurter Rundschau.
Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) erklärte dazu, bei dem öffentlichen Geplärre handle es sich nicht um ein politisches Symbol, sondern um gelebte Religionsfreiheit im Rahmen des Rechtsstaates. Zudem werde die zulässige Lärm-Obergrenze eingehalten. Der Ruf des Muezzins sei nur in Teilen der Stadt zu hören gewesen, versuchte die Taz die erhitzten Gemüter zu beruhigen.

Vor und in der Moschee seien Hunderte Gläubige zusammengekommen, und in Zukunft solle der Muezzin einmal im Monat an einem Freitagmittag zum Gebet rufen, heißt in einem Bericht des NDR. Neben der Jungen Union nahm nur die AfD daran Anstoß. „Der öffentliche Gebetsruf ist keine bloße Ausübung der Religionsfreiheit, sondern eine akustische Markierung des öffentlichen Raumes, die weite Teile der nicht muslimischen Nachbarschaft belästigt und ausschließt“, heißt es in einer Erklärung der Göttinger Kreistagsfraktion. Wir sehen darin eine ideologische Grenzverschiebung, die nicht zu unserem Verständnis eines säkularen und toleranten Miteinanders passt.“ Darauf ein dreifaches „Allahu akbar“!
Öffentliches Gebet – als Demo angemeldet
In Frankfurt am Main trifft man sich gleich auf offener Straße. Jeden Donnerstag und Freitag treffen sich Gemeindemitglieder der Imam-Ali-Moschee auf der Eschborner Landstraße zum Gebet. Dazu wird extra eine Spur auf der viel befahrenen Route gesperrt, der Verkehr muss umgeleitet werden. Allerdings bleibt den Schiiten auch gar nichts anderes übrig, denn ihr Verein, das Islamische Zentrum Hamburg, zu dem auch die Imam-Ali-Moschee gehört, wurde im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium wegen seiner Nähe zum Mullah-Regime im Iran verboten.
Trotzdem kommt man in Frankfurt weiterhin zusammen. Was zum Beispiel bei Neonazis sofort als Fortführung einer verbotenen Organisation nach § 85 StGB und § 20 VereinsG geahndet würde, hat im Falle der Frankfurter Muslime nun sogar höchstrichterlichen Segen bekommen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied am vergangenen Dienstag, dass die Stadt diese „gottesdienstähnlichen Handlungen“ mit Koran-Rufen, religiösen Gesängen und Gebetsteppichen, die von den Veranstaltern allerdings als Protestkundgebungen gegen das Verbot angemeldet werden, zulassen muss. Die Verwaltung hatte eine entsprechende Genehmigung in diesem Jahr nicht mehr verlängert.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem „hohen Rang der Versammlungsfreiheit“. Um das Vereinsverbot hatte sich ohnehin keiner geschert, denn seit August 2024 fanden fast 170 solcher öffentlichen Gottesdienste statt. Laut Ordnungsamt folgten daraus eine „Sperrzeit der Fahrbahn von rund 405 Stunden“ sowie „Beeinträchtigungen von durchschnittlich etwa 450 Fahrgästen der betroffenen Buslinien pro Versammlung“. Na denn, gute Fahrt!
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