Endlich! In Sachsen wurden jetzt drei Todesfälle als Folge einer Corona-Impfung anerkannt. Die Hinterbliebenen können nun mit Entschädigungen rechnen. Impfschäden sind aber immer noch tabuisiert. Dagegen steht der spektakuläre Aufklärungsstreifen „Nur ein Piks“, der Betroffenen eine Stimme verleiht, jetzt als DVD erhältlich. Hier mehr erfahren.

    Worum geht es bei den aktuellen Fällen in Sachsen? Drei Männer im Alter von 44, 63 und 69  Jahren hatten sich in den dunklen Corona-Jahren nach dem gezielten Propagandafeuer der Bundesregierung den angeblich so wichtigen Solidaritäts-Piks verabreichen lassen. Das überlebten sie am Ende nicht.

    Segen für Hinterbliebene

    In den drei Fällen wurden unterschiedliche Impfstoffe verschiedener Hersteller verimpft, in einem Fall von Astrazeneca, in einem von Moderna und im dritten von Biontech-Pfizer. Doch weil nicht sein kann, was nicht sein darf, wurden die Hinterbliebenen dieser Impfopfer nie wirklich angehört oder ernstgenommen, sondern sie mussten sich zusätzlich zu ihrem Leid durch den behördlichen Dschungel quälen.

    Jetzt die Wende: Die drei Todesfälle wurden nunmehr als Folgen von Covid-Injektionen anerkannt. Fortan erhalten die Witwen und ihre Kinder monatliche Entschädigungszahlen. Voraussetzung dafür war die Einschätzung des Kommunalen Sozialverbands. Die liegt nach schier endlosen Behördengängen nun vor.

    Hartnäckigkeit lohnt

    Die genannten Schicksale sind natürlich keine Einzelfälle. Es gibt ungezählte Menschen, die sich verzweifelt um Anerkennung ihrer Impfschäden bemühen. Insgesamt zahlt allein der Freistaat nach Angaben der Sächsischen Zeitung etwa zehn Millionen Euro an Impfgeschädigte. Das Sächsische Sozialministerium teilt recht kleinlaut mit:

    „Jeder Einzelfall, in dem eine Schutzimpfung eine gesundheitliche Störung oder gar eine Todesfolge verursacht, ist zutiefst zu bedauern.“

    Die Höhe der Zahlungen an Impfgeschädigte ist übrigens gestaffelt. Es beginnt mit einer monatlichen Zahlung von 434 Euro ab einer Schädigung von 30 Prozent. Beim höchsten Schädigungsgrad gibt es 2.169 Euro monatlich. Es lohnt sich also für Betroffene, hartnäckig zu bleiben. Neben Renten werden weitere Zahlungen geleistet, etwa bei Pflegebedürftigkeit, für Berufsschadensausgleich oder Bestattung und Überführung.

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    In Sachsen liegen 822 Anträge auf Impfschäden vor. Anerkennungsquote derzeit: Lediglich vier Prozent. Widerspruchs- und auch Gerichtsverfahren sind in großer Zahl anhängig. Es gibt in Sachsen auch Zivilklagen auf Schadensersatz gegen Impfstoffhersteller. Natürlich steht COMPACT auf der Seite der Opfer und wünscht allen Geschädigten Erfolg und Standhaftigkeit.

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