Wird die Antifa verboten? Nach Vorstößen in den USA, den Niederlanden und Ungarn tobt auch in Deutschland die Debatte über ein mögliches Verbot. Eine schmale Gratwanderung und vor allem ein schwieriges Unterfangen. Schon jetzt gäbe es Möglichkeiten, den Tätern das Handwerk zu legen – in COMPACT-Spezial „Antifa. Die linke Macht im Untergrund“ haben wir uns die Strukturen der Szene angeschaut und die Netzwerke, die bis in höchste politische Ebenen reichen, offen gelegt. Hier mehr erfahren.
Nach dem linksextremen Anschlag auf Charlie Kirk ist eine neue Debatte über die Gefährlichkeit solcher Gruppierungen entbrannt. In den USA hat Präsident Donald Trump angekündigt, die Antifa als terroristische Vereinigung einzustufen, wobei noch unklar ist, ob damit konkrete (repressive) Maßnahmen verbunden sind. Auch in den Niederlanden beschloss das Parlament eine Resolution, mit der die Regierung aufgefordert wird, ein Antifa-Verbot vorzubereiten. Auch Ungarns Präsident Viktor Orban kündigte an, die Antifa als Terroristen zu betrachten und verwies auf die besonders brutalen Angriffe der Hammerbande, die in der Hauptstadt Budapest wütete.

Entsprechend wird in Deutschland ebenfalls ein solches Verbot gefordert. Problematisch sind jedoch vor allem zwei Dinge: „Die Antifa“ gibt es nicht, es ist ein Netzwerk aus vielen einzelnen Vereinen, die allesamt einzeln verboten werden müssten. Vor allem fehlt es aber sowohl den politischen Entscheidungsträgern, den Innenministern der Länder und den Bundes, als auch den Ermittlungsbehörden, am Willen, überhaupt gegen Antifa-Gruppen vorzugehen. Das wäre schon heute möglich.
I. „Die Antifa“ gibt es nicht
Oft wird der Eindruck suggeriert, als könne per Verbotsverfügung das gesamte Antifa-Netzwerk von heute auf morgen abgeschaltet werden. Tatsächlich ist „Antifa“, die Abkürzung von „antifaschistisch“, jedoch eine politische Richtung, hinter der sich friedliche, linke Akteure (z.B. Zeitungen wie die „Junge Welt“, „Unsere Zeit“ und andere) ebenso verbergen, wie die gewalttätigen Antifa-Gruppen der Linksautonomen. Das Verbot einer politischen Strömung ist jedoch freilich unmöglich. Hätte ein linker Innenminister beispielsweise das (mittlerweile ohnehin aufgelöste) „Institut für Staatspolitik“ um Götz Kubitschek verboten, wäre durch diesen Verwaltungsakt nicht zeitgleich die Neue Rechte ausgeschaltet gewesen. Genau das wird aber in der vereinfachten Darstellung, ein „Antifa-Verbot“ zu fordern, auf der anderen Seite suggeriert.

II. Jede Antifa-Gruppen könnte schon heute verboten werden
In Deutschland gibt es hunderte Antifa-Gruppen, die sich beispielsweise „Autonome Antifa 170“ (Dortmund), „Antifaschistische Linke Berlin“ oder „Redical M“ (Göttingen) nennen. Sie agieren selbstständig, sind aber natürlich, wie auch Akteure im patriotischen Mosaik, miteinander vernetzt. Mitglieder fast aller Antifa-Gruppen begehen regelmäßig heute Straftaten, etwa bei der Behinderung von Demonstrationen, Sachbeschädigungen in Wahlkämpfen oder eben gewalttätige Übergriffe auf politische Gegner. Die in Kauf genommene Begehung von Straftaten, die durch einen gemeinsamen Gruppenwillen (Kampf gegen Rechts) gestärkt wird, reicht nach dem Vereinsgesetz aus, um die entsprechende Organisation zu verbieten. Dafür wären primär die Innenminister der Länder (bei Gruppen, die länderübergreifend agieren, der Bundesinnenminister) zuständig. Doch ganz gleich, ob CDU oder SPD, abgesehen vom bundesweiten Portal „Indymedia Linksunten“, das deutschlandweit militante Übergriffe koordinierte, hat es solche Vereinsverbote in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben. Es fehlt schlichtweg der politische Druck, der die Innenminister dazu drängen würde.
III. Die Staatsanwaltschaften sind auf dem linken Auge blind
Neben Vereinsverboten gäbe es gegen zahlreiche linksextreme Gruppierungen genug Anhaltspunkte, um Ermittlungen wegen der „Bildung krimineller Vereinigungen“ einzuleiten. Wer politische Gegner überfällt oder ihre Fahrzeuge anzündet, könnte dann für längere Zeit ins Gefängnis wandern. Doch während der § 129 StGB gegen politisch Rechte zu einer Allzweckwaffe geworden ist, bei der selbst Meinungsdelikte als angeblich kriminelle Vereinigung verfolgt werden, bleiben die Staatsanwaltschaften auf der anderen Seite untätig. Lediglich im Fall der berüchtigten Hammerbande um Lina Engel und Johann Guntermann wurden durch den Generalbundesanwalt entsprechende Verfahren eingeleitet, die z.T. bereits mit mehrjährigen Haftstrafen abgeschlossen sind. Doch das ist lediglich die Spitze des Eisberges.

IV. Das primäre Problem ist die Förderung linksextremer NGOs
Viele Antifa-Gruppen agieren, ohne das Wort „Antifa“ im Namen zu tragen. Es ist quer durch außerparlamentarische, linksextreme Gruppen Konsens, „Antifa“-Aktionen, etwa Proteste gegen patriotische Veranstaltungen, mitzutragen und zu unterstützen, auch bei eher gemäßigt wirkenden Akteuren. Um diesen den Riegel vorzuschieben, muss die Förderung von Nicht-Regierungsorganisationen beendet werden. Nur durch hunderte Millionen, die jährlich auf den verschiedensten Eben in dieses Milieu transferiert werden, ist die radikale Antifa-Linke überhaupt in der Lage, professionell zu arbeiten und muss sich nicht um den lästigen Broterwerb ihrer Anhänger kümmern, sondern die Fördergelder-Hängematte genießen.
Natürlich, die Einstufung der Antifa als terroristische Vereinigung würde den Druck auf die linksextreme Szene erhöhen. Möglicherweise ließe sich mit einem Vereinsverbot, selbst wenn es lediglich eine einzelne Initiative beträfe, auch das Logo der „Antifaschistischen Aktion“ als Kennzeichen dieser Gruppe aus der Öffentlichkeit verbannen. Doch ohne Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden wird es nicht gelingen, dem immer militanteren Linksextremismus zu begegnen. Dafür braucht es Landesregierungen, die gewillt sind, zudem die bereits heute bestehenden Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig dafür zu sorgen, endlich den Geldhahn abzudrehen.
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