Unser Sieg im Verbotsverfahren wird im Mainstream, aber auch von einigen AfD-Angsthasen als Aufforderung verstanden, Martin Sellner auszugrenzen. Offensichtlich haben sie die Bedeutung des COMPACT-Urteils gar nicht verstanden. Dabei kann man alles Notwendige zu diesem Prozess incl. Urteilsbegründung in der Juli-Ausgabe von COMPACT nachlesen. Hier bestellen.
Der 24. Juli war ein Sieg für COMPACT und für die Pressefreiheit ganz allgemein. In den ersten Stellungnahmen der Leitmedien wurde das auch klar geschrieben. „Ein Sieg für Elsässer“, titelte zum Beispiel die Tagespost. In der Berliner Morgenpost hieß es: „Profitiert hat vor allem Jürgen Elsässer“. „Sieg für COMPACT – die rechtsextreme Normalisierung schreitet voran“, jammerte die linksradikale Amadeu-Antonio-Stiftung. In der Tat bringt unser Sieg vor Gericht enorme Erleichterung für alle, die ebenfalls unter dem Damoklesschwert des Verbotes stehen. Neben anderen Medienprojekten betrifft das vor allem die AfD: Die Scheinargumente, mit denen COMPACT verboten werden sollte, sind die gleichen wie in der Verbotshetze gegen die AfD.
Die Verzagten
Anstatt aber diesen Befreiungsschlag zur eigenen Offensive zu nutzen, gewannen nach einigen Tagen die Verzagten im AfD-Lager die Oberhand. Vielleicht war es die rechtsliberale Junge Freiheit, die den neuen Akzent gesetzt hat. Sie schrieb am 28. Juni, vier Tage nach dem Urteil: „Jürgen Elsässer kann aufatmen, andere müssen zittern: Mit der Begründung des COMPACT-Urteils verengen die Leipziger Richter die Grenzen der Meinungsfreiheit, obwohl das Gegenteil nötig wäre.“ Also unser Sieg als ein Urteil zum Zittern?

Das Zittern wurde zum Beben in der AfD-Bundesvorstandssitzung vom 7. Juli. Der Tagesspiegel fasst zusammen: „Der AfD-Bundesvorstand hat sich (…) am Montag mit dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner beschäftigt. Beisitzer Roman Reusch habe eindringlich vor einer Zusammenarbeit und gemeinsamer Veranstaltungen mit dem Kopf der Identitären Bewegung gewarnt. Zur Vorsicht habe Reusch geraten, weil Sellner namentlich im COMAPCT-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwähnt worden war. Daher könnten der AfD Kontakte zu Sellner negativ ausgelegt werden. Kein Mitglied des Bundesvorstandes habe der Warnung widersprochen, berichtet die Welt weiter. Ein formeller Beschluss sei allerdings nicht gefasst worden.“
Kampagne gegen Sellner
Auch Maximilian Krah, der seit Wochen eine Privatfehde gegen Martin Sellner führt, fühlte sich durch das COMPACT-Urteil bestätigt. Mit Leipzig sei dessen Remigrationskonzept „tot“. Es sei klar, „dass die COMPACT-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für ihn (Sellner) ein harter Schlag ist“.
Daran ist nur soviel richtig, als dass die Leipziger Richter en passant Sellner abgefertigt haben, ohne ihn überhaupt anzuhören oder in die Beweisaufnahme über seine Thesen einzusteigen. Wie weit das geht, wird man erst prüfen können, wenn die gesamte Urteilsbegründung vorliegt, das dürfte noch ein paar Wochen dauern.
Was aber definitiv falsch und aus dem Urteil nicht abzuleiten ist, dass der Richterspruch bedeutete, dass der AfD „Kontakte zu Sellner negativ ausgelegt“ werden können, wie der AfD-Jurist Reusch im Bundesvorstand unwidersprochen behauptete. Das Gegenteil ist wahr: Obwohl COMPACT gute Kontakte zu Sellner pflegt, konnte uns kein Strick daraus gedreht werden. Immerhin hat der Österreicher in jeder COMPACT-Ausgabe eine Kolumne, und wir haben eine eigene Sonderausgabe (COMPACT-Edition) mit seiner „Geheimrede“ auf der verleumdeten Potsdamer Konferenz herausgebracht. Er spricht zwar nicht für COMPACT, und ich habe deutlich gemacht, dass ich nur einen Teil seiner Thesen, etwa zur Remigration, unterstütze. Aber er ist Teil des COMPACT-Meinungspluralismus und hat im Rahmen der COMPACT-Bandbreite seinen festen Platz.
Die Schlussfolgerung aus dem COMPACT-Urteil für die AfD wäre also: Die Partei könnte Sellner ebenfalls eine Kolumne in ihren Publikationen einräumen und sein Remigrationskonzept in einer Broschüre oder auf Symposien diskutieren, ohne sich damit seine Interpretation von Remigration zu eigen zu machen. Sellner könnte Teil des AfD-Pluralismus sein, wie er Teil des COMPACT-Pluralismus ist. Diese offensive Interpretation des Leipziger Gerichtsentscheids ist naheliegend, wird aber von den Kräften in Partei und Umfeld nicht gewollt, die die AfD durch Distanzeritis CDU-kompatibel machen wollen – und die Verzagten lassen sich von ihnen ins Bockshorn jagen.
Jetzt informieren!
Der sich umfassend über unseren Sieg im Verbotsverfahren informieren will, findet in der aktuellen Juli-Ausgabe von COMPACT reichliche Material, auch zur Bedeutung von Sellner im Prozess.
Aus dem Inhalt von COMPACT 7/2025
Sommer der Freiheit: Wie COMPACT das Verbot durch die Bundesregierung verhinderte
„Zugespitzt, aber möglich“: Die vorläufige Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts im Wortlaut
Der unsichtbare Dritte: Die Bedeutung von Martin Sellner bei den Verhandlungen
„Nur in einer Bananenrepublik möglich“ Stellungnahme unseres Anwaltes Ulrich Vosgerau
Freiheit oder Kriegsrecht: Editorial von Jürgen Elsässer
COMPACT-Magazin 07/2025 können Sie hier bestellen.
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