Erneut hat die Meinungsfreiheit gegen staatliche Willkür obsiegt: Laut einem Gerichtsurteil darf die Stadtbibliothek Münster das Jahrbuch „Verheimlicht – Vertuscht – Vergessen 2024“ nicht mit einem Hinweis versehen, um die Leser vor dem Inhalt zu warnen.  Dieses Werk sowie das aktuelle Jahrbuch und Wisnewskis neuen Enthüllungskracher „Der hybride Krieg gegen Deutschland“ können Sie hier bestellen.

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Dienstag entschieden, dass die Stadtbücherei Münster Sticker mit politischen Warnhinweisen von zwei Büchern entfernen muss. Die Bibliothek hatte im vergangenen Jahr je ein Exemplar des Buches „Putin, Herr des Geschehens?“ von Jacques Baud und von Gerhard Wisnewskis „Verheimlicht – Vertuscht – Vergessen 2024“ mit folgendem Hinweis versehen:

    „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“

    Der Inhalt der Werke sei „unter Umständen nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar“, hieß es zur Begründung in einer ersten Version des Aufklebers. Dagegen hatte der Investigativjournalist und Autor Gerhard Wisnewski Klage eingereicht.

    Warnung schränkt Freiheit ein

    Vor Gericht hatte die Stadt argumentiert, die Kennzeichnung diene der „demokratischen Willensbildung“ und schütze Leser vor potenziell problematischen Inhalten, etwa solchen, die historische Ereignisse infrage stellen. Dies wurde vom OVG Münster nun als Verletzung der Meinungsfreiheit und des Persönlichkeitsrechts des Autors eingestuft. Das Gericht stellte klar: Bibliotheksnutzer seien „mündige Staatsbürger“, die sich selbständig eine Meinung könnten, ohne durch warnende Sticker gelenkt oder beeinflusst zu werden.

    Die Entscheidung des OVG hebt hervor, dass solche Hinweise nicht nur die Freiheit des Autors einschränken, sondern auch potenzielle Leser von der Lektüre abschrecken könnten. Die im Buch enthaltenen Meinungen würden durch den Hinweis negativ konnotiert, so die Richter. Ein möglicher Leser könnte dadurch von der Lektüre abgehalten werden. Das Urteil ist letztinstanzlich gefallen und damit unanfechtbar (Az.: 5 B 451/25) – ein wichtiger Sieg nicht nur für Wisnewski, sondern auch für die Meinungsfreiheit!

    Gang durch die Instanzen

    Die Entscheidung des OVG Münster hebt einen vorinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom April 2025 auf. Dies hatte der Stadtbücherei recht gegeben und entschieden, dass die Kennzeichnung von Büchern mit Warnhinweisen zulässig sei. Die Richter argumentierten damals, dass Bibliotheken mit solchen Aufklebern zur „demokratischen Willensbildung“ beitragen dürften, insbesondere wenn es um Inhalte geht, die historische Darstellungen infrage stellen.

    Wisnewski, bekannt für seine kritischen und oft kontroversen Publikationen, ließ sich von diesem Urteil nicht entmutigen und zog mit einer Beschwerde vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht. Seine Hartnäckigkeit zahlte sich am Ende aus, denn das OVG stellte nun klar, dass die Kennzeichnung nicht nur unnötig, sondern rechtswidrig ist. Der Hinweis verletze die Grundrechte des Autors und habe keine gesetzliche Grundlage.

    Muss davor wirklich gewarnt werden? Machen Sie sich selbst ein Bild: Das Werk „Verheimlicht – Vertuscht – Vergessen 2024“ sowie das aktuelle Jahrbuch und Wisnewskis neuen Enthüllungskracher „Der hybride Krieg gegen Deutschland“ können Sie hier bestellen.

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