Das Landgericht Göttingen hat Dr. Reiner Füllmich, den Mitinitiator der Stiftung Corona-Ausschuss, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Bei einer äußerst dürftigen Beweislage, vieles deutet auf ein politisch motiviertes Urteil hin. In der brandaktuellen Mai-Ausgabe von COMPACT haben wir im Artikel „Die wilde Jagd auf Dr. F.“ alle Hintergründe zum Prozess veröffentlicht. Hier mehr erfahren.
Ursprünglich warf die Staatsanwaltschaft Füllmich gewerbsmäßige Untreue in 18 Fällen vor, doch – ähnlich, wie im Verfahren gegen Querdenker-Gründer Michael Ballweg in Stuttgart – ein Großteil der Anklagevorwürfe brach bereits während des Prozesses zusammen. Dennoch kam das Gericht zur Auffassung, in zwei Fällen einen Schuldspruch zu verhängen. Darüber hinaus verfügte das Gericht die Einziehung von knapp einer Millionen Euro, die der Angeklagte und eine weitere Verfolgte angeblich zu Unrecht erhalten hätten.
Besonders fragwürdig: Füllmich, der in Mexiko verhaftet wurde, sitzt seit Herbst 2023 in Untersuchungshaft – angerechnet werden jedoch statt der bereits abgesessenen 18 Monate lediglich 13. Angeblich hätte die Verteidigung den Prozess bewusst verzögert, weshalb ein Teil der Untersuchungshaft nicht anzurechnen sei, behauptet das Gericht. Und betritt auch hier eine Grauzone, denn es ist die Aufgabe jedes Rechtsanwaltes, seinen Mandanten bestmöglich zu vertreten, ohne dass dieser dafür Nachteile erlangen darf.

Rechtsmittel gegen das Urteil sind zu erwarten
Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen gegen Füllmich durch mehrere Strafanzeigen ehemaliger Weggefährten, die dem Anwalt vorwarfen, Spendengelder des Corona-Ausschusses veruntreut zu haben. Füllmich hielt dem entgegen, dass er lediglich ein Darlehen von der Stiftung genommen hätte, um für den Fall einer Beschlagnahmung des Stiftungsvermögens auf der sicheren Seite zu sein. Entsprechende Verträge wurden auch dem Gericht vorgelegt, das sich für diese Nachweise aber nicht sonderlich zu interessieren schien. Der politische Druck dürfte zu groß gewesen sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Entscheidung durch eine höhere Instanz überprüft werden muss, die Einlegung von Rechtsmitteln durch die Verteidigung gilt als wahrscheinlich.
Trotz der Verurteilung gibt es für Reiner Füllmich zumindest einen kleinen Lichtblick: Nachdem bereits über ein Drittel der Strafe bereits offiziell als verbüßt gilt (und die Anrechnung von fünf weiteren Monaten strittig ist), könnte der Haftbefehl gegen ihn bei der nächsten Haftprüfung mangels Verhältnismäßigkeit aufgehoben werden.
Wie wurde Reiner Füllmich, einst Kanzlerkandidat der Partei dieBasis, zum international gesuchten Staatsfeind? Welche Unregelmäßigkeiten, die an einem rechtsstaatlichen Vorgehen der Ermittlungsbehörden zweifeln lassen, kamen im Prozess ans Licht? Und wie geht es weiter? Die Antworten darauf liefern wir in der brandaktuellen Mai-Ausgabe von COMPACT. Im Artikel „Die wilde Jagd auf Dr. F.“ liefern wir die Hintergründe zum Prozess. Jetzt bestellen!