GEZ-Medien verlangen mehr Geld von uns. Und weil die Politik die Forderung bislang noch nicht durchgewunken hat, sind ARD, ZDF & Co. jetzt vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Dort treffen sie auf Wohlwollen. Unverzichtbar mittlerweile: Das COMPACT-Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 58 Cent soll es diesmal sein. Ab Januar! Weil die zuständige Ministerpräsidentenrunde diesen Schritt noch nicht beschlossen, sondern die ganze Chose vertagt hatte, gehen die Sender jetzt juristisch auf die Barrikaden. Eine entsprechende Klage liegt bereits in Karlsruhe. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke höchst bedeutungsschwanger:

    „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit.“

    ZDF-Intendant Norbert Himmler bläst ins gleiche Horn: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ein „Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft“. Nein, das ist keine Satire.

    Jetzt schon neun Milliarden jährlich!

    Es wird verlangt, dass der Rundfunkbeitrag auf 18,94 Euro monatlich zu steigen habe. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang nicht reagiert hätten und damit eine Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich sei.

    Gegenwärtig beträgt die Zwangsabgabe 18,36 Euro. Damit kassierten die Öffentlich-Rechtlichen von uns sage und schreibe neun Milliarden Euro jährlich. Das aber reicht den Gierigen nicht. Die Erhöhungsforderung hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bereits passiert. Den Bundesländern bleibt damit eigentlich keine andere Wahl als die Zustimmung.

    FDP-Generalsekretär Bijan Djir Sarai ist offenbar bereits im Wahlkampfmodus, denn er sagt: „ARD und ZDF sollten lieber überlegen, wie sie mit dem Geld der Gebührenzahler auskommen, statt immer wieder mehr davon zu verlangen. Dann könnten sie ihrem Informations- und Bildungsauftrag auch umfassender nachgehen als bislang.“

    Ganz und gar demokratisch gehe es bei der Festlegung der Höhe des Rundfunkbeitrags zu, so betet es der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf seinen hübschen Internetseiten den Gebührenzahlern vor. Da ist von „Vielfalt“ die Rede, von „Solidarität“, von „Unabhängigkeit“ und dergleichen mehr.

    Und, so wird dort erläutert: Die Höhe des Beitrags werde nicht etwa willkürlich festgelegt, sondern durch ein „unabhängiges Sachverständigengremium“ ermittelt, das prüfe, ob etwaige Erhöhungen auch tatsächlich erforderlich seien. Gemeint ist die erwähnte KEF, deren 16 Mitglieder von den jeweiligen Ministerpräsidenten für fünf Jahre oder auch länger berufen werden. Wie unabhängig jemand sein mag, der etwa von Markus Söder oder Winfried Kretschmann in ein solches Gremium entsandt wird, kann sich jeder selbst ausmalen.

    Demokratie-Farce

    Winkt die KEF eine Erhöhung der Rundfunkgebühr durch, muss ein solcher Schritt durch die Landesparlamente und per Medienänderungsstaatsvertrag entsprechend abgesegnet werden. Darum geht es derzeit. Es bedurfte übrigens bislang zwingend der Zustimmung aller 16 Landtage. Der Beitragsservice schwärmt auf seiner Website: „Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch festgesetzt wird.“ Eine Farce!

    Als 2021 der Landtag in Sachsen-Anhalt zickte und zunächst nicht zustimmen sollte, sprangen die Karlsruher Richter ARD und ZDF vollumfänglich und auch sehr zügig zur Seite, indem sie dem umstrittenen Treiben der etablierten Sender ein „vielfaltsicherndes und Orientierung bietendes Gegengewicht“ zu Fake News im Internet attestierten.

    Mutige Medienkritik – Identitäre auf WDR-Zentrale

    Gleichzeitig wurde die offenkundige Entscheidung frei gewählter Vertreter des Volkes höchstrichterlich als verfassungswidrig abqualifiziert. Und um für die Zukunft weiteres Genörgel bei geplanten Erhöhungen des Rundfunkbeitrags auszuschließen, legte Karlsruhe kurzerhand fest, dass künftig nur noch alle Bundesländer gemeinsam von einer KEF-Empfehlung abweichen können. Sollten nur einzelne Länder sozialpolitische Einwände haben, ist ein „Nein“ seither nicht mehr gültig beziehungsweise ohne Folgen. Eine Schwächung des Föderalismus will das Bundesverfassungsgericht hier offenbar nicht erkennen.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den erhöhten Rundfunkbeitrag 2021 erzwang, wurde von Politik und Medien sehr wohlwollend aufgenommen und kommentiert. Eine Ausnahme stellte die Bild dar. Dort fand man am 5. August 2021 deutliche Worte der Kritik:

    „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Gebührenerhöhung für ARD und ZDF ist mehr als ein Skandal – er gefährdet die Grundfesten der föderalen Demokratie: Den frei gewählten Abgeordneten der Landesparlamente ist nämlich nur noch erlaubt, ja zu sagen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen mehr Geld verlangen. Ein Nein ist ab sofort verfassungswidrig.“

    Da trifft das Blatt den richtigen Ton. Wer hat hier noch das Gefühl einer funktionierenden Gewaltenteilung, einer klaren Trennlinie zwischen Regierung, Parlament, Rechtsprechung und öffentlich-rechtlichen Medien? Das nämlich wäre gerade in diesen Tagen absolut notwendig und zeichnet Demokratie schließlich aus.

    Wichtiges Aufklärungspaket: 1.000 Jahre BRD-Diktatur, noch erhältlich für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro. Hier bestellen.

    Kommentare sind deaktiviert.