„Unverzeihlich“ nannte Angela Merkel die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und forderte offen eine Korrektur der Abstimmung. Hat die Kanzlerin damit das Recht gebrochen? Diese und andere Fragen haben dem Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider gestellt.
Dieser Inhalt ist COMPACT+-Abonnenten vorbehalten.
Bereits COMPACT+-Abonnent? Dann loggen Sie sich unten ein. Noch kein Abo? Holen Sie sich jetzt das Digital-Abo für Smartphone, Tablet und Desktop.


