Ende Juli fiel ein Sextäter über einen Grundschüler im erzgebirgischen Schneeberg her, verging sich an ihm. Jetzt wurde der Täter identifiziert und festgenommen. Jedoch nicht durch die Polizei, sondern durch wehrhafte Bürger. Das zeigt: In der heutigen Zeit wird es immer wichtiger, sich über den Schutz für die eigene Familie Gedanken zu machen: Informieren auch Sie sich deshalb umfangreich – mit dem Ratgeber des Selbstverteidigungsexperten Lars Konarek. Hier mehr erfahren.
Die abscheuliche Tat ereignete sich bereits am 28. Juli 2025: Gegen 19.20 Uhr war ein Grundschulkind, das genaue Alter nennt die Polizei bisher nicht, gegen 19.20 Uhr in der Straße „Am Drachenkopf“ unterwegs, als plötzlich ein Mann auf den Jungen zustürmte und ihn in eine Seitengasse zog. Während der Angreifer über das Kind herfiel und versuchte, sich sexuell an ihm zu vergehen, schrie das Opfer um Hilfe. Glücklicherweise wurde ein Anwohner auf den Übergriff aufmerksam und vertrieb den Sextäter, der jedoch zunächst unerkannt flüchten konnte.

In der Folge ermittelte die Polizei und erhielt bereits erste Zeugenhinweise aus der Bevölkerung, konnte den Täter jedoch vorläufig nicht ausfindig machen. Bis ein Bürger den gesuchten Anfang August auf offener Straße wieder erkannte.
Bürger nimmt Täter fest, Polizei lässt ihn trotzdem laufen
Der 40-jährige Erzgebirger konnte den Gesuchten, es handelt sich um einen 26-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan, stellen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Doch die Polizei nahm den Sachverhalt zunächst lediglich auf und ließ den gefährlichen Straftäter erst einmal wieder laufen. Glücklicherweise kam es zu keinem weiteren Überfall, doch das Risiko bestand zweifelsfrei.
Erst am 8. August 2025, mehrere Tage nach der vorläufigen Festnahme durch den zivilcouragierten Bürger, wurde der Gesuchte schließlich in Chemnitz festgenommen und ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Brisant: Der Afghane war in der Vergangenheit mehrfach wegen ähnlich gelagerter Delikte, sprich Sexualdelikte, in Erscheinung getreten. Ohne von den Behörden aus dem Verkehr gezogen zu werden.
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