Ukraine, Iran und kein Ende: Längst geht es nicht mehr um einzelne Verstöße gegen das Völkerrecht. Vielmehr ist ein grundlegender Wandel festzustellen, was darunter überhaupt zu verstehen ist. Mit schwerwiegenden Folgen, die der Jurist und Buchautor Thor von Waldstein in seinem neuen Werk «Die Zerstörung des Völkerrechts» skizziert. Hier mehr erfahren.
Sind wir im Frieden oder im Krieg? Die Frage klingt banal, lässt sich heute aber heute nicht mehr so eindeutig beantworten. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) brachte die Zwischenlage 2025 auf die Formel, Deutschland sei zwar nicht im Krieg, aber auch «nicht mehr im kompletten Frieden». Für den Juristen Thor von Waldstein ist genau das ein Alarmsignal. In seinem neuen Buch «Die Zerstörung des Völkerrechts» zeichnet er nach, wie eine über Jahrhunderte gewachsene Ordnung zerfallen konnte.
Der Band ist in der neuen Kaplaken-Reihe des Verlags Antaios erschienen und umfasst 88 Seiten. Das klingt erstmal nicht nach viel, doch in diesem Kompendium steckt ein gewaltiger historischer Bogen. Von Waldstein beginnt 1648 in Westfalen und endet bei den geopolitischen Konflikten unserer Tage. Sein Thema sind dabei nicht einzelne Verstöße gegen das Völkerrecht. Er stellt vielmehr einen grundlegenden Wandel dessen fest, was unter Völkerrecht überhaupt verstanden wird.
Die Lehre aus dem Dreißigjährigen Krieg

Am Anfang steht eine Katastrophe. Der Dreißigjährige Krieg hatte weite Teile Mitteleuropas verwüstet und ganze Landstriche entvölkert. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 entstand nach Waldsteins Darstellung aus dieser Erfahrung eine Ordnung, deren Stärke gerade in ihrem Realismus lag. Sie wollte den Krieg nicht abschaffen. Sie wollte ihn einhegen.
Das ist der zentrale Gedanke des Buches. Krieg galt als eine nicht aus der Welt zu schaffende Möglichkeit menschlicher und staatlicher Existenz. Gerade deshalb musste er Regeln unterworfen werden. Krieg und Frieden sollten klar voneinander getrennt sein. Ein Krieg begann mit einer Kriegserklärung und endete mit einem Friedensschluss. Kombattanten wurden von Nichtkombattanten unterschieden, Gefangene waren keine gewöhnlichen Verbrecher, die Zivilbevölkerung sollte geschützt werden.
Dahinter stand ein weiterer Grundsatz: die Souveränität der Staaten. Staaten waren unabhängig von ihrer tatsächlichen Machtfülle grundsätzlich gleichberechtigte Subjekte des Völkerrechts. Niemand stand über ihnen und entschied verbindlich darüber, welcher Staat moralisch «gut» und welcher «böse» war. Auch der Kriegsgegner blieb ein legitimer Gegner.
Von Waldstein unterscheidet dabei zwischen dem Recht zum Krieg und dem Recht im Krieg – ius ad bellum und ius in bello. Selbst wenn zwei Staaten darüber stritten, wer einen Krieg zu Recht begonnen hatte, galten für die Kriegführung Regeln. Diese Ordnung wurde über Jahrhunderte weiterentwickelt und fand einen ihrer Höhepunkte in der Haager Landkriegsordnung von 1907.
Der Feind wird zum Verbrecher

Von Waldsteins Pointe: Nicht die moralische Ächtung des Krieges schützt vor seiner Entgrenzung, sondern seine rechtliche Einhegung. Hier beginnt der provokante Teil seiner Argumentation. Denn für ihn setzte die Zerstörung des klassischen Völkerrechts nicht erst mit den Interventionen der vergangenen Jahrzehnte ein.
Eine entscheidende Zäsur bildet der Erste Weltkrieg. Waldstein knüpft dabei an den Staatsrechtler Carl Schmitt an. Das klassische europäische Völkerrecht kannte den politischen Feind, der bekämpft werden konnte, ohne deshalb zum Verbrecher oder zum absolut Bösen erklärt zu werden. Wird der Gegner dagegen moralisch delegitimiert, verändert sich auch der Krieg: Man kämpft nicht mehr gegen einen grundsätzlich gleichberechtigten Staat, sondern gegen einen Rechtsbrecher, der bestraft werden soll.
Versailles markiert für den Autor deshalb eine Wasserscheide. Die Zuschreibung der Kriegsschuld und die Behandlung Deutschlands hätten das Prinzip der Gleichrangigkeit der Kriegsparteien beschädigt. Nach 1945 habe sich diese Entwicklung fortgesetzt. Auch Nürnberger Prozesse und UNO-Ordnung erscheinen bei ihm daher nicht einfach als Triumph des Völkerrechts, sondern als Etappen seiner grundlegenden Umformung.
Gerade hier dürfte von Waldstein Widerspruch provozieren. Nach heute herrschender Auffassung stellt die Ächtung des Angriffskrieges schließlich einen Fortschritt des internationalen Rechts dar. Der Autor dreht dieses Argument jedoch um: Wird Krieg als solcher verboten, verschwindet er nicht. Er bekommt andere Namen.
Krieg, der nicht mehr Krieg heißen darf
Das Ergebnis zeigt sich für ihn in Begriffen wie «humanitäre Intervention», «friedenschaffende Maßnahme», «militärische Spezialoperation» oder «Kampf gegen den Terror». Staaten führen Krieg, vermeiden aber die Kriegserklärung. Genau dadurch verschwimmt nach von Waldsteins Auffassung jene Grenze, die das klassische Völkerrecht mühsam gezogen hatte.

Das hat praktische Folgen. Wenn nicht mehr eindeutig feststeht, wann Krieg beginnt und wann er endet, entsteht jener Zwischenzustand, den wir heute erleben. Sanktionen, Waffenlieferungen, Geheimdienstoperationen, Drohnenangriffe und Cyberattacken lassen sich unterhalb der Schwelle eines offiziell erklärten Krieges einsetzen. Frieden und Krieg gehen ineinander über.
Damit erreicht Waldsteins historischer Durchgang in «Die Zerstörung des Völkerrechts» die Gegenwart. Die Ukraine, Venezuela und der Iran dienen ihm als Beispiele für eine internationale Ordnung, in der das Recht immer weniger in der Lage sei, Macht tatsächlich zu begrenzen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob ein einzelner Staat gegen eine bestimmte Norm verstößt. Sie lautet: Gibt es überhaupt noch eine von den Großmächten anerkannte Ordnung, die für Freund und Feind gleichermaßen gilt?
Ohne Anerkennung kein Recht
Verleger Götz Kubitschek hat diesen Gedanken in einem Beitrag zu «Die Zerstörung des Völkerrechts» aufgegriffen und zieht daraus eine düstere Konsequenz. Eine tragfähige völkerrechtliche Ordnung könne letztlich entweder durch eine überragende Macht garantiert werden – oder aus der gemeinsamen Erfahrung einer Katastrophe entstehen. Der Westfälische Frieden wäre für Letzteres das historische Beispiel.
Genau darin liegt die Stärke von von Waldsteins Essay. Man muss seinen historischen Wertungen keineswegs überall folgen. Doch er zwingt dazu, Völkerrecht nicht als Sammlung abstrakter Paragraphen zu betrachten, sondern nach den politischen Voraussetzungen seiner Wirksamkeit zu fragen. Recht funktioniert nicht allein deshalb, weil es geschrieben steht. Es braucht Staaten, die seine Regeln auch dann anerkennen, wenn sie ihnen gerade ungelegen kommen.
Verschwindet diese Bereitschaft, bleibt vom Recht schließlich wenig mehr als ein Instrument der politischen Rhetorik. Jeder beruft sich darauf, solange es den eigenen Interessen dient; jeder findet eine Begründung für die Ausnahme, sobald es ihnen entgegensteht. Am Ende steht jene einfache und unbequeme Formel, auf die von Waldsteins Buch hinausläuft: Wo niemand stark genug ist, das Recht durchzusetzen, schlägt die Macht das Recht.
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